Weka Hochbeet 669 D Natur 100 cm x 60 cm x 69 cm
Art.Nr. 3388337Artikelbeschreibung
Art.Nr. 3388337

Das qualitativ hochwertige Weka Hochbeet 669 D aus massivem, nordischen Fichtenholz ist mit seinen 19mm starken Wänden und mit klassischem stabilen Eckverbund die ideale Gartenhilfe für Ihr Pflanzen. Dank der entsprechenden Höhe ist die Bepflanzung rückenfreundlich zu bearbeiten. Das schöne, naturbelassene Hochbeet ist das perfekte Modell für Hobbygärtner, die mit richtiger Vorbereitung die Erntesaison optimal nutzen können. Eine innenliegende Folie zum Schutz der Wandbohlen vor Nässe, sowie ein Wühlmausschutzgitter sind inklusive. Der Selbstbausatz ist dank passgenauem Stecksystem und übersichtlicher Montageanleitung einfach aufzubauen, damit Sie schnellstmöglich mit der Bepflanzung beginnen können.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Höhe: | 69 cm |
Breite: | 100 cm |
Tiefe: | 60 cm |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 29,0 kg |
Abgebildete Dekorationen sind nicht im Lieferumfang enthalten.
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Weka Holzbau GmbH
Johannesstraße 16, 17034 Neubrandenburg
Tel: 0395/42908-0, Fax: 0395/42908-83
e-Mail: info@weka-holzbau.com
Umfang der Garantie:
Garantiebestimmungen der WEKA Holzbau GmbH: Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen - jedoch nur auf die Holzteile unserer Produkte (weka-Produkt genannt), nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka-Produkts aus anderem Material als Holz - ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach unserer Wahl ersetzt. Vom Garantieumfang erfasst ist lediglich der kostenlose Ersatz des jeweils mangelhaften oder defekten Holzteils.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen durch:
Nicht im Garantieumfang enthalten sind Folge- oder Zusatzkosten, insbesondere keine Liefer- und Auf- oder Umbaukosten. Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
- von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen wurde
- Veränderungen (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur Montageanleitung vorgenommen wurden
- die jeweils angegebenen Belastungsgrenzen (z.B. Schneelast usw.) überschritten wurden
-das WEKA-Produkt falsch gegründet (Fundament / Bodenplatte o.ä.) wurde, insbesondere bei Verstößen gegen die Regeln der Baukunst
- unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes vorgenommen wurde.
- Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen den Schaden am WEKA-Produkt verursacht haben.
- der Mangel in holztypischen Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnlichen normalen, in der Natur des Werkstoffes "Holz" begründeten Veränderungen besteht. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen innerhalb der Garantiezeit schriftlich, per Telefax oder per e-Mail geltend gemacht werden. Anspruchsvoraussetzung ist eine unverzügliche Anzeige des Mangels bzw. des Schadens in Form einer geordneten Darstellung des Schadens in Bild und Text.
Während der Garantiezeit werden Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 5 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Innerhalb Deutschlands, Österreich
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.