Gardena combisystem-Rechen 36 Arbeitsbreite
Art.Nr. 9204330Artikelbeschreibung
Art.Nr. 9204330

Der Gardena combisystem-Rechen ist ein praktisches Vielzweckgerät und eignet sich optimal zum Rechen, Einebnen und zur Bodenbearbeitung.
Der Rechen hat eine Arbeitsbreite von 36 cm (mit 14 Zinken) und passt zu allen Gardena-combisystem-Stielen, wobei Gardena eine Stiellänge von 150 cm empfiehlt, abhängig von der Körpergröße.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Art: | Rechen |
Anwendung: | Rechen |
Max. Arbeitsbreite: | 36 cm |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 540 g |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Garantiezeit ab Kaufdatum: 25 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Europa
Art der Garantie: Haltbarkeitsgarantie
Garantiegeber: Gardena Manufacturing GmbH, Hans-Lorenser-Str. 40, 89079 Ulm/Germany
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch: Gardena Manufacturing GmbH leistet für alle Marken der Gardena Deutschland GmbH für die Dauer von 24 Monaten eine beim Kauf dem jeweiligen Stand der Technik unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks (insbesondere die ausschließlich private Nutzung) entsprechende Garantie. Hiervon abweichende Garantiefristen sind auf den jeweiligen Verkaufsverpackungen, auf den Produktdetailseiten auf der Gardena Website oder in den Betriebsanleitungen beschrieben. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiedauer und setzen auch keine neue Garantiedauer in Gang. Die Garantiedauer für im Rahmen von Reparaturen eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiedauer für das ganze Gerät.
Voraussetzung für die Garantie ist die Vorlage des maschinell erstellten Original-Kaufbelegs, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen, sowie die Vorlage des defekten Gerätes beim Gardena Central Service.
Garantie setzt den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut den Angaben in der Betriebsanleitung voraus.
Für betriebsbedingten Verschleiß, insbesondere an Messern, Messerbefestigungsteilen, Turbinen, Leuchtmitteln, Keil- und Zahnriemen, Laufrädern, Luftfiltern, Zündkerzen wird keine Garantie gewährt. Für Folgen unsachgemäßer Anwendung, insbesondere bei Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Pflegehinweise, wird keine Garantie gewährt. Für erforderliche Wartungsarbeiten während der Reparatur wird keine Garantie gewährt.
Bei vom Kunden eigenmächtig vorgenommenen Reparaturen oder bei Reparaturen durch einen nicht von Gardena autorisierten Dritten oder bei Änderungen an der Konstruktion sowie bei Verwendung von Nicht-Original-Gardena-Ersatzteilen erlischt die Garantie ebenfalls.
Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs sind wir nach unserer Wahl berechtigt, das defekte Gerät unentgeltlich zu reparieren oder zu tauschen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Diese Hersteller-Garantie berührt die gegenüber dem Händler/ Verkäufer bestehenden Gewährleistungsansprüche nicht.
Gardena Manufacturing GmbH
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm/Germany
www.husqvarnagroup.com
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.