
Carport ohne Baugenehmigung: Wann ist das erlaubt?
Ein Carport ohne Baugenehmigung ist in vielen Fällen möglich – aber nicht automatisch erlaubt. Entscheidend ist immer die jeweilige Landesbauordnung. Jedes Bundesland legt eigene Grenzwerte für Grundfläche, Wandhöhe und Lage auf dem Grundstück fest. Hinweis: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Auch ohne Bauantrag gelten sämtliche Vorgaben.
Kurz und knapp
Im Regelfall gelten Carports im privaten Bereich bis zu einer mittleren Wandhöhe von 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis 30 m² als genehmigungsfrei. Einige Bundesländer erlauben auch größere Abmessungen, zum Beispiel 40 m² oder 50 m². Überschreitest du diese Werte, wird in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Vorgaben, die auch ohne Bauantrag gelten:
Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
Vorgaben zur Grenzbebauung
Brandschutz
Denkmalschutz- oder Umweltauflagen
Festsetzungen im Bebauungsplan
Lage deines Grundstücks (Innenbereich vs. Außenbereich)
Wann ist ein Carport genehmigungsfrei erlaubt?
Ob die Errichtung eines Carport ohne Baugenehmigung zulässig ist, hängt von drei zentralen Prüfungen ab: Lage des Grundstücks, Größe des Carports und Einhaltung aller weiteren Vorschriften.
1. Liegt das Grundstück im Innen- oder Außenbereich?
Der erste Schritt ist die Klärung, wo sich dein Grundstück befindet:
Innenbereich oder Bebauungsplangebiet Befindet es sich im Innenbereich, also innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils, greifen häufig die genehmigungsfreien Regelungen, wenn alle Grenzwerte eingehalten werden.
Außenbereich Im Außenbereich ist für ein Carport nahezu immer eine Baugenehmigung erforderlich – unabhängig von Größe oder Höhe. Die vereinfachten Regelungen der Landesbauordnungen greifen hier in der Regel nicht.
Tipp: Eine verbindliche Auskunft erhältst du beim zuständigen Bauamt oder durch Einsicht in den Bebauungsplan deiner Gemeinde.
Du möchtest ein Carport errichten und bist unsicher, ob du eine Genehmigung benötigst? Tipp: Die Umsetzung durch eine Fachfirma erleichtert dir die Arbeiten. Unser Partner übernimmt die korrekten Maße, damit du die nötigen Infos hast, um dich um die Baugenehmigung zu kümmern.

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2. Bleibt der Carport innerhalb der zulässigen Größe?
In den meisten Bundesländern gilt: Ein Carport ist genehmigungsfrei, wenn er die festgelegte Brutto-Grundfläche und die mittlere Wandhöhe nicht überschreitet.
Die Brutto-Grundfläche beschreibt die Fläche, die dein Carport am Boden einnimmt – gemessen von Außenkante zu Außenkante der tragenden Bauteile.
In der Praxis bedeutet das:
Die gesamte überdachte Fläche zwischen den äußeren Pfosten zählt mit.
Integrierte, geschlossene Geräteräume werden angerechnet.
Reine Dachüberstände zählen in der Regel nicht dazu.
Neben der Fläche ist die mittlere Wandhöhe entscheidend. In den meisten Bundesländern liegt der Grenzwert bei 3 m mittlere Wandhöhe. Miss von der maßgeblichen Geländeoberfläche senkrecht bis zum Schnittpunkt von Wand und Dachhaut. Die Dachhaut ist die Oberkante der Dacheindeckung.
Bei einem Flachdach ist die Berechnung einfach, da die Höhe an allen Punkten gleich ist.
Bei einem Satteldach berechnest du die mittlere Höhe der Giebelwand.

3. Werden alle weiteren Vorschriften eingehalten?
Auch wenn dein Carport kleiner als zulässig ist, prüfst du zusätzlich:
Werden Abstandsflächen eingehalten?
Wird die zulässige Grenzbebauungslänge nicht überschritten?
Entspricht die Dachform dem Bebauungsplan?
Wird die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) nicht überschritten?
Gibt es bereits eine Garage oder ein Carport auf dem Grundstück?
Hinweis: Ist bereits ein Carport oder eine Garage vorhanden, ist für ein zweites Bauwerk in vielen Fällen eine Genehmigung erforderlich.
Abstandsflächen: Wie nah darf das Carport genehmigungsfrei an die Grenze?
Auch wenn dein Carport ohne Baugenehmigung zulässig ist, gelten klare Regeln für die Nähe zur Grundstücksgrenze. Die Landesbauordnungen schützen damit Nachbargrundstücke vor zu dichter Bebauung, Verschattung oder einer „massiven“ Grenzwand.
Im Regelfall hältst du zwischen Carport und Nachbargrundstück ein Mindestabstand von 3 m ein. Diesen Abstand misst du von der Außenkante der Konstruktion bis zur Grundstücksgrenze. Hältst du diesen Abstand ein, bist du meist auf der sicheren Seite – vorausgesetzt, alle weiteren Vorgaben sind erfüllt.
Länge an der Grundstücksgrenze
Ein Carport darf häufig direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn:
die mittlere Wandhöhe maximal 3 m beträgt
die Länge an einer Grenze meist 9 m nicht überschreitet
die Gesamtlänge an allen Grundstücksgrenzen oft 15 m nicht übersteigt
Überschreitest du diese Maße, wird eine Baugenehmigung erforderlich, selbst wenn die Grundfläche unter dem Grenzwert liegt.
Beispiel: Baust du einen Carport mit 8 m Länge und 2,80 m Wandhöhe direkt an die Grenze, ist dies in vielen Bundesländern genehmigungsfrei möglich. Planst du jedoch 12 m Länge an einer einzelnen Grenze, wird in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Abstand zur Straße
Neben der Grundstücksgrenze spielt auch die öffentliche Verkehrsfläche eine Rolle. Häufig gilt:
Zwischen Carport und Straße sind 3 m Stauraum Pflicht.
Dieser Abstand sorgt dafür, dass ein Fahrzeug nicht in den Straßenraum ragt. Bei geschlossenen Zufahrten mit Tor oder Schranke ist zusätzlicher Stauraum erforderlich. Möchtest du einen Bordstein absenken lassen oder eine neue Zufahrt anlegen, ist dafür eine gesonderte Genehmigung der Gemeinde erforderlich.
Wann ist die Zustimmung des Nachbarn nötig?
Hält dein Carport alle gesetzlichen Vorgaben ein, ist die Zustimmung des Nachbarn meist nicht erforderlich.
Möchtest du jedoch:
die zulässige Grenzlänge überschreiten
näher als erlaubt an die Grenze bauen
von Festsetzungen im Bebauungsplan abweichen
dann brauchst du in der Regel die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn und zusätzlich eine Baugenehmigung. Selbst wenn keine Zustimmung vorgeschrieben ist, empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch. Das schafft Transparenz und beugt späteren Konflikten vor.
Zusammenfassung: In diesen Fällen ist ein Carport genehmigungsfrei
Ein Carport ohne Baugenehmigung ist erlaubt, wenn:
dein Grundstück im Innenbereich liegt
die zulässige Grundfläche und Wandhöhe eingehalten werden
Grenzbebauung, Abstände und Bebauungsplan berücksichtigt sind
kein weiteres Carport oder keine Garage bereits vorhanden ist
Erst wenn alle diese Punkte erfüllt sind, gilt dein Vorhaben als genehmigungsfrei.
Typische Grenzwerte für ein Carport ohne Baugenehmigung:
Bis 30 m² Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe
In einigen Bundesländern 40 m² oder 50 m²
Grenzbebauung meist maximal 9 m je Grundstücksgrenze
Insgesamt häufig maximal 15 m Grenzbebauung
Wird einer dieser Werte überschritten, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Beispielrechnung: Einzelcarport
Länge: 6 m
Breite: 3,50 m
Berechnung der Grundfläche:
6 m × 3,50 m = 21 m²
Mit einer Wandhöhe von 2,80 m liegt dieses Beispiel in nahezu allen Bundesländern innerhalb der genehmigungsfreien Grenze.
Ein Doppelcarport mit 6 m × 5 m ergibt dagegen 30 m² – hier bewegst du dich in einigen Bundesländern bereits exakt an der zulässigen Obergrenze.

Tabelle: Genehmigungsfrei nach Bundesland
| Baden-Württemberg | |
|---|---|
| Max. Grundfläche | 30 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Bayern | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Berlin | |
| Max. Grundfläche | 30 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Brandenburg | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Bremen | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Hamburg | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Hessen | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Mecklenburg-Vorpommern | |
| Max. Grundfläche | 30 m² |
| Max. Höhe | |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Niedersachsen | |
| Max. Grundfläche | 30 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Nordrhein-Westfalen | |
| Max. Grundfläche | 30 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Rheinland-Pfalz | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3,20 m (4 m Firsthöhe) |
| Grenzlänge | 12 m je Grenze, 18 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Saarland | |
| Max. Grundfläche | 36 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Sachsen | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Sachsen-Anhalt | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Schleswig-Holstein | |
| Max. Grundfläche | 50 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Thüringen | |
| Max. Grundfläche | 40 m² |
| Max. Höhe | 3 m |
| Grenzlänge | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
| Besonderheiten & Gesetze | |
| Max. Grundfläche | Max. Höhe | Grenzlänge | Besonderheiten & Gesetze | |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Bayern | 50 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Berlin | 30 m² | 3 m | 9 m je Grenze | |
| Brandenburg | 50 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Bremen | 50 m² | 3 m | 9 m je Grenze | |
| Hamburg | 50 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Hessen | 50 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 m² | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | ||
| Niedersachsen | 30 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Nordrhein-Westfalen | 30 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Rheinland-Pfalz | 50 m² | 3,20 m (4 m Firsthöhe) | 12 m je Grenze, 18 m gesamt | |
| Saarland | 36 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Sachsen | 50 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Sachsen-Anhalt | 50 m² | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | ||
| Schleswig-Holstein | 50 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt | |
| Thüringen | 40 m² | 3 m | 9 m je Grenze, 15 m gesamt |
Hinweis:
Die Angaben gelten grundsätzlich nur im Innenbereich.
Im Außenbereich ist in nahezu allen Bundesländern eine Baugenehmigung erforderlich.
Der Bebauungsplan kann strengere Vorgaben zu Dachform, Materialien, Baugrenzen oder Grundflächenzahl enthalten.
Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen alle bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Regionale Sonderregelungen einzelner Kommunen sind möglich.
Sonderfall: Wohnmobil- oder Wohnwagen-Carport ohne Baugenehmigung
Ein Carport für ein Wohnmobil ohne Baugenehmigung ist deutlich schwieriger umzusetzen als ein klassischer PKW-Carport. Der Grund liegt meist nicht in der Fläche, sondern in der Höhe.

Das Hauptproblem: die Wandhöhe
Die meisten Landesbauordnungen erlauben eine mittlere Wandhöhe bis 3 m. Für viele Wohnmobile reicht das nicht aus. Typischerweise haben Wohnmobil-Carports eine Höhe von 3,20 m bis 3,50 m oder mehr. Überschreitest du also die zulässigen 3 m, wird aus dem genehmigungsfreien Vorhaben ein genehmigungspflichtiges Bauprojekt, selbst wenn die Grundfläche unter 30 m² oder 50 m² liegt.
Auch die Grundfläche kann kritisch werden
Wohnmobile sind länger und breiter als ein Mittelklassewagen. Dadurch steigt automatisch die benötigte Fläche.
Beispiel:
Länge Wohnmobil: 7 m
Breite inkl. Rangierfläche: 3,50 m
Berechnung:
7 m × 3,50 m = 24,50 m²
Rein flächenmäßig wäre das in vielen Bundesländern zulässig. Planst du jedoch mehr Länge oder zusätzlichen Stauraum, überschreitest du schnell die Grenze von 30 m².
Grenzbebauung wird schnell zum Problem
Ein Wohnmobil-Carport direkt an der Grundstücksgrenze ist häufig nicht zulässig, wenn:
die Wandhöhe über 3 m liegt.
die Grenzlänge von 9 m je Grenze überschritten wird.
der Carport besonders massiv wirkt.
Je höher die Konstruktion, desto stärker wirken sich Verschattung und optische Beeinträchtigung auf das Nachbargrundstück aus. Das erhöht das Risiko von Einwänden.
Mobiles Carport für Wohnwagen – automatisch genehmigungsfrei?
Ein mobiles oder nicht fest verankertes Carport ist nicht automatisch genehmigungsfrei. Entscheidend ist, ob es baurechtlich als bauliche Anlage eingestuft wird. Sobald die Konstruktion dauerhaft aufgestellt ist oder eine feste Verbindung zum Boden besteht, greifen in der Regel die üblichen Vorgaben zu Fläche und Höhe.
Genehmigungsfrei kann ein mobiles Carport sein, wenn folgende Punkte gleichzeitig erfüllt sind:
Keine feste Verbindung mit dem Boden besteht, also kein Fundament, keine einbetonierten Pfosten, keine dauerhaft verankerten Bodenhülsen.
Die Konstruktion nicht dauerhaft aufgestellt wird, zum Beispiel saisonal oder nur vorübergehend genutzt.
Die zulässigen Grenzwerte für Grundfläche und Höhe eingehalten werden. In vielen Bundesländern sind das bis zu 30 m² oder 50 m² und 3 m mittlere Wandhöhe.
Das Grundstück im Innenbereich liegt. Im Außenbereich ist fast immer eine Genehmigung erforderlich.
Der Bebauungsplan keine abweichenden Festsetzungen enthält, etwa zu Baugrenzen, Dachform oder zulässigen Nebenanlagen.
Wann wird es genehmigungspflichtig?
Ein mobiles Carport wird in der Praxis häufig genehmigungspflichtig, wenn:
es dauerhaft an einem Standort verbleibt.
es verschraubt, einbetoniert oder anderweitig fest fixiert ist.
es wie ein klassischer Carport genutzt wird.
Höhe oder Fläche die zulässigen Werte überschreiten.
Selbst eine Konstruktion ohne Fundament kann als genehmigungspflichtig gelten, wenn sie dauerhaft errichtet ist und baulichen Charakter hat.
Solarcarport als Sonderfall
Planst du zusätzlich eine Solaranlage auf dem Carport, ändert sich die baurechtliche Bewertung häufig. Ein Solarcarport gilt in vielen Fällen als genehmigungspflichtige bauliche Anlage, auch wenn das Carport selbst unterhalb der Größenbegrenzung liegt. Besonders hier empfehlen wir eine Rücksprache mit dem Bauamt.

Risiken & Strafen bei Verstößen
Ein Carport ohne Baugenehmigung ist nur dann zulässig, wenn du alle gesetzlichen Vorgaben einhältst. Verstößt du gegen Größen-, Abstands- oder Planungsregeln, handelt es sich baurechtlich um einen sogenannten Schwarzbau. Das bleibt selten folgenlos.
1. Bußgelder
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Wie hoch die Strafe konkret ausfällt, hängt unter anderem ab von:
Größe der überschrittenen Fläche
Überschreitung der zulässigen Höhe
Lage im Schutzgebiet
Bau im Außenbereich
2. Rückbau oder Abriss
Die gravierendste Folge ist eine Rückbauanordnung. Das bedeutet:
Der Rückbau auf eigene Kosten ist dann die Folge.
Du verlierst bereits investiertes Material und Arbeitszeit.
Zusätzlich können Gebühren für das Verfahren anfallen.
Selbst ein bereits fertig errichteter Carport ist davon nicht ausgenommen.
3. Baustopp während der Errichtung
Stellt die Behörde den Verstoß während der Bauphase fest, kann die Behörde einen sofortigen Baustopp verhängen. Bis zur Klärung darfst du dann nicht weiterbauen.
4. Probleme beim Hausverkauf
Ein nicht genehmigter Carport kann für dich beim späteren Verkauf der Immobilie zu Schwierigkeiten führen, zum Beispiel durch Wertminderung, Nachverhandlungen oder Rückbau vor dem Kauf. Spätestens bei der Prüfung der Bauunterlagen fällt ein nicht genehmigtes Bauwerk auf.
5. Konflikte mit Nachbarn
Werden Abstandsflächen oder Grenzlängen überschritten, können Nachbarn Beschwerde bei der Bauaufsicht einreichen oder zivilrechtlich gegen das Bauwerk vorgehen. Selbst wenn das Bauamt nicht aktiv wird, können Nachbarschaftsstreitigkeiten teuer und langwierig werden.
6. Kein Versicherungsschutz im Schadensfall
Kommt es zu Sturm-, Schnee- oder Brandschäden, kann dir die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn der Carport nicht zulässig errichtet wurde. Gerade bei hohen oder großflächigen Konstruktionen spielt die statische Auslegung eine große Rolle.
7. Nachträgliche Genehmigung ist nicht garantiert
n manchen Fällen ist eine nachträgliche Genehmigung möglich. Sie ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden, kostenpflichtig und nicht automatisch erfolgreich. Erfüllt das Bauwerk grundlegende Vorgaben nicht, bleibt dir häufig nur der Rückbau.
Checkliste genehmigungsfreies Carport: So gehst du sicher vor
Mit dieser Checkliste prüfst du Schritt für Schritt, ob dein Carport ohne Baugenehmigung zulässig ist und vermeidest spätere Konflikte.

1. Lage des Grundstücks klären
Liegt dein Grundstück im Innenbereich?
Oder befindet es sich im Außenbereich, wo meist eine Genehmigung erforderlich ist?
Auskunft erhältst du beim zuständigen Bauamt oder durch Einsicht in den Bebauungsplan.
2. Bebauungsplan prüfen
Gibt es festgelegte Baugrenzen oder Baulinien?
Sind Dachform, Dachneigung oder Materialien vorgegeben?
Wird die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) eingehalten?
Der Bebauungsplan kann strengere Vorgaben enthalten als die Landesbauordnung.
3. Grundfläche berechnen
Bleibt dein Carport innerhalb der zulässigen 30 m², 40 m² oder 50 m², je nach Bundesland?
Hast du geschlossene Nebenräume korrekt mitgerechnet?
Hast du von Außenkante zu Außenkante gemessen?
Eine exakte Maßplanung verhindert spätere Nachforderungen.
4. Wandhöhe prüfen
Liegt die mittlere Wandhöhe bei maximal 3 m?
Hast du das Gelände korrekt berücksichtigt?
Hast du bei geneigtem Dach die mittlere Höhe korrekt berechnet?
Gerade bei Wohnmobil-Carports wird dieser Wert häufig überschritten.
5. Abstandsflächen und Grenzlängen einhalten
Wird der 3 m Abstand zur Grenze eingehalten?
Oder bleibt die Grenzbebauung bei maximal 9 m je Grenze und 15 m gesamt?
Wird der erforderliche Abstand zur Straße eingehalten?
6. Bestehende Nebenanlagen berücksichtigen
Gibt es bereits eine Garage oder einen Carport auf dem Grundstück?
Wird durch den Neubau eine zulässige Gesamtfläche überschritten?
Mehrere Nebenanlagen werden häufig gemeinsam bewertet.
7. Besonderheiten prüfen
Planst du eine Photovoltaikanlage?
Handelt es sich um einen besonders hohen Wohnmobil-Carport?
Befindet sich dein Grundstück in einem Schutz- oder Denkmalbereich?
Solche Faktoren können die Genehmigungsfreiheit aufheben.
8. Rücksprache mit dem Bauamt halten
Auch wenn dein Vorhaben formal genehmigungsfrei ist, schafft eine kurze Anfrage beim Bauamt Klarheit. So erhältst du eine verbindliche Einschätzung zu regionalen Besonderheiten.
Carport genehmigungsfrei planen mit unseren Partner-Fachfirmen
Ein Carport ohne Baugenehmigung spart Aufwand, setzt aber eine präzise Planung voraus. Grundfläche, Wandhöhe, Grenzlängen und Bebauungsplan müssen exakt zusammenpassen. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass dein Vorhaben doch genehmigungspflichtig wird. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, unterstützen dich unsere Partner unter anderem bei:
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