Hymer Teleskop-Leiter 4 x 4 Sprossen Arbeitshöhe 4,37 m
Art.Nr. 6001408Artikelbeschreibung
Art.Nr. 6001408

Die Hymer Teleskopleiter ist die Leiter für den anspruchsvollen Heimwerker. Sie gewährleistet hohe Funktionalität und Qualität auch im harten Dauereinsatz. Die Teleskopleiter ist vielseitig verwendbar als Anlege- oder Stehleiter, die auch in Treppenstellung aufgebaut werden kann. Dank der rutschfesten Leiterfüße und stabilen Traverse ist auch bei einer Arbeitshöhe von 4,37 m ein sicheres Arbeiten möglich. Eine sichere Höhenverstellung ist durch massive Sperrelemente mit Stahlkern gewährleistet. Dank der kompakten Lager- und Transportmaße ist die Leitern handlich und leicht zu verstauen.
Sprossenanzahl: 4 x 4
Länge eingefahren: 1,22 m
Länge Anlegeleiter ausgefahren: 4,02 m
Arbeitshöhe: 4,37 m
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Art: | Gelenk-Leiter |
Anzahl Sprossen: | 16 Stück |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 11,1 kg |
Höhe: | 130,0 cm |
Breite: | 68,0 cm |
Tiefe: | 24,0 cm |
Datenblätter
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Garantiezeit ab Kaufdatum: 5 Jahre
Art der Garantie: Haltbarkeitsgarantie
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Keine Einschränkung
Garantiegeber: Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG, Käferhofen 10, 88239 Wangen
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch: Unsachgemäßem Gebrauch
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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