
Kaminofenverordnung ab 2024
Mit der sogenannten Kaminofenverordnung kommen ab 2024 Änderungen für Besitzer von Kaminöfen, Öfen und Kaminen. Insbesondere ältere Modelle dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr genutzt werden. Im schlimmsten Fall muss der Ofen dann stillgelegt werden. Das muss aber nicht zwingend der Fall sein. Viele Kaminöfen lassen sich technisch nachrüsten und dürfen dann auch nach 2024 weitergenutzt werden. Was genau also besagt das Bundes-Immissionsschutzgesetz? Unter welchen Voraussetzungen darf ein Kaminofen weiterbetrieben werden? Wir erklären es.
Was besagt die Kaminofenverordnung ab 2024?
Am 31. Dezember 2024 läuft die letzte Übergangsfrist der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchV) aus. Die Verordnung ist bereits am 22. März 2010 in Kraft getreten. Vereinfacht gesagt, schreibt die Verordnung bestimmte Abgas-Grenzwerte für „Feuerungsanlagen“ vor – also für Heizkessel und Öfen, Kaminöfen oder Kamine. Insbesondere neue Geräte dürfen seitdem nur verkauft werden, wenn sie die geltenden Grenzwerte einhalten. Insbesondere für ältere Feuerstätten galten mehrere Übergangsfristen. Die letzte dieser Übergangsfristen läuft am 31.12.2024 aus.
Grenzwerte und Übergangsfristen für Kamine und Öfen

Ab dem 1. Januar 2025 muss von allen Einzelraumfeuerungsanlagen für Feinstaub ein Grenzwert von maximal 0,15 Gramm je Kubikmeter eingehalten werden. Für Kohlenmonoxid liegt der Grenzwert bei 4 Gramm je Kubikmeter.
Die aktuellen Grenzwerte gelten bereits seit dem 22. März 2010. Ob die Grenzwerte eingehalten werden, kann auf zwei Weisen nachgewiesen werden:
Mit einer Bescheinigung des Herstellers, dass das Gerät die geforderten Grenzwerte einhält.
Mit einer Messung durch den Schornsteinfeger.
Für Kaminöfen, Öfen oder Kamine ohne einen entsprechenden Nachweis gelten je nach Datum auf dem Typenschild folgende Übergangsfristen, bis zu denen der Ofen weiterbetrieben werden darf:
| Datum auf dem Typschild | bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar |
|---|---|
| Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme | 31. Dezember 2014 |
| Datum auf dem Typschild | 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 |
| Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme | 31. Dezember 2017 |
| Datum auf dem Typschild | 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 |
| Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme | 31. Dezember 2020 |
| Datum auf dem Typschild | 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 |
| Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme | 31. Dezember 2024 |
| Datum auf dem Typschild | Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
|---|---|
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 | 31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 | 31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 |
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Kaminofen-Verordnung ab 2024

Nutzt du ab dem 1. Januar 2025 einen Kaminofen, der nicht den neuen Vorgaben entspricht, musst du mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Stellt dein Schornsteinfeger bei den regelmäßigen Kontrollen fest, dass deine Feuerstätte die geltenden Grenzwerte überschreitet, erhältst du jedoch vorab die Möglichkeit, deinen Ofen innerhalb einer bestimmten Frist nachzurüsten.
Ausnahmen von der Kaminofen-Verordnung
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverodnung (BImSchV) gilt für „Einzelraumbefeuerungsanlagen“. Damit sind vereinfacht gesagt gängige Formen von Öfen und Kaminen gemeint, mit denen ein einzelner Raum beheizt werden kann. Bestimmte Öfen sind von der Kaminofenverordnung ab 2024 jedoch ausgenommen. Ausnahmen gelten für:
historische, offene Kamine, die bereits vor dem 1. Januar 1950 betrieben und seitdem nicht versetzt wurden.
Feuerstätten in Wohneinheiten ohne andere Heizmöglichkeiten
Badeöfen
handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen (Kachelöfen)
Für alle anderen Öfen und Kaminöfen gilt ab 2025 ein Nutzungsverbot, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen.
Darf ich meinen Ofen 2025 noch benutzen?

Im Grunde ist es ganz einfach. Wurde dein Ofen 2010 oder später gebaut, erfüllt er bereits die seit 2010 geltenden Vorschriften. Du darfst ihn ohne Einschränkungen auch nach dem 31.12.2024 weiterbenutzen.
Für einen Ofen, der vor 2010 gebaut wurde, musst du nachweisen können, dass er die Abgas-Vorschriften einhält. Hast du einen entsprechenden Nachweis, darfst du deinen Ofen ebenfalls ohne Einschränkungen weiterbenutzen. Hast du noch keinen Nachweis, kannst du dich an den Hersteller deines Gerätes oder deinen Schornsteinfeger wenden, um den erforderlichen Nachweis zu erhalten.
Hinweis: Abweichend von der Kamin-Ofenverordnung haben zum Teil auch Städte und Kommunen eigene Grenzwerte für Abgase von Feuerstätten festgelegt. In manchen Regionen oder Städten können daher zum Teil Vorschriften gelten, die noch deutlich strengere Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Öfen fordern. In unserem Onlineshop geben wir für Kaminöfen immer an, welche Grenzwerte das jeweilige Gerät einhält.
Erfüllt dein Gerät die geltenden Abgas-Grenzwerte der Kaminofen-Verordnung ab 2024 nicht, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
Den Ofen stilllegen
Den Ofen ersetzen
Den Ofen technisch nachrüsten
Den Ofen stilllegen
Den Ofen stilllegen bedeutet: Der Ofen, Kaminofen oder Kamin wird abgebaut. Dabei wird auch der Ofenanschluss am Schornstein verschlossen. Sind an den Schornstein keine weiteren Öfen angeschlossen, solltest du auch den Schornstein stilllegen. Den Ofen ab 2025 stillzulegen kann sinnvoll sein, wenn du den Ofen nicht mehr nutzen möchtest oder dir Alternativen wie eine technische Nachrüstung oder ein neuer Kaminofen zu teuer oder aufwendig sind.
Ofen ersetzen

Erfüllt deine Feuerungsanlage die Anforderungen nicht, um sie auch nach dem 31.12.2024 noch betreiben zu dürfen, kannst du sie natürlich auch durch einen neuen Ofen, Kamin oder Kachelofen ersetzen. Diese Variante solltest du in Betracht ziehen, wenn du deinen Ofen viel nutzt und deine Wohnräume damit gezielt heizen möchtest. Neben besseren Abgaswerten haben neue Kaminöfen einen weiteren entscheidenden Vorteil: Sie arbeiten deutlich effizienter. Das heißt, der im Brennstoff enthaltene Heizwert wird wirkungsvoller ausgeschöpft und in Wärme umgewandelt. In der Praxis bedeutet das, dass du deinen Bedarf an Brennstoff in der Regel mit einem neueren Ofen bei gleicher Heizleistung reduzierst. Das schont deinen Geldbeutel und senkt den Ressourcenbedarf. Allerdings ist ein neuer Ofen mit Kosten verbunden.
Je nach Modell und Leistung solltest du mit Kosten von 1.000 bis 5.000 Euro für einen neuen Kaminofen rechnen. Unter Umständen musst du bei einem Ofentausch außerdem deinen Schornstein anpassen lassen. Auch hier haben sich in der Vergangenheit Anforderungen geändert, etwa bei der Schornsteinhöhe.
Möchtest du deinen Ofen tauschen, wende dich in jedem Fall an deinen Schornsteinfeger oder deine Schornsteinfegerin und lass dich zu allen geltenden Anforderungen und Vorschriften beraten und informieren. Um den Ofen in Betrieb zu nehmen, benötigst du eine entsprechende Erlaubnis und die Abnahme durch einen Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin.
Ofen nachrüsten

Erfüllt dein Kaminofen die neue Kaminverordnung ab 2024 nicht, gibt es in den meisten Fällen eine weitere Option: Du kannst deine Feuerstätte technisch mit entsprechenden Filtersystemen nachrüsten lassen. Diese Filtersysteme lassen sich innerhalb des Schornsteins oder des Rauchrohres nachträglich einsetzen. Sie filtern dann während des Ofenbetriebs Feinstaub aus den Abgasen deines Ofens. Auch Kohlenmonoxid lässt sich auf diese Weise reduzieren. So können auch ältere Feuerstätten die Kaminverordnung ab 2024 einhalten und dürfen weiter betrieben werden. Inzwischen sind zahlreiche verschiedene Filtersysteme auf dem Markt. Entscheidend ist, dass sie eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) haben.
Kaminfiltersysteme zum Nachrüsten lassen sich in Mehrfacher Hinsicht unterteilen:
Aktive Systeme
Passive Systeme
Staubabscheider oder Feinstaubfilter
Katalysatoren
Aktive Staubabscheider
Bei aktiven Staubabscheidern oder Feinstaubfiltern handelt es sich meist um elektrostatische Abscheidesysteme. Das bedeutet: Feinstaub und Staubpartikel werden elektrostatisch aufgeladen und setzen sich am Ofenrohr ab. Dort müssen sie dann regelmäßig von Hand entfernt werden. Staubfilter können die Abgase deines Kaminofens ausschließlich von Ruß und Feinstaub befreien. Kohlenmonoxid lässt sich allein durch die elektrostatische Abscheidung nicht entfernen.
Aktive Kaminfiltersysteme lassen sich je nach Modell an verschiedenen Stellen installieren: Am Rauchrohr zwischen Feuerstätte und Schornstein, am Schornsteinkopf im Außenbereich und mitunter in einer Reinigungsklappe des Schornsteins. Für den Betrieb benötigen die Geräte einen Stromanschluss. Sie schalten sich automatisch ein, sobald du die Feuerstätte befeuerst.
Passive Feinstaubfilter
Mit passiven Kaminfiltern sind in der Regel Katalysatoren gemeint. Sie unterscheiden sich in der Funktion grundlegend von aktiven Filtersystemen für Kamine und Öfen. Innerhalb des Katalysators aus Keramik oder Metall findet ein chemischer Prozess statt. Bei diesem Prozess reagieren Kohlenmonoxide und meist weitere Schadgase wie Kohlenwasserstoffe zu unkritischen Verbindungen. Das kann beispielsweise Wasser oder auch das in diesem Zusammenhang unproblematischere Kohlstoffdioxid (CO2) sein.
Ruß- und Feinstaubpartikel setzen sich zusätzlich an der Oberfläche des Filters ab. Je nach System werden sie dabei sogar teilweise verbrannt. Der Filter muss in regelmäßigen Abständen gereinigt und in größeren zeitlichen Abständen auch komplett erneuert werden, weil die chemische Reaktionsfähigkeit durch den Gebrauch abnimmt. Einige Anbieter bieten dafür ein Austauschprogramm an, bei dem die Filter aufgefrischt werden. Dabei wird die chemische Reaktionsfähigkeit des Katalysators wiederhergestellt. Passive Kaminfiltersysteme arbeiten ohne Strom und werden in der Regel direkt hinter dem Ofenausgang im Rauchrohr eingesetzt. Im Gegensatz zu aktiven Kaminfiltern reduzieren passive Feinstaubfilter durch die Katalyse Feinstaub und Kohlenmonoxide.
Kaminofen technisch nachrüsten lassen
Bei der Auswahl eines geeigneten Kaminfilters musst du verschiedene Dinge beachten. Informiere dich in jedem Fall, welches System für deinen Ofen geeignet ist. Und noch wichtiger: Ob du mit einem bestimmten System für deine Feuerstätte die erforderlichen Grenzwerte einhalten kannst. Liegt der Kohlenmonoxidausstoß deines Ofens oberhalb des vorgeschriebenen Grenzwertes von 4 Gramm je Kubikmeter, benötigst du beispielsweise einen Kaminfilter, der auch Kohlenmonoxide reduzieren kann.
Wir vermitteln dir Experten in deiner Region, die dich umfassend beraten und dir einen geeigneten Kaminfilter einbauen. So kannst du deinen Kaminofen auch nach der Kaminofen-Verordnung ab 2024 weiterhin sorgenfrei benutzen.







