Skan Holz Regenrinnen-Verlängerungs-Set 167 cm Stahl verzinkt und Anthrazit
Art.Nr. 2808533Artikelbeschreibung
Art.Nr. 2808533

Witterungsbeständiges Metall-Regenrinnen-Verlängerung in anthrazit. Durchmesser Rinne 100 mm. Set inklusive Rinne, Verbindungselementen und Regenrinnenhaltern. Einfaches Stecken und Verklemmen der Teile, einmaliges Verkleben der Rinnenverbinder, kein Verlöten oder Verschweißen.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
---|---|
Art: | Dachrinnen |
Nachträglich montierbar: | Ja |
Aufbaumaß Breite: | 10 cm |
Aufbaumaß Höhe: | 6 cm |
Aufbaumaß Tiefe: | 167 cm |
Maße und Gewicht | |
---|---|
Gewicht: | 6,0 kg |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Für die private Nutzung auf das in Deutschland oder in Österreich bei einem autorisierten Händler gekaufte SKAN HOLZ Produkt.
Art der Garantie: Das Garantieversprechen erstreckt sich ausschließlich auf Holzteile und auf Mängel, die trotz sachgemäßer Pflege durch den Käufer anhand der dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Pflegehinweise als Materialfehler des Holzes auftreten, auf konstruktionsbedingte Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Errichtung durch den Käufer gemäß der dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Montageanleitung als Material- oder Herstellungsfehler an dem Produkt auftreten oder auf Mängel an der Standsicherheit des SKAN HOLZ-Produktes, die trotz ordnungsgemäßer Errichtung durch den Käufer gemäß der dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Montageanleitung und unter Beachtung der dort beschriebenen Voraussetzung einer Ordnungsgemäßen Gründung eines ordnungsgemäßen Fundaments als Material- oder Herstellungsfehler an dem Produkt auftreten. Der Käufer ist verpflichtet, das SKAN HOLZ-Produkt vor der Montage auf Vollständigkeit der Einzelteile und erkennbare Mängel zu kontrollieren. Die Garantiehaftung besteht nicht für solche Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer Bestandteile des SKAN HOLZ-Produktes bei der Montage verwendet, die erkennbar defekt oder schadhaft sind
Garantiezeit ab Kaufdatum: 5 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Deutschland und Österreich
Garantiegeber: SKAN HOLZ Europe GmbH, Im Alten Dorfe 10, D-21227 Bendestorf
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- für solche Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer trotz Unvollständigkeit der Einzelteile das SKAN HOLZ-Produkt montiert
- für solche Mängel, die aufgrund Lagerung und / oder Transport des SKAN HOLZ-Produkts beruhen
- für solche Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer die dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Pflegehinweise nicht beachtet
- insbesondere notwendige Schutzanstriche oder Überprüfungen der Gewindestangen (bei Blockhäusern) nicht regelmäßig durchführt
- für solche Mängel, die auf Montagefehlern oder auf käuferseitig vorgenommenen Veränderungen des Bausatzes (wie An- oder Umbauten) beruhen
- bei unsachgemäßen Gebrauch des SKAN HOLZ-Produktes (insbesondere ist das SKAN HOLZ-Produkt nur für eine private Nutzung vorgesehen)
- Schäden, die auf Mängeln des verwendeten Untergrundes, z.B. bei Feuchtigkeitsanreicherung im Holz aufgrund von mangelhafter Gründung beruhen
- Schäden, die auf Mängeln unsachgemäßer Fundamente oder Verankerungen beruhen
- Schäden aufgrund Schneelast, wenn der Käufer einen Bausatz verwendet, der die für den Ort der Errichtung vorgeschriebene Schneelasttragfähigkeit unterschreitet
- gewöhnlichen Verschleiß
- Mängeln, die auf höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag, Hagelschlag, Sturm ab Windstärke 7, nicht ausreichender, übermäßiger Schneelasten, Dachlawinen), mechanische Einwirkung, Baufeuchte oder entsprechende Umstände zurückzuführen sind.
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.