Visiogrande Laminatboden Zementestrich Beige hell
Art.Nr. 1758036Artikelbeschreibung
Art.Nr. 1758036

Der Visiogrande Laminatboden Zementestrich Beige ist ein heller Bodenbelag für den Einsatz in privaten wie auch in gewerblichen Bereichen. Aufgrund seiner authentischen Stein-Optik lässt sich das Laminat kaum von einem echten Steinboden unterscheiden.
Verschiedene Einsatzmöglichkeiten
Mit der Nutzungsklasse 23/32 kann das Laminat sowohl in Wohnräumen mit hoher, als auch in gewerblichen Räumen mit mittlerer Nutzung eingesetzt werden. Somit können Sie den Laminatboden auch in einem Büro verlegen. Für Fußbodenheizungen eignet er sich ebenfalls bestens. Der Isowaxx-Feuchtigkeitsschutz bewahrt das Stein-Imitat vor Quellschäden.
Sauber, schnell und leicht verlegt
Dank der leimfreien Verlegung wird ein sauberes und schnelles Arbeiten ermöglicht. Anstelle des Klebstoffs sorgt das Megaloc-Schnellverlegesystem für umfassenden Halt. Im Paket enthalten sind 2,047 m² des Laminatbodens in Fliesen-Optik mit den Maßen 28,2 cm x 60,5 cm.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Farbton: | Hell |
Optik: | Fliese Stein |
Nutzungsklasse: | NKL 23/32 |
Trittschalldämmung: | Nein |
Fußbodenheizung geeignet: | Ja |
Dekor-Nachbildung: | Stein |
Breite: | 282 mm |
Länge: | 605 mm |
Kantenform: | Mit V-Fuge |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 7,1 kg |
Höhe: | 8 mm |
Breite: | 28,2 cm |
Tiefe: | 60,5 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Classen Vertriebs GmbH / Werner-von-Siemens-Str. 18-20 / 56759 Kaisersesch
Umfang der Garantie:
Über den Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hinaus, gewährt der Hersteller eine Garantie auf Abriebschäden für die auf der Vorderseite der Packungseinleger ersichtliche Dauer gemäß nachstehender Regelungen. Als Abrieb im Sinne dieser Garantieerklärung gilt der vollständige Durchrieb der Dekorschicht auf einer Fläche von mindestens 1 qcm. Abrieb-Erscheinungen an den Elementkanten sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich nur auf Abriebschäden des Laminatbodenpaneels bei Nutzung im Wohnbereich, entsprechend üblicher Beanspruchung privat genutzter Wohnräume. Solche mit HDF-Trägermaterial, die in Feucht- und Nassräumen, wie Badezimmern, Saunen etc. verlegt, sind von der Garantie ausgeschlossen. Es sei denn, sie wurden ausdrücklich als entsprechend geeignet ausgelobt (z.B. als spezieller Designböden mit wasserresistentem PVC-Träger).
Garantieansprüche sind ausgeschlossen durch:
Schäden, die durch außergewöhnliche Belastungen, mechanische Beschädigungen oder durch fehlende oder unsachgemäße Behandlung, wozu auch eine nicht ordnungsgemäße Pflege zählt, entstehen, sind von der Garantie nicht umfasst.
Voraussetzungen der Garantie:
Dielen, die bereits vor der Verlegung sichtbare Mängel aufweisen, dürfen nicht verlegt werden. Deshalb ist vor der Verlegung eine gründliche Überprüfung auf Materialfehler hin vorzunehmen. Mindestmaßgabe für die Erfüllung ist insbesondere die Beachtung und Einhaltung aller Hinweispunkte dieser Verlegeanleitung. Für einen ausreichenden Schmutzfang muss gesorgt sein. Falls keine Verlegeanleitung beiliegt, gelten ersatzweise die anerkannten Regeln des Handwerks.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 20 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Deutschland & Österreich
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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