Paulmann Einbaustrahler Adapter für Ø von 75-120 auf 68-70 mm
Art.Nr. 9347121Artikelbeschreibung
Art.Nr. 9347121

Mit dem Einbauadapter von Paulmann gelingt der Austausch von alten Einbauleuchten gegen neue mit moderner Technik ganz einfach. Vorhandene Einbaudurchmesser von 75 mm bis 120 mm können mit dem Adapterring auf 68 mm bis 70 mm reduziert werden.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Form: | Rund |
Fernbedienung: | Ohne Fernbedienung |
Einbautiefe: | 2,5 cm |
Maße und Gewicht | |
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Höhe: | 10 mm |
Breite: | 13,0 cm |
Tiefe: | 13,0 cm |
Abgebildete Dekorationen sind nicht im Lieferumfang enthalten.
Datenblätter
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Paulmann Licht GmbH, Quezinger Feld 2, 31832 Springe
Umfang der Garantie:
Die Paulmann Licht GmbH garantiert die einwandfreie Funktion der mit einem entsprechenden Garantievermerk ausgezeichneten Produkte für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Kauf.
Ausgenommen von der Garantie sind Akkus, Batterien und vom Nutzer austauschbare Leuchtmittel, für diese gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.
Garantiezeit ab Kaufdatum: siehe "Umfang der Garantie"
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Die Garantie gilt für
nichtgewerbliche Kunden und innerhalb der Länder der EU bzw. für Länder außerhalb der EU innerhalb des jeweiligen Landes.
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.