Fiskars Universalaxt Norden N12
Art.Nr. 9400128Artikelbeschreibung
Art.Nr. 9400128

Die Fiskars Universalaxt Norden N12 verfügt über die perfekte Balance zwischen Axtkopf und Stiel für einen effizienten Schwung und ein kraftsparendes Spalten. Die unlösbare Verbindung zwischen Axtkopf und Stiel sorgt dabei für eine besonders hohe Sicherheit.
Der innovative und rutschfeste Griff aus hochwertigem Hickory-Holz bietet einen besonders festen Halt. Des Weiteren bestitzt die Fiskars Universalaxt eine extra scharfe Klinge aus doppelt gehärtetem Stahl mit hochwertiger Außenbeschichtung und einen langlebigen Stiel aus wetterbeständigem, glasfaserverstärktem Kunststoff. Sie ist zum Spalten kleiner Scheite und Anzündhölzer (< 7 cm) für den Kamin, Ofen, Grill oder das Lagerfeuer geeignet.
Einfaches Nachschleifen der Axt ist mit einem separat erhältlichem Axtschärfer möglich.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Material Handgriff: | Holz |
Material Stiel: | Holz |
Gewicht Axtkopf: | 1,4 kg |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 1,30 kg |
Höhe: | 3,2 cm |
Breite: | 15,2 cm |
Tiefe: | 49,5 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Art der Garantie: Haltbarkeitsgarantie - bei normaler zweckentsprechender Beanspruchung. Nicht auf die Verschleißteile.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 25 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Deutschland, Österreich und die Schweiz
Garantiegeber: Fiskars Germany GmbH
Lieferantenadresse: Kölnerstraße 10 65760 Eschborn
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- Unsachgemäßen Gebrauch
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.