Stema Anhänger Basic SH 2700-30-18.2 gebremst
Art.Nr. 3028040Artikelbeschreibung
Art.Nr. 3028040
Der Stema PKW-Anhänger Basic SH 2700-30-18.2 ist besonders für die Anwendung im gewerblichen Bereich geeignet.
Durch seine Ausführung als Hochlader erreicht er eine schmale Bauform ohne seitlich herausstehende Räder. Dies ermöglicht das Herunterklappen und Abnehmen der Bordwände an allen vier Seiten.
Die Doppelachse mit insgesamt vier Rädern sorgt für eine höhere Traglast und einen stabileren Stand des Hängers. Gipskartonplatten, Holz, aber auch Möbel und andere sperrige Dinge lassen sich so sicher verladen und transportieren. Dafür ist eine Nutzlast von 2153 kg möglich.
Das Fahrgestell ist aus feuerverzinktem Stahl gefertigt, was für eine lange Lebensdauer sorgt und vor Durchrostung schützt. Die Ladefläche besteht aus mehrschichtverleimten Holz, das mit einer rutschhemmenden Siebdruckoberfläche versehen ist und so eine Stärke von 15 mm hat. Zur Ladungssicherung sind 8 teilversenkte Zurrösen im Bodenrahmen des Anhängers eingelassen.
Weitere Highlights des Anhängers sind ein angebautes Stützrad, 13-poligem Elektroanschluss, Auflaufbremse mit Rückfahrautomatik, Multifunktionsrückleuchten inklusive Nebelschlussleuchte und einem Rückfahrscheinwerfer, 1 Paar Unterlegkeile, Stema-Sicherheitsverschlüssen an der Rückwand mit rotem Soft-Griff sowie vielen revisionsfreundlichen Schraubverbindungen.
Ein zusätzlicher, aus elastischem Kunststoff bestehender Schutz auf der Kupplung (Red Nose) sichert das Zugfahrzeug vor Beschädigungen.
Durch die Auflaufbremse und die Stoßdämpfer ist es möglich, den Anhänger für 100 km/h zuzulassen, was einen schnelleren Transport ermöglicht.
Im Lieferumfang sind der Fahrzeugbrief, die EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) und die Betriebsanleitung enthalten.
Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Zulassung eine Rücknahme des Anhängers nicht mehr möglich ist!
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Nutzfläche: | 301 x 183 cm |
Bordwandhöhe: | 34,5 cm |
Max. zulässiges Gesamtgewicht: | 2.700 kg |
Max. Nutzlast: | 2.153 kg |
Ausführung: | Hochlader |
Bremse: | Ja |
Stützrad: | Ja |
Stoßdämpfer: | Ja |
Stützlast (kg): | 100 kg |
Anzahl Achsen: | 2 |
Gesamt Außenabmessungen: | 4,68 x 1,96 x 1,05 m |
Höhe Ladekante: | 70 cm |
Bodenstärke: | 15 mm |
Elektroanschluss: | 13-polig |
Felgendurchmesser: | 33,02 cm (13") |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 547,0 kg |
Höhe: | 105,0 cm |
Breite: | 196,0 cm |
Tiefe: | 4,68 m |
Eine generelle Belieferung von Inseln mit diesem Artikel ist nicht möglich.
Wichtig: Für eine Anlieferung nach Hause (frei Bordsteinkante) muss die Zufahrt mit einem 40-t-LKW möglich sein.
Datenblätter
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Mangel unverzüglich und schriftlich mit Nachweis (Lieferschein oder Rechnung) einreichen
Garantiezeit ab Kaufdatum: 2 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Innerhalb Deutschlands
Garantiegeber: STEMA Metalleichtbau GmbH, Riesaer Strasse 50, 01559 Großenhain
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- Unsachgemäßem Gebrauch
- Eigenmächtige Veränderungen und Eingriffe am Anhänger, die auch zum Erlöschen/Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder EG-Genehmigung führen
- Reparaturen nicht abgestimmt und bestätigt sind
- Eigenmächtige Reparaturen in Auftrag gegeben werden
- Anhänger von Personen genutzt, gewartet und instand gesetzt wurden, welche nicht autorisiert sind
- Wenn über den vorliegenden Sachverhalt nicht wahrheitsgetreu berichtet wird
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.