Floraworld Anbauraum 153 cm x 81 cm x 170 cm für Floraworld Gerätehäuser
Art.Nr. 7642150Artikelbeschreibung
Art.Nr. 7642150

Der Floraworld Anbauraum für die Gerätehäuser der Marke Floraworld ist aus stabilem Stahlblech hergestellt und verzinkt sowie lackiert. Der praktische Raum ist ideal geeignet, um einen zusätzlichen Stauraum zu schaffen. Inklusive ist eine Doppel-Schiebetür mit einem lichten Öffnungsmaß von 66 x 153 cm, sowie Türgriffe aus Kunststoff. Die Tür ist abschließbar (Vorhängeschloss nicht im Lieferumfang enthalten).
Breite: 153 cm
Tiefe: 81 cm
Höhe: 170 cm
Maximale Traglast 90 kg/m²
Artikelhinweis: Der Anbauraum kann ausschließlich in Verbindung mit den Floraworld Gerätehäusern mit Satteldach (OBI Art.-Nr. 6992572 und 6992564 oder mit Pultdach (OBI Art.-Nr. 6992622, 6992580 und 6992663) verwendet werden.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Art: | Anbauraum |
Aufbaumaß Breite: | 153 cm |
Aufbaumaß Höhe: | 170 cm |
Aufbaumaß Materialstärke: | 0.025 cm |
Aufbaumaß Tiefe: | 81 cm |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 27,7 kg |
Höhe: | 170,0 cm |
Breite: | 153,0 cm |
Tiefe: | 81,0 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Elmar Jung Product Solutions GmbH & Co.KG
Am Blücherflöz 1
66538 Neunkirchen
Umfang der Garantie:
Garantie gegen Durchrostung am kompletten Artikel
Garantieansprüche sind ausgeschlossen durch:
Kein Garantieanspruch bei nicht ordnungsgemäßer Montage
Voraussetzungen der Garantie:
ordnungsgemäße Montage
Garantiezeit ab Kaufdatum: 10 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Weltweit
Geltendmachung der Garantie:
Kaufbeleg aufbewahren, Fotos sowie Beschreibung der Rostschäden bitte per Mail an folgende Mailadresse senden: info@ej-product-solutions.de, unsere Reklamationsabteilung informiert den Endkunden anschließend über den fortführenden Reklamationsprozess
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.