Basi Lenkradkralle mit LED KFZ 107
Art.Nr. 4357844Artikelbeschreibung
Art.Nr. 4357844
Die schnell montierbare Basi Lenkradkralle mit LED KFZ 107 für alle gängigen Lenkräder oder zum Einspannen zwischen Schaltknüppel/ Handbremse, zur Diebstahlsicherung von z.B. PKW, LKW, SUV's, Wohnmobilen, Transporter usw. Das Lenkradschloss wird einfach von vorne in das Lenkrad eingehakt oder zwischen Schaltknüppel / Handbremse eingesetzt und mit einer Metallstange verriegelt. Durch die montierte Kralle wird ein Lenken, bzw. Drehen des Lenkrades verhindert oder erheblich erschwert. Mit den zwei mitgelieferten Schlüsseln lässt sich das Schloss schnell und einfach wieder entfernen. Passend für Lenkräder mit einer Breite von 25 cm - 43 cm.
Produktmerkmale:
- Universelle Diebstahlsicherung aus gehärtetem Stahl mit Kunststoffüberzug
- Zur Absicherung von Autos, LKW, SUVs, Wohnmobilen, Transporter usw.
- Zusätzlicher Schutz im Fahrzeuginnenraum durch Gummiüberzug für Türen, Scheiben oder Mittelkonsolen
- Gesichert wird das Schloss mit einem Zylinderschloss mit zwei Sicherheitsschlüsseln
- 4 x LEDs als Alarm Attrappe, perfekt als Abschreckung vor Dieben
- Der Schalter der LEDs ist am Griff versteckt
- Für Lenkräder mit einer Breite von 25 cm - 43 cm
- Einfache und schnelle Montage und Demontage
Produktdetails:
- Material: gehärteter Stahl
- Material Überzug: Kunststoff/ Gummi
- Farbe: Blau-Schwarz
- 4 x LEDs (Lauflicht)
- Spannbereich: 25 cm - 43 cm
- Eigengewicht: 1,5 kg
Im Lieferumfang enthalten:
- Lenkradsicherung
- 2 x Sicherheitsschlüssel
- 2 x AA Batterien
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 1,60 kg |
Höhe: | 6,0 cm |
Breite: | 56,0 cm |
Tiefe: | 11,0 cm |
Weitere Details
Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
- bei einer öffentlichen Sammelstelle
- dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
- auf dem Postweg an unser Versandlager:
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen Mülltonne gekennzeichnet.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd für Cadmium; Hg für Quecksilber. Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
- HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber
- Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
- Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Besondere Hinweise zum Vertrieb von Fahrzeug-Batterien
Das deutsche Batterie-Gesetz sieht beim Verkauf von Fahrzeug-Batterien an Endverbraucher die Erhebung eines Pfandes in Höhe von 7,50 € inkl. Umsatzsteuer vor. Dies erfolgt, soweit nicht eine gebrauchte Alt-Batterie im gleichen Kaufvorgang zurückgegeben wird.
Der Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird separat aufgeführt und erhoben.
Die Rücknahme der Fahrzeug-Altbatterien hat für den Endverbraucher kostenlos zu erfolgen. Wenn nicht gleichzeitig ein Neukauf stattfindet, wird der Pfandbetrag zurückerstattet.
Die Rücknahme und Pfand-Rückerstattung erfolgt bei OBI nur in den OBI Märkten und für die von OBI vertriebenen Fahrzeug-Batterie-Typen.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen zur Entsorgung abgegeben werden. Dort erfolgt dann allerdings keine Rückerstattung des Pfandes.
Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung von Fahrzeug-Batterien per Post aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht erlaubt ist.