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Wintergarten als Esszimmer eingerichtet

Ein Wintergarten erweitert den Wohnbereich und bringt mehr Licht ins Haus. Gleichzeitig entsteht ein baulicher Anbau, der rechtliche Vorgaben erfüllt. Viele Eigentümer:innen stehen deshalb früh vor der gleichen Herausforderung: Herausfinden, welche Regeln gelten und welche Genehmigung erforderlich ist.

Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Während einige Regionen kleine, unbeheizte Anbauten ohne Bauantrag erlauben, setzen andere Länder grundsätzlich eine Genehmigung voraus. Zusätzlich beeinflussen Faktoren wie Größe, Nutzung und Abstand zum Nachbargrundstück die rechtliche Einordnung.

Kurz und knapp

  • Ob eine Baugenehmigung für einen Wintergarten notwendig ist, hängt von Bundesland, Größe und Nutzung ab.

  • Kaltwintergärten bleiben teilweise genehmigungsfrei, Wohnwintergärten gelten als genehmigungspflichtig.

  • Die Bundesländer regeln Ausnahmen unterschiedlich, häufig gelten 20 m² bis 30 m² bei unbeheizten Anbauten als Grenze.

  • Die Kosten für die Baugenehmigung liegen meist bei etwa 0,5 % bis 1,0 % der Bausumme plus Planungskosten.

Wintergarten: Wann eine Baugenehmigung erforderlich ist

Ein Wintergarten gilt baurechtlich als fester Anbau am Gebäude. Damit unterliegt er den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung. In vielen Fällen führt daher kein Weg an einer Baugenehmigung vorbei.

Grundsätzlich entscheidet nicht ein einzelner Faktor über die Genehmigung, sondern das Zusammenspiel mehrerer Kriterien. Besonders relevant sind:

  • Größe des Wintergartens: Kleine Anbauten bleiben in einigen Bundesländern unter bestimmten Grenzen genehmigungsfrei. Häufig liegt diese Grenze bei etwa 20 m² bis 30 m².

  • Nutzung des Wintergartens: Ein unbeheizter Kaltwintergarten zählt rechtlich anders als ein beheizter Wohnwintergarten.

  • Bauweise und Eingriffe am Gebäude: Veränderungen an tragenden Wänden oder eine feste Verbindung zum Wohnraum beeinflussen die Einstufung.

  • Abstand zum Nachbargrundstück: Vorgaben zu Abstandsflächen spielen eine zentrale Rolle bei der Genehmigung.

In den meisten Bundesländern gilt: Ein beheizter Wintergarten zählt als Wohnraumerweiterung und erfordert eine Baugenehmigung. Für unbeheizte Varianten, sogenannte Sommergärten,bestehen teilweise Ausnahmen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unsere Partner-Fachfirmen begleiten dich von der Planung bis zur Montage deines Sommergartens.

Wintergarten

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Auch bei Wintergärten ohne Bauantrag gelten weiterhin alle baurechtlichen Vorschriften. Dazu zählen unter anderem Abstände, Statik, Brandschutz und Vorgaben aus dem Bebauungsplan. Wer diese Punkte von Anfang an berücksichtigt, schafft eine sichere Grundlage für die weitere Planung.

Kaltwintergarten und Wohnwintergarten: Unterschiede bei der Genehmigung

Die Art des Wintergartens beeinflusst die baurechtliche Einordnung direkt. Entscheidend ist vor allem die Frage, ob der Anbau als zusätzlicher Wohnraum gilt oder nicht.

Ein Kaltwintergarten, oder auch Sommergarten, bleibt unbeheizt und dient in erster Linie als geschützter Übergangsbereich zwischen Haus und Garten. Er besitzt in der Regel keine feste Anbindung an das Heizsystem und keine vollständige Dämmung. Dadurch zählt er baurechtlich häufig nicht als Wohnraumerweiterung. In einigen Bundesländern gelten für diese Variante erleichterte Regeln, etwa bei kleineren Grundflächen und ausreichendem Abstand zum Nachbargrundstück.

Ein Wohnwintergarten verfügt über Heizung und Dämmung und lässt sich ganzjährig nutzen. Durch diese Ausstattung wird er Teil der Gebäudehülle und erweitert die Wohnfläche. Damit steigen auch die Anforderungen an Wärmeschutz, Statik und Brandschutz. In der Praxis führt diese Nutzung fast immer zu einer Genehmigungspflicht.

Kaltwintergarten

Wintergarten-Baugenehmigung nach Bundesländern: Übersicht

In vielen Bundesländern gilt eine klare Linie: Ein Wintergarten erfordert grundsätzlich eine Baugenehmigung. Dazu zählen unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg oder Niedersachsen. Hier spielt die Größe oft eine untergeordnete Rolle, da bereits kleinere Anbauten als genehmigungspflichtig eingestuft werden.

Daneben existieren Bundesländer mit Ausnahmen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen oder Bremen gelten für bestimmte Wintergärten erleichterte Vorgaben. Unter festgelegten Bedingungen bleibt ein unbeheizter Anbau ohne Bauantrag zulässig. Sobald eine Heizung, Dämmung oder eine dauerhafte Wohnnutzung vorgesehen ist, entfällt die Genehmigungsfreiheit in der Regel.

Bundesland
Baden-Württemberg
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Bayern
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Berlin
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Brandenburg
Genehmigungspflicht
Teilweise
Genehmigungsfreie Ausnahmen
bis 20 m² oder 75 m³
Relevante Voraussetzungen
unbeheizt, kein Wohnraum
Landesbauordnung
Bundesland
Bremen
Genehmigungspflicht
Teilweise
Genehmigungsfreie Ausnahmen
bis 30 m², max. 2,50 m Tiefe
Relevante Voraussetzungen
überwiegend verglast
Landesbauordnung
Bundesland
Hamburg
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Hessen
Genehmigungspflicht
Teilweise
Genehmigungsfreie Ausnahmen
bis 30 m²
Relevante Voraussetzungen
Gebäude Klasse 1 bis 3, 3 m Abstand
Landesbauordnung
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Niedersachsen
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
meist genehmigungspflichtig, Ausnahmen selten
Landesbauordnung
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Genehmigungspflicht
Teilweise
Genehmigungsfreie Ausnahmen
bis 30 m²
Relevante Voraussetzungen
unbeheizt, 3 m Abstand, kein Wohnraum, nicht im bauplanungsrechtlichen Außenbereich
Landesbauordnung
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Genehmigungspflicht
Teilweise
Genehmigungsfreie Ausnahmen
bis 50 m³
Relevante Voraussetzungen
ebenerdig, unbeheizt, Anbau an Gebäude der Klassen 1 bis 3
Landesbauordnung
Bundesland
Saarland
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Sachsen
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Schleswig-Holstein
Genehmigungspflicht
Ja
Genehmigungsfreie Ausnahmen
Relevante Voraussetzungen
immer genehmigungspflichtig
Landesbauordnung
Bundesland
Thüringen
Genehmigungspflicht
Teilweise
Genehmigungsfreie Ausnahmen
bis 20 m² oder 75 m³
Relevante Voraussetzungen
unbeheizt, kein Wohnraum, nicht im Außenbereich, vor der Außenwand eines Gebäudes errichtet
Landesbauordnung
BundeslandGenehmigungspflichtGenehmigungsfreie AusnahmenRelevante VoraussetzungenLandesbauordnung
Baden-Württemberg
Ja
immer genehmigungspflichtig
Bayern
Ja
immer genehmigungspflichtig
Berlin
Ja
immer genehmigungspflichtig
Brandenburg
Teilweise
bis 20 m² oder 75 m³
unbeheizt, kein Wohnraum
Bremen
Teilweise
bis 30 m², max. 2,50 m Tiefe
überwiegend verglast
Hamburg
Ja
immer genehmigungspflichtig
Hessen
Teilweise
bis 30 m²
Gebäude Klasse 1 bis 3, 3 m Abstand
Mecklenburg-Vorpommern
Ja
immer genehmigungspflichtig
Niedersachsen
Ja
meist genehmigungspflichtig, Ausnahmen selten
Nordrhein-Westfalen
Teilweise
bis 30 m²
unbeheizt, 3 m Abstand, kein Wohnraum, nicht im bauplanungsrechtlichen Außenbereich
Rheinland-Pfalz
Teilweise
bis 50 m³
ebenerdig, unbeheizt, Anbau an Gebäude der Klassen 1 bis 3
Saarland
Ja
immer genehmigungspflichtig
Sachsen
Ja
immer genehmigungspflichtig
Sachsen-Anhalt
Ja
immer genehmigungspflichtig
Schleswig-Holstein
Ja
immer genehmigungspflichtig
Thüringen
Teilweise
bis 20 m² oder 75 m³
unbeheizt, kein Wohnraum, nicht im Außenbereich, vor der Außenwand eines Gebäudes errichtet

Beispiel: Wintergarten-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen zählt zu den Bundesländern mit vergleichsweise klar geregelten Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Wintergarten ohne Bauantrag zulässig. Gleichzeitig gelten feste Kriterien, die die Planung eindeutig eingrenzen.

Ein unbeheizter Kaltwintergarten gilt in NRW als verfahrensfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • maximale Grundfläche von 30 m²

  • Anbau an ein Wohngebäude der Gebäudeklassen eins bis drei

  • mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze

  • keine Nutzung als Wohnraum

  • eingeschossige Bauweise

In diesem Fall entfällt der Bauantrag. Dennoch bleibt die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften beim Bauherrn. Dazu zählen unter anderem Statik, Brandschutz, Schneelast und Vorgaben aus dem Bebauungsplan.

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Sobald sich die Nutzung oder Bauweise verändert, entsteht Genehmigungspflicht. Das betrifft insbesondere:

  • beheizte Wintergärten als Teil der Wohnfläche

  • Grundflächen über 30 m²

  • Bauvorhaben mit geringeren Abständen zur Grundstücksgrenze

  • bauliche Eingriffe in tragende Konstruktionen

Ein Wohnwintergarten zählt in NRW immer als Erweiterung der Wohnfläche. Dadurch greifen zusätzliche Anforderungen an Energieeffizienz und Bauausführung. In diesen Fällen erfolgt die Genehmigung über die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Gut zu wissen: Im Außenbereich gelten strengere Vorgaben. Auch ein kleiner, unbeheizter Wintergarten fällt hier in der Regel nicht unter die Verfahrensfreiheit und erfordert eine Baugenehmigung.

Sonderfälle beim Wintergarten: Häufig unterschätzte Aspekte

Neben Größe, Nutzung und Bundesland beeinflussen weitere Faktoren die Genehmigung eines Wintergartens. Diese Sonderfälle führen in der Praxis häufig zu Unsicherheiten, da du sie oft nicht auf den ersten Blick erkennst.

Wintergarten am Reihenhaus oder an der Doppelhaushälfte

Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften gelten strengere Anforderungen an Abstandsflächen und Grenzbebauung. Der Platz zum Nachbargrundstück fällt oft geringer aus, wodurch zusätzliche Vorgaben greifen.

  • Mindestabstände von meist 3 m zum Nachbargrundstück

  • Einschränkungen durch Bebauungspläne

  • mögliche Zustimmung der Nachbarn bei Abweichungen

Tipp: Sprich frühzeitig mit den Nachbarn und kläre die Vorgaben direkt mit dem Bauamt. Das schafft Planungssicherheit.

Wintergarten im Außenbereich

Im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften, gelten deutlich strengere Regeln als innerhalb von Wohngebieten. In diesen Bereichen verfolgt das Baurecht das Ziel, neue Bebauung stark zu begrenzen. Neue Bauvorhaben bleiben hier also eingeschränkt. Genehmigungen erfolgen nur unter besonderen Voraussetzungen.

Hinweis: Der Außenbereich wird im Baugesetzbuch § 35 BauGB geregelt.

Wintergarten auf Balkon oder Dachterrasse

Wintergarten mit Markise

Ein Wintergarten auf bestehenden Bauteilen wie Balkon oder Dachterrasse verändert die Statik und Nutzung deutlich.

  • Statistische Nachweise spielen eine zentrale Rolle.

  • Eingriffe in die Gebäudestruktur führen häufig zur Genehmigungspflicht.

  • Es bestehen zusätzliche Anforderungen an Sicherheit und Bauausführung.

Selbst kleinere Verglasungen werden hier rechtlich mitunter anders bewertet als klassische Anbauten.

Mehr zu diesem Thema erfährst du auch in unserem Artikel: Balkon zu Wintergarten umbauen

Freistehender Wintergarten

Ein freistehender Wintergarten fällt baurechtlich oft nicht mehr unter den klassischen Anbau. Die Einordnung erfolgt je nach Nutzung als Gartenhaus, Gewächshaus oder Nebengebäude. Das bedeutet:

  • andere Grenzwerte für Größe und Nutzung

  • häufig genehmigungspflichtig bei Aufenthaltsnutzung

  • vereinfachte Regeln bei rein funktionaler Nutzung ohne Heizung

Die genaue Einordnung entscheidet über das weitere Verfahren.

Eingriffe in tragende Bauteile

Auch bauliche Veränderungen am bestehenden Gebäude beeinflussen die Genehmigung unabhängig von der Größe des Wintergartens. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Öffnungen in tragenden Außenwänden

  • Einbau zusätzlicher Türen oder Durchgänge

  • Veränderungen an Statik oder Konstruktion

Diese Maßnahmen führen in vielen Fällen zu einer Genehmigungspflicht, selbst bei kleineren Wintergärten.

Baugenehmigung für den Wintergarten: Ablauf Schritt für Schritt

Sobald für den Wintergarten eine Baugenehmigung erforderlich ist, folgt die Planung einem klaren Ablauf. Wenn du die einzelnen Schritte früh klärst und die Unterlagen vollständig vorbereitest, vermeidest du Rückfragen und Verzögerungen.

1. Genehmigungspflicht prüfen und Planung festlegen

Am Anfang steht die rechtliche Einordnung des Vorhabens. Entscheidend ist dabei vor allem, wo du wohnst und was die Bauordnungen vorgeben. Auch der Bebauungsplan des Grundstücks spielt eine Rolle.

Anschließend wird das Vorhaben baulich und funktional festgelegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Größe und Grundfläche des Wintergartens

  • unbeheizte oder beheizte Nutzung

  • Anbindung an das Wohnhaus

  • Abstand zur Grundstücksgrenze

  • mögliche Eingriffe in tragende Bauteile

Je klarer diese Punkte feststehen, desto gezielter kannst du den Antrag vorbereiten.

Mann zeichnet auf Plan

2. Unterlagen zusammenstellen

Für den Bauantrag benötigt die zuständige Behörde in der Regel mehrere Planungs- und Nachweisdokumente. Die genaue Anforderung kann sich je nach Bundesland oder Kommune unterscheiden. Bestimmte Unterlagen gehören fast immer dazu.

Checkliste: Diese Unterlagen gehören meist zum Bauantrag

  • Antragsformular der zuständigen Baubehörde

  • Lageplan des Grundstücks

  • Bauzeichnungen mit Grundriss, Schnitt und Ansicht

  • Baubeschreibung des geplanten Wintergartens

  • statischer Nachweis

  • Berechnung der Abstandsflächen

  • Angaben zum Wärmeschutz, vor allem bei beheizten Wintergärten

  • Nachweis zur Entwässerung, wenn der Anbau die Regenwasserführung beeinflusst

  • gegebenenfalls Nachbarzustimmung bei geringem Grenzabstand

3. Antrag einreichen

Sobald alle Unterlagen vorliegen, geht der Bauantrag an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Je nach Bundesland oder Umfang des Vorhabens übernimmt das der Bauherr selbst oder eine bauvorlageberechtigte Fachperson.

4. Prüfung durch die Behörde

Nach der Einreichung prüft die Behörde, ob der geplante Wintergarten mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist. Dazu zählen unter anderem:

  • Vorgaben der Landesbauordnung

  • Bebauungsplan

  • Abstandsflächen

  • Statik

  • Brandschutz

  • bei Wohnwintergärten zusätzlich Anforderungen an Energieeffizienz und Gebäudehülle

Falls Unterlagen fehlen oder Fragen offen bleiben, fordert die Behörde ergänzende Angaben an.

5. Genehmigung abwarten und Bau starten

Erst nach der Genehmigung beginnt die Umsetzung. Wer vorher baut, riskiert rechtliche Folgen. Dazu zählen je nach Fall Bußgelder, Nutzungsverbote oder ein späterer Rückbau.

Tipp: Lege die Nutzung des Wintergartens früh fest. Ob du einen Kaltwintergarten oder Wohnwintergarten wählst, beeinflusst den gesamten Ablauf der Genehmigung.

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Kosten der Baugenehmigung für den Wintergarten

Die Kosten für die Baugenehmigung hängen vom Bundesland, der Größe des Wintergartens und dem Aufwand der Prüfung ab. Eine einheitliche Pauschale gibt es nicht, dennoch lassen sich typische Richtwerte einordnen.

In vielen Fällen berechnet die Behörde die Gebühr als Anteil der Baukosten. Häufig liegt dieser Wert bei etwa 0,5 % bis 1,0 % der Bausumme. Bei einem Wintergarten mit Baukosten von 20.000 € bis 30.000 € ergibt sich daraus eine Genehmigungsgebühr von rund 100 € bis 300 €.

Neben der eigentlichen Gebühr entstehen oft weitere Kosten, die du bei der Planung idealerweise mit berücksichtigst:

  • Erstellung von Bauzeichnungen und Plänen

  • statische Berechnungen

  • Nachweise zum Wärme- und Brandschutz

  • Gebühren für eine Bauvoranfrage

  • Kosten für Fachplaner, zum Beispiel Architekt oder Bauingenieur

Je nach Bundesland unterscheiden sich auch die Berechnungsgrundlagen. In Nordrhein-Westfalen orientiert sich die Gebühr zum Beispiel an der Rohbausumme. In anderen Regionen greifen feste Gebührensätze oder Mindestbeträge.

Die Gesamtkosten für die Genehmigung liegen daher meist höher als die reine Verwaltungsgebühr.

Tipp: Plane die Kosten für Genehmigung und Unterlagen von Anfang an mit ein. So bleibt das Gesamtbudget für den Wintergarten realistisch kalkuliert.

Wintergarten ohne Baugenehmigung: Folgen und Risiken

Ein Wintergarten ohne erforderliche Baugenehmigung gilt als Schwarzbau. Das hat rechtliche und finanzielle Konsequenzen, die oft deutlich über den eigentlichen Baukosten liegen.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft auch nachträglich, ob ein Wintergarten den geltenden Vorschriften entspricht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbau bereits genutzt wird oder schon länger besteht.

Typische Folgen bei einem nicht genehmigten Wintergarten sind:

  • Bußgelder, die je nach Bundesland mehrere hundert bis tausende Euro betragen.

  • Nutzungsuntersagung, zum Beispiel bei unzulässiger Wohnnutzung.

  • Rückbau des Wintergartens, wenn das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist.

Auch genehmigte Wintergärten verursachen gegebenenfalls Schwierigkeiten, wenn sie vom ursprünglichen Bauantrag abweichen oder gegen baurechtliche Vorgaben verstoßen.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Punkt betrifft Versicherungen und den späteren Verkauf der Immobilie. Ein nicht genehmigter Wintergarten führt häufig zu Einschränkungen:

  • Versicherungen verweigern gegebenenfalls Leistungen im Schadensfall.

  • Fehlende Nachweise erschweren den Hausverkauf.

  • Käufer oder Notare fordern vollständige Unterlagen für alle Anbauten.

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch denselben Aufwand wie ein regulärer Bauantrag. Zusätzlich entstehen oft höhere Kosten und Unsicherheiten bei der Prüfung.

Hinweis: Für einen Wintergarten ohne Baugenehmigung gibt es keine feste Verjährung. Behörden haben auch Jahre später noch die Möglichkeit, Maßnahmen einzuleiten.

Wintergarten aus Holz

Bauvoranfrage beim Wintergarten: Sinnvolle Absicherung vor dem Bau

Eine Bauvoranfrage schafft früh Klarheit darüber, ob ein geplanter Wintergarten grundsätzlich zulässig ist. Sie richtet sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde und prüft das Vorhaben vor dem eigentlichen Bauantrag.

Die Bauvoranfrage lohnt sich vor allem dann, wenn Unsicherheiten bestehen oder das Grundstück besondere Rahmenbedingungen aufweist. Typische Fälle sind:

  • geringe Abstände zur Grundstücksgrenze

  • Abweichungen vom Bebauungsplan

  • Bauvorhaben im Außenbereich

  • Reihenhaus oder Doppelhaushälfte mit enger Bebauung

  • größere oder beheizte Wintergärten

Im Gegensatz zum Bauantrag erfordert die Bauvoranfrage weniger Unterlagen. Erste Planungen und Eckdaten zum Wintergarten reichen aus, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit zu prüfen.

Erhältst du einen positiven Bescheid, gibt dir das Planungssicherheit. Das Bauamt bestätigt damit, dass das Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Dadurch vermeidest du spätere Anpassungen und bereitest den eigentlichen Bauantrag gezielter vor.

Auch zeitlich bringt die Bauvoranfrage Vorteile. Du klärst offene Punkte schon früh, bevor umfangreiche Planungen oder Kosten entstehen.

Tipp: Reiche die Bauvoranfrage ein, sobald Größe, Nutzung und Position des Wintergartens feststehen. So erhältst du eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung.

Lösung für die Umsetzung: Wintergarten mit Partner Fachfirmen

Die Planung eines Wintergartens bringt viele Anforderungen zusammen: baurechtliche Vorgaben, technische Details und die konkrete Umsetzung vor Ort. Mit unseren Fachpartnern erhältst du dafür eine abgestimmte Lösung, die alle Schritte sinnvoll verbindet. Sie unterstützen dich bei der Umsetzung eines Kaltwintergartens von der ersten Planungsidee bis zur fertigen Montage.

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FAQ - Häufige Fragen zur Wintergarten-Baugenehmigung

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