Palram Gewächshaus Zubehör Belüftungsfenster Silber
Art.Nr. 2972172Artikelbeschreibung
Art.Nr. 2972172

Das Palram Belüftungsfenster sorgt für die richtige Luftzirkulation im Gewächshaus und ist unter anderem ein Garant für gute Zuchtergebnisse.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Art: | Sonstiges Zubehör |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 640 g |
Höhe: | 6,0 cm |
Breite: | 65,0 cm |
Tiefe: | 75,0 cm |
Die angebene Garantiezeit gilt unabhängig von daneben bestehenden gesetzlichen Ansprüchen bei Käufen innerhalb Deutschlands.
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Die Garantie ist nur gültig, wenn das Produkt in Übereinstimmung mit den schriftlichen Empfehlungen von Palram installiert, gereinigt, behandelt und gepflegt ist.
Art der Garantie: Haltbarkeitsgarantie
Garantiezeit ab Kaufdatum: 10 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Innerhalb Deutschlands.
Garantiegeber: Palram Applications , Teradion Industrial Park, M.P Misgav 20174, Israel (Palram)
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch: Unsachgemäßen Gebrauch, Anwendung von Gewalt, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Verwendung, nachlässige Nutzung, Montage oder Wartung, Ebenfalls nicht abgedeckt sind Unfälle, Auswirkungen von Fremdkörpern, Vandalismus, Verschmutzung, Veränderung, Malerei, Verbinden, Kleben und Dichten, nicht in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung, verursacht werden, oder Schäden, die bei Reinigung mit inkompatiblen Reinigungsmitteln entstehen, so wie geringfügige Abweichungen des Produkts.
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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