
Verbrauchsausweis für Haus oder Wohnung erstellen lassen
Möchtest du in Deutschland eine Immobilie oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten, benötigst du einen Energieausweis. Diesen musst du möglichen Interessenten vorweisen. Der Verbrauchsausweis ist eine von zwei möglichen Formen des Ausweises. Wie du einen Verbrauchsausweis erhältst, was der Ausweis aussagt und wann er nicht ausreicht, erfährst du in diesem Ratgeber.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, mit dem die Energieeffizienz eines Wohngebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) dokumentiert wird. Datengrundlage ist dabei der tatsächlich gemessene Energieverbrauch in der Vergangenheit.
Im Verbrauchsausweis sind steckbriefartig die wichtigsten Kennziffern zum Energieverbrauch und dem Gebäude selbst enthalten. Anhand der Daten wird der Gesamtenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr berechnet und auf einer Skala von A+ bis H eingeordnet. Auf diese Weise werden Gebäude mit Blick auf ihre Energieeffizienz vergleichbar. Für Käufer oder Mieter einer Immobilie ist das ein wichtiger Anhaltspunkt. Etwa für künftige zu erwartende Energieverbräuche und damit verbundene, voraussichtliche Kosten für Energie.
Aus diesem Grund benötigst du als Eigentümer einen Energiepass verpflichtend insbesondere beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie. Das gilt gleichermaßen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. In den meisten Fällen ist der Verbrauchsausweis dafür ausreichend – allerdings nicht immer. Für bestimmte Immobilien ist bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis in Form eines Bedarfsausweises Pflicht. Wann das der Fall ist und worin der Unterschied zwischen den beiden Ausweisformen liegt, erfährst du weiter unten.
Energieausweise sind seit 2009 verpflichtend für alle Gebäude. Von 2012 bis 2020 waren die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlich. Seit 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Vorgaben für Verbrauchsausweise.
Verbrauchsausweis erstellen

Die Erstellung des Verbrauchsausweises erfolgt anhand von Jahresabrechnungen für den tatsächlichen Energieverbrauch für Wärme und Warmwassererzeugung in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die jüngste Abrechnung darf dabei nicht älter als 18 Monate sein. Diese Abrechnungen musst du für die Erstellung zur Verfügung stellen. Ebenso allgemeine Angaben zum Haus wie Adresse, Baujahr und Alter der Heizungsanlage.
Wer darf einen Verbrauchsausweis erstellen?
Einen Verbrauchsausweis musst du von einer Person mit einer entsprechenden Aus- und Weiterbildung sowie Berufspraxis erstellen lassen – so sieht es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Das trifft häufig zu auf: Energieberater, Architekten, Ingenieure oder Handwerker. Viele Schornsteinfeger sind ebenfalls gleichzeitig als Energieberater qualifiziert und erstellen Verbrauchsausweise.
Ein verbindliches Zertifikat oder einen Qualifikationsnachweis für ausstellungsberechtigte Personen gibt es nicht. Das macht die Suche nach geeigneten Ausstellern mitunter etwas schwierig. Anhaltspunkte bei der Suche bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena). Dort findest du eine Liste mit geprüften Experten. Alternativ kannst du auch auf die Expertenliste für Bundesförderprogramme zurückgreifen. Die Qualifikation der hier gelisteten Experten wird regelmäßig geprüft. Auch Berufsverbände und Innungen wie die Architektenkammer oder die Schornsteinfegerinnung listen mitunter qualifizierte Ersteller für Verbrauchsausweise.
Tipp: Lass dir bei der Beauftragung eines Verbrauchsausweises bestätigen, dass der Ersteller eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Sollte bei der Ausweiserstellung ein Fehler unterlaufen, bist du so vor möglicherweise entstehenden Ersatzansprüchen geschützt.
Kosten und Gültigkeit für Verbrauchsausweise
Nach spätestens 10 Jahren verlieren Energieausweise ihre Gültigkeit. Nach größeren Umbauten oder energetischen Sanierungen an einer Immobilie sollte der Ausweis grundsätzlich erneuert werden, damit die Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen zwischen 100 und 150 Euro. Das richtet sich meist nach Art und Größe des Gebäudes. Mitunter bieten Immobilienmakler die Erstellung eines Verbrauchsausweises als kostenlose Inklusivleistung bei Beauftragung an. Auch viele Immobilienportale bieten eine kostenlose Erstellung eines Verbrauchsausweises an, wenn du eine Anzeige schaltest.
Verbrauchsausweis online erstellen lassen
Besonders günstig kannst du einen Verbrauchsausweis online erstellen lassen. Im Internet findest du dafür zahlreiche Anbieter. Prinzipiell spricht gerade beim Verbrauchsausweis nichts gegen solche Angebote. Vergewissere dich jedoch gründlich, dass der ausgestellte Verbrauchsausweis den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Prüfe außerdem die Seriosität des Anbieters, etwa anhand des Impressums.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Ist ein Energiepass erforderlich, stellt sich schnell die Frage, ob es ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis sein muss. Sowohl der Verbrauchsausweis als auch der Bedarfsausweis stellen jeweils eine von zwei möglichen Formen des Energieausweises dar. In den meisten Fällen ist ein Verbrauchsausweis ausreichend – aber nicht in allen.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterscheiden sich grundlegend darin, auf welcher Grundlage die Energieeffizienz eines Gebäudes ermittelt wird. Beim Bedarfsausweis wird rechnerisch anhand zahlreicher Werte wie der Gebäudebeschaffenheit ermittelt wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt. Wichtige Kriterien sind unter anderem Dämmung, Art und Alter der Heizung oder auch Bauweise, Alter und Nutzung des Gebäudes.
Beim Verbrauchsausweis dient der tatsächlich ermittelte Energieverbrauch der Vergangenheit als Berechnungsgrundlage. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Beim Verbrauchsausweis ist ein entscheidender Nachteil, dass der Energieverbrauch stark von den Heiz- und Lebensgewohnheiten der Bewohner in der Vergangenheit abhängt. Beim Bedarfsausweis sagt hingegen der ermittelte Energiebedarf noch nichts darüber aus, wie viel Energie tatsächlich zum Heizen benötigt wird. Generell gilt der Bedarfsausweis als deutlich aussagekräftiger, da das Berechnungsverfahren stark standardisiert ist und sich die Bedarfsausweise unterschiedlicher Gebäude auf diese Weise besser miteinander vergleichen lassen. Ein klarer Vorteil des Verbrauchsausweises ist der meist deutlich geringere Preis und Aufwand bei der Erstellung.
Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis und wann einen Bedarfsausweis?
Aufgrund der höheren Aussagekraft des Bedarfsausweises reicht in einigen Fällen ein Verbrauchsausweis nicht aus. Ein Bedarfsausweis ist zwingend vorgeschrieben für Gebäude mit folgenden Kriterien:
1-4 Wohneinheiten und
Bauantrag vor dem 01. November 1977 und
Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt.
Ob ein Energiepass ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis sein muss, richtet sich damit maßgeblich nach dem Alter und dem energetischen Zustand des Hauses.
Weitere Fälle, in denen ein Bedarfsausweis für ein Gebäude zwingend vorgeschrieben ist, sind beispielsweise Bauanträge und Neubauten. Liegen für ein Gebäude keine aussagekräftigen Heizkostenabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren als Berechnungsgrundlage vor, muss ebenfalls ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel nach energetischen Sanierungen oder umfassenden Umbauten der Fall sein, durch die sich die Verbrauchswerte deutlich geändert haben.
Tipp: Auch wenn du als Eigentümer dein Haus nicht verkaufen oder vermieten möchtest, kann es sinnvoll sein, dass du einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lässt. Neben den Kennwerten zum Energieverbrauch erhältst du nämlich auch Modernisierungsempfehlungen. Anhand dieser Maßnahmen kannst du die Energieeffizienz deines Wohngebäudes gezielt verbessern. Dadurch reduzierst du deine Energiekosten und erhältst oder steigerst sogar den Wert deiner Immobilie.
Informationen im Verbrauchsausweis – so ist der Ausweis aufgebaut
Der Aufbau des Energieausweises ist standardisiert. Er umfasst fünf Seiten. Die erste Seite enthält alle wichtigen allgemeinen Informationen und Daten zum bewerteten Gebäude. Neben dem Baujahr, dem Haustyp, Adresse und Alter der Heizung gehört zum Beispiel auch ein Foto mit auf die erste Seite.
Seite 2 enthält den ermittelten Energiebedarf im Rahmen einer Bedarfsberechnung. Diese Seite bleibt bei einem Verbrauchsausweis leer. Stattdessen wird die folgende Seite 3 mit den Verbrauchsdaten ausgefüllt. Hier sind die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser für die zugrunde liegenden Abrechnungszeiträume aufgeführt. Ebenso der daraus errechnete Bedarf an Primärenergie, also Energie aus fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas. Kommen zusätzlich erneuerbare Energie für die Wärmeerzeugung und Warmwasser zum Einsatz, werden diese im Endenergiebedarfswert gegengerechnet. Der Endenergiebedarfswert kann daher geringer ausfallen als der Wert für den Primärenergiebedarf. Sowohl der End- als auch der Primärenergiebedarf werden auf einer Skala in Effizienzklassen von A+ bis H eingeordnet.
Die Seite 4 im Verbrauchsausweis enthält Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Verbesserung des Wohngebäudes. Neben technischen Maßnahmen können das vor allem Maßnahmen zur besseren Gebäudedämmung sein. Ausführliche Informationen zu verschiedenen Dämmmaterialien und deren Dämmeigenschaften erhältst du im OBI Ratgeber Der richtige Dämmstoff für jeden Einsatzort. Seite 5 führt noch Erläuterungen zum Ausweis auf.








