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§ 1 Vertragsgegenstand; Anwendungsbereich

1.1 Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln die Teilnahme am Kundenbindungsprogramm OBI PRO für Unternehmer („OBI PRO“). OBI PRO wird angeboten von der OBI Home and Garden GmbH mit Sitz in Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 115846 („OHaG“)

1.2 Die Teilnahme an OBI PRO steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB offen, die OBI PRO für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen („OBI PRO-Kunden“).

1.3 Für die Teilnahme an OBI PRO und die Nutzung der OBI PRO-Services (wie in Ziffer 1.6 definiert) gelten ausschließlich diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Etwaige abweichende Individualvereinbarungen zwischen OHaG und dem OBI PRO-Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des OBI PRO-Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, OHaG hat deren Geltung mindestens in Textform anerkannt.

1.4 Der OBI PRO-Kunde und die Nutzer (wie in Ziffer 3.4 definiert) haben die Möglichkeit, diese AGB im OBI PRO-Portal (wie in Ziffer 1.8 definiert) einzusehen, auszudrucken und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit unter https://www.obi.de/legal/heyobiprofi/vertragsbedingungen abrufbar.

1.5 OHaG ist Teil der OBI-Gruppe, bestehend aus Olympics Baumarkt Holding GmbH, OBI Group Holding Management SE, OBI Group Holding SE & Co. KGaA („OGH“) und allen Unternehmen, auf die OGH direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausüben kann (gemeinsam „Tochterunternehmen“) sowie aus allen Franchisenehmern eines von OGH oder einem Tochterunternehmen betriebenen Franchise-Systems (jedes vorgenannte Unternehmen jeweils eine „OBI-Gesellschaft“, gemeinsam die „OBI-Gesellschaften“ oder die „OBI-Gruppe“).

1.6 OHaG gewährt dem OBI PRO-Kunden im Rahmen von OBI PRO Zugang zu bestimmten Angeboten und Leistungen („OBI PRO-Services“). OHaG stellt eine Übersicht der jeweils gültigen OBI PRO-Services unter OBI PRO – Die App für euer Handwerk bereit. OHaG ist berechtigt, die OBI PRO-Services jederzeit zu ändern sowie teilweise oder vollständig zu beenden.

1.7 OHaG kann die OBI PRO-Services über ein digitales Portal („OBI PRO-Portal“) zur Verfügung stellen. Der OBI PRO-Kunde kann das OBI PRO-Portal über die von OHaG angebotenen Zugangskanäle aufrufen, z.B. über eine mobile Applikation („OBI PRO-App“). Der OBI PRO-Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zugangskanäle. Für die Nutzung des OBI PRO-Portals, inklusive der OBI PRO-App, gelten ebenfalls diese AGB.

1.8 Der OBI PRO-Kunde kann ausgewählte OBI PRO-Services auch über die OBI-Handelsplattform unter www.obi.de („OBI-Handelsplattform“) sowie in teilnehmenden OBI-Märkten in Deutschland („Teilnehmender OBI-Markt“ oder „Teilnehmende OBI-Märkte“, jeweils einsehbar unter https://www.obi.de/markt) nutzen. Die Nutzungsbedingungen der OBI-Handelsplattform sind unterAGB abrufbar.Die Darstellung der OBI-Handelsplattform kann bei einem Aufruf über das OBI PRO-Portal von der Darstellung bei direktem Aufruf über www.obi.de abweichen.

1.9 Die OBI PRO-Services stehen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

1.10 Die Vertragssprache im Zusammenhang mit der Nutzung der OBI PRO-Services ist Deutsch.

§ 2 Registrierung und Freischaltung

2.1 Um an OBI PRO teilzunehmen, muss sich der OBI PRO-Kunde über das OBI PRO-Portal registrieren und ein Kundenkonto („OBI PRO-Account“) erstellen und freischalten lassen.

2.2 Im Rahmen der Registrierung muss der OBI PRO-Kunde eine E-Mail-Adresse und ein Passwort („Zugangsdaten“) sowie weitere Daten eingeben und diese AGB bestätigen. Durch Bestätigung dieser AGB kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem OBI PRO-Kunden und OHaG zustande („OBI PRO-Vertrag“).

2.3 Der OBI PRO-Kunde ist verpflichtet, nach erfolgter Registrierung seine Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte oder einen aktuellen Handelsregisterauszug als Nachweis seiner Unternehmereigenschaft in einem Teilnehmenden OBI-Markt seiner Wahl vorzulegen, um seinen OBI PRO-Account freizuschalten. Erbringt der OBI PRO-Kunde diesen Nachweis nicht innerhalb von vier Wochen nach Registrierung, ist OHaG berechtigt, den OBI PRO-Account zu löschen. Eine Wiederholung der Registrierung und Freischaltung ist möglich.

2.4 OHaG behält sich vor, eine Registrierung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.5 Der OBI PRO-Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten im Rahmen des Registrierungsprozesses wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und im Fall einer Änderung während der Vertragslaufzeit stets unverzüglich zu aktualisieren.

2.6 Eine Mehrfachregistrierung, also eine Registrierung von mehreren OBI PRO-Accounts durch oder für denselben OBI PRO-Kunden, ist verboten.

§ 3 Nutzung des OBI PRO-Accounts; Pflichten des OBI PRO-Kunden

3.1 Der OBI PRO-Kunde oder ein Mitarbeiter übernimmt die Rolle des Administrators des OBI PRO-Accounts („Administrator“). Der Administrator verwaltet den OBI PRO-Account.

3.2 Der Administrator ist berechtigt, zum OBI PRO-Account Nutzerkonten für Mitarbeiter des OBI PRO-Kunden („Nutzer-Accounts“) hinzuzufügen. OHaG ist berechtigt, die Einrichtung von Nutzer-Accounts ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie die Anzahl der Nutzer-Accounts je OBI PRO-Kunde zu begrenzen.

3.3 Sämtliche Erklärungen, Handlungen und Unterlassungen des Administrators und der Nutzer im Rahmen der Nutzung der OBI PRO-Services werden dem OBI PRO-Kunden zugerechnet. Der OBI PRO-Kunde haftet für diese wie für eigene Erklärungen, Handlungen und Unterlassungen.

3.4 Der OBI PRO-Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Administrator, sämtliche Mitarbeiter mit Nutzer-Accounts und sonstige vom OBI PRO-Kunden bevollmächtigte Personen mit Nutzer-Accounts (Personen mit Nutzer-Accounts zusammen „Nutzer“) die jeweils aktuellen AGB und OBI PRO-Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen und die jeweils aktuellen AGB einhalten.

3.5 Der OBI PRO-Kunde stellt sicher, dass ausschließlich seine eigenen Mitarbeiter und sonstige vom OBI PRO-Kunden bevollmächtigte Personen Zugang zum OBI PRO-Account haben. Endet das Anstellungsverhältnis oder die erteilte Vollmacht eines Nutzers, ist der OBI PRO-Kunde verpflichtet, den betreffenden Nutzer-Account unverzüglich zu löschen.

3.6 OHaG oder eine andere OBI-Gesellschaft kann jederzeit verlangen, dass der OBI PRO-Kunde seine Unternehmereigenschaft, die Mitarbeitereigenschaft und/oder die Bevollmächtigung des Administrators und/oder der Nutzer geeignet nachweist. Der OBI PRO-Kunde hat die für den Nachweis erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Erbringt der OBI PRO-Kunde den Nachweis nicht vollständig innerhalb einer angemessenen Frist, ist OHaG berechtigt, den OBI PRO-Account und/oder die betroffenen Nutzer-Accounts unverzüglich zu sperren und etwaige während des Zeitraums ohne nachgewiesene Unternehmereigenschaft, Bevollmächtigung und/oder Mitarbeitereigenschaft bereits gewährte Vorteile von dem OBI PRO-Kunden zurückzufordern.

3.7 OHaG räumt dem OBI PRO-Kunden ein einfaches, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das OBI PRO-Portal einschließlich der OBI PRO-Services im Rahmen des OBI PRO-Vertrages zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte am OBI PRO-Portal einschließlich der OBI PRO-Services und sonstiger Leistungen bei OHaG und den jeweiligen Rechteinhabern. Mit der Beendigung des OBI PRO-Vertrages erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte automatisch.

3.8 Dem OBI PRO-Kunden ist es untersagt, das OBI PRO-Portal oder die OBI PRO-Services ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von OHaG ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Dritten zugänglich zu machen oder zur Nutzung zu überlassen, soweit nicht gesetzlich oder in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

3.9 Der OBI PRO-Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und durch angemessene Maßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

3.10 Der OBI PRO-Kunde kann die OBI PRO-App kostenlos in den offiziellen App Stores von Apple (iOS) bzw. Google (Android) herunterladen. OHaG ist ausschließlich für diese offiziellen Versionen verantwortlich. Der OBI PRO-Kunde ist verpflichtet, etwaige von OHaG bereitgestellte Aktualisierungen der OBI PRO-App unverzüglich zu installieren.

3.11 Dem OBI PRO-Kunden ist es untersagt, das OBI PRO-Portal, die OBI PRO-App, OBI PRO-Services oder Teile davon auf Endgeräten zu nutzen, bei denen die vom Hersteller implementierten Sicherheitsmechanismen oder Zugriffsbeschränkungen unautorisiert umgangen oder modifiziert wurden, z.B. durch sog. Jailbreak oder Rooting.

3.12 Der Erwerb von Waren unter Nutzung von OBI PRO zum Zwecke des Weiterverkaufs ist verboten. Eine Weiterveräußerung von Waren, die unter Nutzung von OBI PRO erworben wurden, ist nur gestattet, wenn diese im Rahmen der Erbringung einer eigenen handwerklichen oder ähnlichen Dienstleistung oder eines Werkes durch den OBI PRO-Kunden gegenüber seinen Kunden erfolgt.

3.13 Sofern nicht für einzelne OBI PRO-Services abweichend vereinbart, ist die Nutzung der OBI PRO-Services für den OBI PRO-Kunden kostenlos. Die Erbringung der OBI PRO-Services setzt eine Übermittlung von Daten durch den OBI PRO-Kunden und etwaige Nutzer an die OBI-Gruppe voraus.

3.14 OHaG verarbeitet Daten des OBI PRO-Kunden und etwaiger Nutzer in einem dem OBI PRO-Account zugewiesenen Datensatz („Kundendaten“), u.a. um dem OBI PRO-Kunden im Rahmen der OBI PRO-Services auf seinen unternehmerischen Bedarf zugeschnittene Angebote und Leistungen anzubieten. OHaG erhält die Kundendaten unmittelbar von dem OBI PRO-Kunden und den Nutzern, insbesondere durch Nutzung der OBI PRO-Services, des OBI PRO-Portals, der OBI-Handelsplattform, aufgrund der Interaktionen, Transaktionen und Nutzung weiterer Leistungen von OHaG und anderer OBI-Gesellschaften sowie durch Korrespondenz mit dem OBI PRO-Kunden, Interaktionen mit E-Mails und Newslettern von OHaG sowie durch Zufriedenheitsbefragungen.

3.15 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von OBI PRO enthalten die OBI PRO-Datenschutzhinweise, die unter [LINK] abrufbar sind.

§ 4 Umsatzabhängige Treueprämie (Cashback)

4.1 OHaG gewährt dem OBI PRO-Kunden für die Kundentreue eine umsatzabhängige Treueprämie („Cashback“).

4.2 OHaG berechnet das Cashback wie folgt:

4.3 Die Höhe des Cashback beträgt 3%, 5% oder 10% des durch den OBI PRO-Kunden erreichten Bonusrelevanten Umsatzes. Der für das Erreichen der jeweiligen Cashback-Stufe erforderliche Bonusrelevante Umsatz ist in Ziffer 4.3 geregelt.

Zeitpunkt der Registrierung

Notwendiger Bonusrelevanter Umsatz zur Erreichung von 3% Cashback Notwendiger Bonusrelevanter Umsatz zur Erreichung von 5% Cashback Notwendiger Bonusrelevanter Umsatz zur Erreichung von 10% Cashback
Quartal 1 (Januar - März)

1.500,00 €

2.500,00 €

5.000,00 €

Quartal 2 (April - Juni)

1.125,00 €

1.875,00 €

3.750,00 €

Quartal 3 (Juli - September)

750,00 €

1.250,00 €

2.500,00 €

Quartal 4 (Oktober - Dezember)

375,00 €

625,00 €

1.250,00 €

4.4 Der Bonusrelevante Umsatz ist die Summe der Bruttopreise, welche der OBI PRO-Kunde in einem Kalenderjahr („Sammeljahr“) für Warenkäufe in Teilnehmenden OBI-Märkten und/oder für Warenkäufe bei der OBI E-Commerce GmbH auf der OBI-Handelsplattform („Bonusrelevante Warenkäufe“) gezahlt hat, abzüglich etwaiger gewährter Rabatte und Skonti („Bonusrelevanter Umsatz“);

4.5 Vom Bonusrelevanten Umsatz ausgeschlossen sind (i) Geschenkkarten, gesetzlich preisgebundene Produkte (z.B. Bücher, Zeitschriften), und Gasflaschen (ii) Pfand, Kautionen aller Art, (iii) Versandkosten, (iv) Vergütung für Serviceleistungen aller Art (z.B. Vergütung für Mietgeräte, Vergütung für Vermittlung von Service-Partnern), (v) Warenkäufe, deren Kaufpreis durch Verrechnung mit Cashback beglichen wurde sowie (vi) Warenkäufe, in Bezug auf die der OBI PRO-Kunde und/oder die Nutzer die Voraussetzungen für die Teilnahme an OBI PRO nicht ordnungsgemäß nachgewiesen haben, (vii) Warenkäufe, die unter sonstigem Verstoß gegen diese AGB getätigt wurden.

4.6 Korrekturen von etwaigen Fehlbuchungen oder Vertragsrückabwicklungen aufgrund von Anfechtung, Rücktritt, Retouren oder Stornierung mindern den Bonusrelevanten Umsatz rückwirkend. OHaG ist nach ihrer Wahl berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Korrekturen vom künftigen Bonusrelevanten Umsatz in Abzug zu bringen.

4.7 Der Bonusrelevante Umsatz, welcher in einem Sammeljahr zum Erreichen der jeweiligen Cashback-Stufe erforderlich ist, bemisst sich nach folgender Tabelle. Bei unterjähriger Registrierung mindert sich die Höhe des erforderlichen Bonusrelevanten Umsatzes wie aus der Tabelle ersichtlich.

4.8 Bonusrelevante Umsätze werden nur dann berücksichtigt, wenn sich der OBI PRO-Kunde vor Kaufabschluss identifiziert hat. Die Identifikation erfolgt in Teilnehmenden OBI-Märkten durch das Einscannen der OBI PRO-Kundenkarte und auf der OBI-Handelsplattform durch das Einloggen als OBI PRO-Kunde.

4.9 OHaG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Warenkäufe als Bonusrelevante Warenkäufe im Sammeljahr nachträglich zu berücksichtigen, wenn der OBI PRO-Kunde den zugehörigen Kassenbeleg vorlegt.

4.10 Der Administrator kann den jeweils aktuell erdienten Betrag des Cashback fortlaufend im OBI PRO-Portal einsehen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Insbesondere kann ein zeitlicher Verzug bei der Anzeige nicht ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist stets der gemäß diesen AGB errechnete, tatsächliche Betrag des Cashback.

4.11 OHaG stellt dem OBI PRO-Kunden ein etwaiges Cashback für ein Sammeljahr bis zum 31. Januar des Folgejahres im OBI PRO-Portal zur Verfügung. Der OBI PRO-Kunde hat bis zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Inanspruchnahme des im Sammeljahr erdienten Cashback.

4.12 Der Administrator ist berechtigt, das dem OBI PRO-Kunden auf Basis des Sammeljahrs gutgeschriebene Cashback im Folgejahr durch Verrechnung mit Bonusrelevanten Warenkäufen, durch Barauszahlung in Teilnehmenden OBI-Märkten oder durch Überweisung durch die Teilnehmenden Märkte in Anspruch zu nehmen.

4.13 Eine Verzinsung des Cashback zwischen dessen Erdienung durch den OBI PRO-Kunden und der Inanspruchnahme des OBI PRO-Kunden erfolgt nicht.

4.14 Der OBI PRO-Kunde ist verpflichtet, eine Barauszahlung mindestens fünf Werktage vor der gewünschten Auszahlung in dem Teilnehmenden OBI-Markt anzumelden, in dem die Auszahlung erfolgen soll. Eine Barauszahlung ist auf einen Betrag von maximal EUR 10.000,00 brutto begrenzt. Eine Aufteilung des auszuzahlenden Betrages in mehrere Tranchen bis zu EUR 10.000,00, die insgesamt EUR 10.000,00 brutto überschreiten, ist verboten.

4.15 Der OBI PRO-Kunde muss jede Inanspruchnahme des Cashback, die über den OBI PRO-Account oder in einem Teilnehmenden OBI-Markt durch Vorlage der OBI PRO-Kundenkarte veranlasst wird, als eigene Handlung gegen sich gelten lassen, sofern die Inanspruchnahme in der Risikosphäre des OBI PRO-Kunden liegt. In der Risikosphäre des OBI PRO-Kunden liegen insbesondere Umstände, die der OBI PRO-Kunde oder seine aktuellen oder ehemaligen Nutzer zu vertreten haben oder die Dritte durch Diebstahl, sonstigen Bruch von Gewahrsam, Vertraulichkeit oder durch unbefugten Zugriff auf die Zugangsdaten in der Sphäre des Gewahrsams, des Betriebes oder der Systeme des OBI PRO-Kunden oder seiner Nutzer verursacht haben. Der OBI PRO-Kunde muss sich solche Inanspruchnahmen nicht zurechnen lassen, die weder von ihm noch von seinen aktuellen oder früheren Nutzern zu vertreten sind und die in der Risikosphäre der OHaG liegen, z.B. durch unbefugten Zugriff auf die Systeme in der Sphäre des Gewahrsams oder des Betriebs der OBI-Gruppe oder durch unerlaubte Handlungen der Mitarbeitenden der OBI-Gruppe.

4.16 Der OBI PRO-Kunde hat dafür Sorge zu tragen und sichert zu, dass die Inanspruchnahme des Cashback nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das Arbeitsrecht, das Steuerrecht oder sonstige Compliance-Vorschriften verstößt. Der OBI PRO-Kunde trägt Sorge für eine korrekte Versteuerung, Offenlegung, Anmeldung des Cashback, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie für die Erfüllung aller sonstigen gesetzlichen Pflichten in diesem Zusammenhang. Er stellt OHaG und alle anderen OBI-Gesellschaften von jeglichen Pflichten, Schäden, Inanspruchnahmen oder Haftungen in diesem Zusammenhang auf erstes Anfordern frei.

4.17 Der OBI PRO-Kunde hat das Cashback aus einem Sammeljahr bis zum Ablauf des jeweiligen Folgejahres in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf des jeweiligen Folgejahres verfällt der Anspruch auf die Inanspruchnahme des Cashback aus dem betreffenden, dem Folgejahr unmittelbar vorausgegangenen Sammeljahr. Dieser Verfall tritt nicht ein, wenn und sofern der OBI PRO-Kunde aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Inanspruchnahme gehindert war.

4.18 Der OBI PRO-Kunde hat etwaige Einwendungen gegen die Berechnung des Cashback sowie etwaige Einwendungen gegen jede Inanspruchnahme des Cashback innerhalb von sechs Wochen nach der Zurverfügungstellung der Berechnung bzw. nach der jeweiligen Inanspruchnahme in Textform gegenüber OHaG geltend zu machen; danach sind etwaige Einwendungen ausgeschlossen.

4.19 OHaG ist berechtigt, das Cashback, das dem OBI PRO-Kunden als erdient angezeigt, für die Inanspruchnahme zur Verfügung gestellt oder zur Verfügung gestellt wurde, gleich in welcher Form, nachträglich zu korrigieren und vom OBI PRO-Kunden zurückzuverlangen, wenn und soweit die Voraussetzungen für die Gewährung des Cashback nicht vorgelegen haben. Dies gilt insbesondere, ohne Einschränkung, für Cashback, das entgegen diesen AGB generiert wurde.

4.20 Die Vorteile von OBI PRO, insbesondere die Anrechnung von Umsätzen als Bonusrelevanter Umsatz sowie die Inanspruchnahme des Cashback sind nicht mit anderen Rabatten, Rabattsystemen oder Kundenkarten (wie insbesondere dem Programm heyOBI oder Angeboten von Dritten) kombinierbar; nutzt der OBI PRO-Kunde bei einem Warenkauf derartige anderweitige Vergünstigungen, ist dieser spezifische Warenkauf von sämtlichen OBI PRO-Vorteilen vollständig ausgeschlossen.

§ 5 PRO Berater

5.1 Im Rahmen von OBI PRO können OBI-Gesellschaften dem OBI PRO-Kunden und seinen Nutzern designierte Mitarbeiter in Teilnehmenden OBI-Märkten als Ansprechpartner („PRO Berater“) zur Verfügung stellen.

5.2 Etwaige Auskünfte der PRO Berater, z.B. zu der verkauften Ware, begründen insbesondere in Ansehung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit und Fachkunde des OBI PRO-Kunden und seiner Nutzer keinen Beratungsvertrag.

§ 6 Weitere OBI PRO-Services

6.1 Der OBI PRO-Kunde kann zudem folgende OBI PRO-Services nutzen: (i) über das OBI PRO-Portal einen Teilnehmenden OBI-Markt als seinen Stamm-Markt auswählen, (ii) den Produktscanner (nur in OBI PRO-App) verwenden und (iii) seine OBI PRO-Kundenkarte in die Wallet-Funktion seines mobilen Endgerätes (iOS und Android) aufnehmen. Für die Funktionsfähigkeit der Wallet-Funktion ist OHaG nicht verantwortlich.

6.2 Der OBI PRO-Kunde kann über das OBI PRO-Portal die Historie ihm zugerechneter Warenkäufe und Retouren sowie die der Nutzer-Accounts einsehen. Nutzer können ausschließlich die von ihnen jeweils getätigten Warenkäufe einsehen.

6.3 Der OBI PRO-Kunde kann über das OBI PRO-Portal digitale Belege und Rechnungen sowie weitere Dokumente einsehen und herunterladen. Die Einhaltung etwaiger steuer- und/oder handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten für diese Dokumente und Unterlagen obliegt allein dem OBI PRO-Kunden.

§ 7 Verfügbarkeit

OHaG ist nicht verpflichtet, dem OBI PRO-Kunden das OBI PRO-Portal zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen. OHaG behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit des OBI PRO-Portals vorübergehend einzuschränken oder zeitweise außer Betrieb zu nehmen. Dies kann insbesondere bei Erreichung der Kapazitätsgrenzen der Plattform oder Server, zur Wahrung der Sicherheit oder Integrität der Systeme, bei Durchführung technischer Wartungs- und Upgrade-Arbeiten oder bei technischen Störungen oder Ereignissen höherer Gewalt erfolgen.

§ 8 Haftung; Höhere Gewalt

8.1 OHaG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OHaG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der OBI PRO-Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von OHaG bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3 Eine etwaige Haftung von OHaG für ausdrücklich als solche bezeichneten Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.4 In Fällen höherer Gewalt ist OHaG für die Dauer und im Umfang der Auswirkung der höheren Gewalt von der Leistungsverpflichtung befreit. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch die äußerste, nach vernünftigen Maßstäben zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden konnte, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, schwere Ausschreitungen, Pandemien oder schwere Epidemien. Dies gilt auch für etwaige Leistungsstörungen bei Vorlieferanten wegen höherer Gewalt.

8.5 OHaG haftet für den Verlust von Daten nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des OBI PRO-Kunden (insbesondere durch den regelmäßigen Download und Speicherung der bereitgestellten Dokumente außerhalb des OBI PRO-Portals) nicht vermeidbar gewesen wäre.

8.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von OHaG und anderer OBI-Gesellschaften.

§ 9 Laufzeit; Sperrung; Kündigung

9.1 Die Parteien schließen den OBI PRO-Vertrag auf unbestimmte Zeit.

9.2 OHaG kann den OBI PRO-Account oder Nutzer-Accounts vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße des OBI PRO-Kunden gegen diese AGB oder sonstige rechtswidrigen Aktivitäten vorliegen. OHaG ist in einem solchen Fall zudem berechtigt, die weitere Abwicklung bereits beauftragter OBI PRO-Services zu verweigern.

9.3 Der OBI PRO-Kunde ist berechtigt, den OBI PRO-Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der OBI PRO-Kunde kann die Kündigung formlos per E-Mail an service@obi.de, über den Kündigungsprozess unter www.obi.de/customer-account/delete oder über das OBI PRO-Portal vornehmen.

9.4 Die Löschung des OBI PRO-Accounts steht einer Kündigung des OBI PRO-Vertrags gleich. Die Löschung ausschließlich der OBI PRO-App bewirkt weder eine Kündigung des OBI PRO-Vertrages noch eine Löschung des OBI PRO-Accounts.

9.5 OHaG ist berechtigt, den OBI PRO-Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen ordentlich zu kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der OBI PRO-Account gelöscht, einschließlich aller personenbezogenen Daten, soweit keine Aufbewahrungsrechte oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9.6 OHaG ist berechtigt, einen OBI PRO-Account zu löschen, wenn sich der OBI PRO-Kunde über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nicht in den OBI PRO-Account eingeloggt hat.

9.7 Die Kündigung des OBI PRO-Vertrags durch eine Partei lässt im Rahmen von OBI PRO vermittelte Verträge unberührt, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen AGB.

9.8 Dem OBI PRO-Kunden stehen nach Beendigung des OBI PRO-Vertrags keine OBI PRO-Services mehr zur Verfügung.

9.9 Kündigt der OBI PRO-Kunde den OBI PRO-Vertrag, entfällt der Anspruch auf etwaiges Cashback ersatzlos.

9.10 Kündigt OHaG den OBI PRO-Vertrag ordentlich, muss der OBI PRO-Kunde die Auszahlung von etwaigem Cashback spätestens drei Monate nach Vertragsbeendigung im Teilnehmenden OBI-Markt veranlassen. Kündigt OHaG außerordentlich, entfällt der Anspruch des OBI PRO-Kunden auf etwaiges Cashback ersatzlos.

9.11 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. OHaG ist insbesondere berechtigt, den OBI PRO-Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn

a) sie den Betrieb des OBI PRO-Portals einstellt;

b) sie einzelne OBI PRO-Services in dem Umfang einstellt, der einer wesentlichen Einschränkung des gesamten Leistungsumfangs von OBI PRO entspricht;

c) der OBI PRO-Kunde sich über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nicht in seinen OBI PRO-Account eingeloggt hat;

d) der OBI PRO-Kunde im Rahmen von OBI PRO entgegen Ziffer 3.12 erworbene Ware gewerblich veräußert oder gewerblich zum Verkauf anbietet;

e) Umstände vorliegen, die OHaG zu einer Sperrung oder Löschung des OBI PRO-Accounts gemäß diesen AGB berechtigen; oder

f) der OBI PRO-Kunde gegen diese AGB oder andere wesentliche Pflichten aus dem OBI PRO-Vertrag verstößt, insbesondere durch wiederholte Verstöße trotz vorheriger Abmahnungen unter angemessener Fristsetzung, soweit eine solche nicht entbehrlich ist.

9.12 Nach einer außerordentlichen Kündigung durch OHaG ist es dem OBI PRO-Kunden in den Fällen der vorstehenden Ziffern 9.11 d) bis f) untersagt, sich erneut bei OBI PRO zu registrieren oder einen OBI PRO-Account zu führen.

§ 10 Änderungen dieser AGB

10.1 OHaG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. OHaG wird den OBI PRO-Kunden spätestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Änderung informieren, indem sie die geänderten AGB in geeigneter Form, etwa per E-Mail oder durch einen Hinweis im OBI PRO-Account, bereitstellt („Änderungsmitteilung”). Dabei werden die Änderungen entweder zusammengefasst dargestellt oder innerhalb des Textes eindeutig hervorgehoben (z.B. durch Fettdruck).

10.2 Zumutbare Änderungen werden ohne Zustimmung des OBI PRO-Kunden wirksam, wenn dieser den geänderten AGB nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Zumutbar sind Änderungen, die keine Hauptleistungspflichten betreffen und das vertragliche Gleichgewicht nicht erheblich zugunsten von OHaG verschieben sowie solche, die ausschließlich die Beseitigung von Unklarheiten, Schließung von Regelungslücken oder rein redaktionelle Korrekturen betreffen.

10.3 Alle anderen Änderungen werden wirksam, wenn der OBI PRO-Kunde diesen binnen 30 Tagen ab Änderungsmitteilung zustimmt.

10.4 Stimmt der OBI PRO-Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb der gesetzten Frist zu oder widerspricht diesen im Falle von zumutbaren Änderungen, ist OHaG berechtigt, den OBI PRO-Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung gilt die bisherige Fassung dieser AGB.

§ 11 Verhaltenskodex für Geschäftspartner; Sanktionsbestimmungen

11.1 Der OBI PRO-Kunde verpflichtet sich, die jeweils für ihn anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie den Verhaltenskodex von OBI für Geschäftspartner einzuhalten.

11.2 Der OBI PRO-Kunde versichert, dass er kein Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes, Territoriums oder einer anderen Gerichtsbarkeit ist, gegen den/das die Vereinigten Staaten, die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, die Vereinten Nationen, die Schweiz oder ein anderes Land oder eine andere Region ein Embargo verhängt haben, in dem/der ihm die Nutzung der OBI PRO-Services oder sein Zugriff darauf verboten wäre oder anderweitig gegen geltende Sanktionen oder Exportkontrollgesetze, -vorschriften oder -anordnungen („geltendes Recht“) verstoßen würde.

11.3 Der OBI PRO-Kunde versichert insbesondere, dass (1) er sich nicht in Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea, der Krim-Region, der Region der Volksrepublik Donezk, der Region der Volksrepublik Luhansk oder einer anderen Gerichtsbarkeit, in der das geltende Recht ihm den Zugriff auf oder die Nutzung der OBI PRO-Services verbietet (zusammenfassend als „Sanktionsland“ bezeichnet), befindet, dort organisiert ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Namen einer Person in diesen Ländern handelt; und (2) er nicht (i) auf einer Sanktionsliste der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinten Nationen, der Schweiz oder einer anderen Regierungsbehörde („Sanktionsliste“) aufgeführt ist; (ii) im Besitz, unter der Kontrolle oder im Auftrag (a) einer sanktionierten Regierung oder der venezolanischen Regierung (einschließlich aller Behörden, Einrichtungen oder Körperschaften, die sich im Besitz/unter der Kontrolle einer dieser Regierungen befinden) oder (b) einer Partei, die auf der Sanktionsliste der benannten Personen steht, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, den Vereinten Nationen, der Schweiz oder einer anderen Regierungsbehörde geführt wird.

§ 12 Ablösung von heyOBI Profi durch OBI PRO; Wechsel von heyOBI Profi-Kunden zu OBI PRO

12.1 Das Treueprogramm OBI PRO ersetzt das Treueprogramm heyOBI Profi. Der OBI PRO-Vertrag kommt durch Login in das OBI PRO-Portal und Bestätigung dieser AGB durch den heyOBI Profi-Kunden zustande.

12.2 Für den Zugang zum OBI PRO-Portal kann der heyOBI Profi-Kunde die Zugangsdaten seines heyOBI Profi-Accounts nutzen.

12.3 Für bestehende heyOBI Profi-Kunden ist im Rahmen des Abschlusses des OBI PRO-Vertrags kein erneuter Nachweis der Unternehmereigenschaft erforderlich.

12.4 Mit Zustandekommen des OBI PRO-Vertrags endet das heyOBI Profi-Vertragsverhältnis.

12.5 Beim Wechsel von heyOBI Profi zu OBI PRO werden alle Nutzer, Kontoinformationen, Dokumente, die Kaufhistorie sowie das gesammelte Cashback vollständig auf den OBI PRO-Account übertragen.

§ 13 Abtretung; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte

13.1 OHaG ist berechtigt, ihre Ansprüche und Forderungen gegen den OBI PRO-Kunden an eine oder mehrere OBI-Gesellschaften oder an Dritte abzutreten.

13.2 OHaG und andere OBI-Gesellschaften sind berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die ihnen oder einer anderen OBI-Gesellschaft gegen den OBI PRO-Kunden zustehen.

13.3 Der OBI PRO-Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von OHaG nicht berechtigt, (i) seine Rechte und/oder Pflichten nach diesen AGB, (ii) einen Vertrag oder eine Bestellung und/oder (iii) Forderungen gegen OHaG abzutreten oder zu übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

13.4 Der OBI PRO-Kunde darf gegen Forderungen von OBI-Gesellschaften nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

13.5 Dem OBI PRO-Kunden stehen keine Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber Ansprüchen der OBI-Gesellschaften zu, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

13.6 Etwaige Ansprüche aus insolvenzrechtlichen Vorschriften oder Sachverhalten, insbesondere insolvenzrechtliche Anfechtungs- und/oder Rückzahlungsansprüche, sind ausschließlich gegen die jeweilige OBI-Gesellschaft geltend zu machen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 OHaG kann Rechte und Pflichten aus dem OBI PRO-Vertrag jederzeit ganz oder teilweise übertragen, insbesondere ohne Einschränkung auf andere OBI-Gesellschaften. OHaG kann sich zur Erfüllung eigener Vertragspflichten anderer OBI-Gesellschaften bedienen.

14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem OBI PRO-Vertrag ist Köln. OHaG kann den OBI PRO-Kunden wahlweise auch an seinem Geschäftssitz verklagen. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn gesetzlich zwingend eine andere ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit vorgesehen ist.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit diese AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.