Globel Metall-Anlehngerätehaus Lean-To 58 Silber/Metallic B x T: 155 cm x 242 cm
Art.Nr. 9421579Artikelbeschreibung
Art.Nr. 9421579

Das Premium-Anlehnhaus "LeanTo" fügt sich mit seinen kleinen Grundflächen leicht auch in kleinere Gärten oder sogar Vorgärten. Bei einer Deckenhöhe über 2 m und einer Türhöhe von 1,78 m bietet es dank seines Pultdaches zudem eine gleichbleibende Höhe im gesamten Innenraum. Die relativ starke Neigung des Pultdaches stellt das Ablaufen von Regen und Schnee sicher. Breite Schwingtüren gewähren großzügigen Zutritt und sparen Platz im Rauminneren, weil sie nach Außen öffnen.
Premium Qualität
Die Gerätehäuser von Globel bestechen durch ihre hochwertige Verarbeitung: Das Stahlblech ist stets komplett feuerverzinkt und weist aufgrund des feinrippigen Panel-Designs und der innen verstärkten Ecken eine erhöhte Stabilität auf. Es gibt keine spitzen Schrauben im Innenbereich, weil sie in ein Kastenprofil geschraubt werden, in herkömmlichen Metallgerätehäuser sind hier üblicherweise L-Profile verarbeitet. Die Farbe wird nach der Herstellung der Stahlbasis in einem 4-stufigen Verfahren eingebrannt und veredelt. Das macht die Oberfläche robust gegen Rost und Kratzer. Bei der Verarbeitung wird weitestgehend auf Kleinteile aus Kunststoff verzichtet. So ist z.B. die Dauerbelüftung über gestanzte Lüftungsschlitze gewährleistet.
Artikeldetails & Varianten
LeanTo ist in zwei Größen mit Grundflächen von 2,39 bis 3,75 m² und in zwei Farben erhältlich. Das Premiumgerätehaus wird als Bausatz ohne Boden geliefert und muss an einer Hausmauer befestigt werden
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 58,3 kg |
Höhe: | 2,03 m |
Breite: | 155,0 cm |
Tiefe: | 2,42 m |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Die Garantie für Metallgerätehäuser erstreckt sich ausschließlich auf Durchrostung von Blechteilen. Nicht von der Garantie umfasst ist eine Haftung für Rostbildung sowie für Gummioder Kunststoffteile. Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatz-lieferungennicht verlängert.
Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreis-erstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorhaltung von Ersatzteilen, sodass Austauschlieferungen im Einzelfall vom Original abweichen können.
Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Garantiegeber: E.P.H. Schmidt & Co. GmbH, Höfkerstr. 30 44149 Dortmund, Deutschland, T +49 231 941655-0, F +49 231 941655-99, info@eph-schmidt.de, www.eph-schmidt.de
Art der Garantie: Beschaffenheitsgarantie
Garantiezeit ab Kaufdatum: 15 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Innerhalb Deutschlands und Österreich
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Schneelasten ab 75 kg/m²,Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
- eine nicht ausreichende Verankerung
- vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
- einen ungeeigneten Aufstellungsort (etwa mit besonderer Windbelastung oder mit erhöhter Umgebungsfeuchtigkeit, wie z.B. bei Meeresnähe von weniger als 500 m)
- eine Lagerung von aggressiven Chemikalien oder aggressiven organischen Materialien
- bei Auslieferung nicht vorhandene Lackschäden und Kratzer
- Farbveränderungen
- ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers
- kommerzielle Nutzung
- das Um-/ Überlackieren
- einen Umbau oder das Ersetzen der ausgelieferten Teile durch herstellerfremde
Geltendmachung der Garantie: Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung der Metallgerätehäuser gemäß der Aufbauanleitung. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.