Gardena Classic Bewässerungssteuerung 6030
Art.Nr. 4522488Artikelbeschreibung
Art.Nr. 4522488
Die Gardena Classic Bewässerungssteuerung 6030 dient der automatischen Steuerung von größeren Bewässerungsanlagen, meist von Veregnungsanlagen wie dem Gardena Sprinklersystem.
Die Classic Bewässerungssteuerung 6030 wird insbesondere dann eingesetzt, wenn die Wassermenge nicht ausreicht, um die Gesamtanlage - bestehend aus mehreren Bewässerungssystemen - gleichzeitig zu betreiben. Auch bei unterschiedlichem Wasserbedarf einzelner Pflanzbereiche regelt sie die individuellen Bewässerungsintervalle pro Strang und sorgt so für eine individuelle und optimale Bewässerung.
Die Classic Bewässerungssteuerung 6030 ist für den Anschluss von bis zu 6 Bewässerungsventilen 24 V (Art.-Nr. 990907) ausgelegt. Zur vielseitigen Bewässerungsprogrammierung können pro Ventil bis zu 3 Programme gespeichert werden.
Die Bewässerungstage und -zyklen sind individuell wählbar, die Bewässerungsdauer kann zwischen 1 Minute und 3 Stunden 59 Minuten eingestellt werden und ist zudem zentral von 10 bis 200 Prozent veränderbar. Soll die Bewässerung einmal sofort gestartet werden, lässt sich diese manuell aktivieren.
Das große übersichtliche Display mit Benutzerführung macht die Programmierung einfach und intuitiv. Über den Masterkanal kann die Gardena Pumpensteuerung (Art.-Nr. 990903) angeschlossen und somit eine Pumpe als alternative Wasserquelle angesteuert werden.
Die Gardena Classic Bewässerungssteuerung 6030 kann sowohl im Innenbereich, z. B. in der Garage, als auch an regengeschützten Orten eingesetzt werden und hat einen 230 V-Netzanschluss
Damit die Bewässerungssteuerung immer zuverlässig und sicher erfolgt, ist eine Netzausfallsicherung durch eine 9 V Alkaline Batterie möglich (Batterie nicht enthalten).
Auf Wunsch kann ein Gardena Regen- oder Bodenfeuchtesensor für den wassersparenden Betrieb angeschlossen werden.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Art: | Elektrisch |
Weitere Details
Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
- bei einer öffentlichen Sammelstelle
- dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
- auf dem Postweg an unser Versandlager:
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen Mülltonne gekennzeichnet.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd für Cadmium; Hg für Quecksilber. Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
- HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber
- Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
- Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Besondere Hinweise zum Vertrieb von Fahrzeug-Batterien
Das deutsche Batterie-Gesetz sieht beim Verkauf von Fahrzeug-Batterien an Endverbraucher die Erhebung eines Pfandes in Höhe von 7,50 € inkl. Umsatzsteuer vor. Dies erfolgt, soweit nicht eine gebrauchte Alt-Batterie im gleichen Kaufvorgang zurückgegeben wird.
Der Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird separat aufgeführt und erhoben.
Die Rücknahme der Fahrzeug-Altbatterien hat für den Endverbraucher kostenlos zu erfolgen. Wenn nicht gleichzeitig ein Neukauf stattfindet, wird der Pfandbetrag zurückerstattet.
Die Rücknahme und Pfand-Rückerstattung erfolgt bei OBI nur in den OBI Märkten und für die von OBI vertriebenen Fahrzeug-Batterie-Typen.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen zur Entsorgung abgegeben werden. Dort erfolgt dann allerdings keine Rückerstattung des Pfandes.
Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung von Fahrzeug-Batterien per Post aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht erlaubt ist.