Energieausweis
Der Energieausweis informiert über die energetische Beschaffenheit von Wohngebäuden. Verkäufer und Vermieter können mit dem Energieausweis schnell und einfach den energetischen Status der Immobilie darstellen – und Käufer und Mieter erhalten einen transparenten Überblick über die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten. Zu jedem Energieausweis gehören zudem Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch des Gebäudes verringert werden kann. So wird der Ausweis zu einer wichtigen Entscheidungs- und Orientierungshilfe.
Der Energieausweis:
- Dokumentation des Energiebedarfs von Wohngebäuden
- Modernisierungstipps zur Energie-Einsparung
- Verpflichtend für alle Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009
- Ausstellung durch qualifizierte Fachleute
Bei einem Nutzerwechsel muss der Energieausweis auf Verlangen dem potenziellen neuen Käufer oder Mieter vorgelegt werden können. Bereits seit dem 1. Juli 2008 ist er Pflicht für alle Wohngebäude, die bis 1965 erstellt wurden – und seit diesem Jahr auch für alle später errichteten Wohngebäude.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Seit dem 1. Oktober 2008 darf der Ausweis nur noch in der bedarfsorientierten Variante ausgestellt werden. Grundlage hierbei ist die Analyse und Bewertung der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage. Bis zum 30. September 2008 war auch der Verbrauchsausweis, bei dem der Energieverbrauch aufgrund tatsächlicher Werte aus der Vergangenheit angegeben wurde, zulässig.

Der Energieausweis darf nur durch berechtigte Fachleute ausgestellt werden. Diese finden Sie z. B. über diese Website:
http://www.dena-energieausweis.de
Weitere Infos und Ansprechpartner finden Sie hier:
www.zukunft-haus.info (dena)
www.den-ev.de
www.bafa.de


