Biohort FloraBoard Dunkelgrau-Metallic
Art.Nr. 4461547Artikelbeschreibung
Art.Nr. 4461547

Das FloraBoard besteht aus zwei Stehern, welche an der Außenwand angeschraubt werden sowie 2 Blumenkästen, die in beliebiger Höhe eingehängt werden können. Kunststoffeinsätze zur einfachen Befüllung, werden standardmäßig mitgeliefert.
Das FloraBoard ist passend zu dem Biohort Gerätehaus HighLine, AvantGarde und Panorama.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Nachträglich montierbar: | Ja |
Aufbaumaß Breite: | 82 cm |
Aufbaumaß Höhe: | 188 cm |
Aufbaumaß Materialstärke: | 0,5 cm |
Aufbaumaß Tiefe: | 25 cm |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 8,5 kg |
Höhe: | 188,0 cm |
Breite: | 82,0 cm |
Tiefe: | 25,0 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Biohort GmbH, Pürnstein 43, 4120 Neufelden, Österreich
Umfang der Garantie:
Inhalt und Umfang der Garantie:
a) Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.
b) Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
c) Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen durch:
Einschränkungen der Garantie: a) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf: Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung) fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen (z.B. Hagel) allgemeine Montagefehler Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich ungeeigneter Aufstellungsort und/oder fehlende Verankerung Lackschäden und Kratzer, welche nicht unverzüglich ausgebessert wurden Wartungsfehler (z.B. nicht ölen/fetten des Zylinderschlosses und der Scharniere) überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B.: aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe, salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft - Standorte, welche innerhalb von 300 m zur Meeresküste liegen, sind auf jeden Fall von der Garantie ausgeschlossen) Verschleiß (z.B. Zylinderschloß) Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können Für Glas-/Lichtelemente (inkl. Glas/Lichtelemente in Türen und Fenster), Elektro-, Gummi- und Kunststoffteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. b) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.
Voraussetzungen der Garantie:
2. Voraussetzungen für die Garantie: a) Das Biohort-Produkt wurde von einem Biohort-Vertriebspartner erworben. b) Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung. c) Das Biohort-Produkt wurde zum Verstauen von Gartengeräten, Gartenmöbel, Fahrrädern etc. und nicht zweckfremd verwendet. d) Das Biohort-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 20 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Europa
Geltendmachung der Garantie:
Biohort GmbH, Pürnstein 43, 4120 Neufelden, Österreich, office@biohort.at www.biohort.com
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.