Rion Kunststoff-Gewächshaus Grand Gardener 48 267 cm x 514 cm mit Fundamentrahme
Art.Nr. 2608065Artikelbeschreibung
Art.Nr. 2608065

Die Grand Gardener Serie überzeugt durch eine außergewöhnliche Höhe von 238 cm. Dadurch eignet sich dieses Model ideal für hochwüchsige Pflanzen. Die mitgelieferte große Doppelflügeltüre sorgt für einfacheren Zugang in Ihr Gewächshaus.
Beim Hobby Gardener haben Sie noch mehr Raum für Ihre Pflanzen sowie einen einfacheren Zugang durch eine Doppelflügeltüre.
Gefertigt aus hochwertigem, uv-beständigem, wartungsfreien und farbechten Polyethylen-Kunststoff sorgen seine 6 mm Doppelstegplatten an der Seite und die 4 mm Doppelstegplatten am Dach für eine außergewöhnliche Wärmedämmung. Speziell durch den sicheren Einsatz der Scheiben (ohne Klammern) erzielt das Gewächshaus eine hohe Windbeständigkeit.
Für kontinuierliche Luftzirkulation und optimales Wachstum Ihrer Pflanzen sorgt das mitgelieferte Dachfenster. Nie mehr den Kopf stoßen - Die einzigartige Dachform garantiert eine angenehme Stehhöhe und trägt Schneelasten von 75 kg/m². Der Aufbau ist kinderleicht und erfolgt ohne Werkzeug
Produktvorteile:
Modulsystem, jederzeit erweiterbar
Einfach zu montieren
UV-beständig
Verglasung sicher und sturmfest eingefasst
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Grundfläche: | 13,72 m² |
Breite: | 267 cm |
Tiefe (Seitenansicht): | 514 cm |
Material: | Kunststoff |
Stahlfundament: | Mit Fundament |
Türart: | Doppeltür |
Grundform: | Rechteckig |
Tür-Durchgangsbreite: | 121 cm |
Farbe: | Grün |
Eindeckung Material: | Hohlkammerplatten |
Eindeckung Wandstärke: | 6 mm Hohlkammerplatten |
Standort: | Freistehendes Gewächshaus |
Begehbar: | Begehbar |
Türschwelle: | Nicht barrierefrei |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 171,0 kg |
Höhe: | 2,38 m |
Breite: | 2,67 m |
Tiefe: | 5,14 m |
Wandhöhe: 155 cm
Maße Tür: 194 x 121 cm (H x B)
Türart: Doppelflügeltür
Dachfenster: 3
Maße Fenster: 60 x 64 cm (Dach), 58 x 34 cm (L-Fenster)
Material Dachplatten: 4 mm Doppelstegplatten
Material Seitenplatten: 6 mm Doppelstegplatten
Material Rahmen: Polypropylen
Schneelast: 75 kg/m² Grundfläche: 13,72 m²
Tiefe (Seitenansicht): 514 cm
Firsthöhe: 238 cm
Breite: 267 cm
Wichtig: Für eine Anlieferung nach Hause (frei Bordsteinkante) muss die Zufahrt mit einem 38-t-LKW möglich sein.
Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder bestimmte Schneelasten berücksichtigt werden müssen.
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Palram Application Ltd, 30035 Ramat Yohanan, ISRAEL, Tel: +972 (4 )8459900, www.palramapplications.com
Umfang der Garantie:
Rion Gewächshäuser: 10 Jahre, für Zubehörteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistung
Garantieansprüche sind ausgeschlossen durch:
missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung, Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.), Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall), eigenmächtige Reparaturversuche, normaler Verschleiß
Voraussetzungen der Garantie:
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Garantiezeit ab Kaufdatum: Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum.
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf die Länder Österreich, Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland.
Geltendmachung der Garantie:
Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl: kostenfreie Reparatur der Ware oder kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte. Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet. Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird. Generalimport: 50NRTH GmbH, Straßburgstr. 14-16, 54516 Wittlich, Deutschland, Tel.: +49 (0) 6571 9511 777, info@50NRTH.com
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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