Küchenarmatur mit herausziehbarer Geschirrbrause Supra
Art.Nr. 8926834Artikelbeschreibung
Art.Nr. 8926834
Die verchromte Spültischarmatur Supra mit herausziehbarer Geschirrbrause überzeugt in der Küche und bietet besonderen Komfort. Das Putzen von Gemüse und Salat sowie das Befüllen besonders hoher Töpfe wird damit zum Kinderspiel. Durch betätigen des Umstellers am Brausekopf, lässt sich der normale Strahl in einen Brausestrahl umschalten. Zusätzlich ist der Auslauf ausziehbar und ermöglicht eine Erweiterung des Aktionsradius an der Spüle. Der Brausekopf ist mit Antikalk-Noppen ausgestattet und ermöglicht dadurch die leichte Reinigung von Kalkablagerungen.
Produktmerkmale:
Keramische Dichtscheiben
Herausziehbare 2-fach verstellbare Geschirrbrause
1,20 m Geschirrbrauseschlauch
Geräuscharme, auswechselbare 40 mm Kartusche
Flexible Metallanschlussschläuche
Metallgriff
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Ausführung: | Einhebelmischer |
Geräteanschlussventil: | Nein |
Anschlussart: | Standardarmatur (mit 2 Anschlüssen) |
Wassersparen: | Ohne Wassersparfunktion |
Geschirrbrause: | Mit Geschirrbrause |
Farbe: | Chrom |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Garantiezeit ab Kaufdatum: 3 Jahre
Art der Garantie: Haltbarkeitsgarantie
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Innerhalb Deutschlands
Garantiegeber: Franz Joseph Schütte GmbH, Hullerweg 1, 49134 Wallenorst
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
Unsachgemäßen Gebrauch
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.