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Weißes, freistehendes Einfamilienhaus

Der Bedarfsausweis ist eine von zwei Formen des Energieausweises. Im Vergleich zum Verbrauchsausweis ist der Bedarfsausweis etwas umfangreicher. Immer, wenn ein Energieausweis gefordert ist, gilt der Bedarfsausweis. Wann du einen Bedarfsausweis benötigst, welche Angaben er enthält und wie du ihn bekommst, erfährst du in diesem Ratgeber.

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises, mit dem die Energieeffizienz eines Gebäudes dokumentiert wird. Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen Immobilienbesitzer einen Energieausweis, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Das gilt gleichermaßen für Wohngebäude wie Nichtwohngebäude. Während ein Verbrauchsausweis mitunter nicht ausreicht, erfüllst du mit einem Bedarfsausweis in allen Fällen die geforderten Nachweispflichten.

Der Bedarfsausweis, häufig auch als Energiepass bezeichnet, bewertet in Form eines Steckbriefs anhand verschiedener Kennwerte die Energieeffizienz eines Gebäudes. Dafür wird der Energiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr ermittelt. Ähnlich wie bei Elektrogeräten wird der ermittelte Energiebedarf auf einer Skala von A+ bis H eingeordnet. So wird die Energieeffizienz verschiedener Gebäude vergleichbar.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 in Kraft. Von 2012 bis 2020 wurden Energieausweise nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt. Grundsätzlich ist die Gültigkeit eines Energieausweises auf 10 Jahre begrenzt. Ausweise, die auf Grundlage der EnEV erstellt wurden, verlieren somit nach und nach ihre Gültigkeit.

Hinweis: Als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie bist du verpflichtet, den Interessenten unaufgefordert einen aktuellen, gültigen Energieausweis vorzulegen. Das musst du spätestens bei einem Besichtigungstermin tun, damit sich die Interessenten vor Ort vom energetischen Zustand des Gebäudes überzeugen können.

Energieausweis oder Bedarfsausweis – was ist der Unterschied?

Energieausweis

Energieausweis, Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – diese Begriffe sorgen bei vielen Menschen für Irritation. Daher hier eine kurze Begriffsklärung. Der Bedarfsausweis oder auch Energiebedarfsausweis ist eine von zwei möglichen Formen des Energieausweises. Zwischen einem Energieausweis und einem Bedarfsausweis gibt es somit streng genommen keinen Unterschied. Die zweite mögliche Form des Energieausweises ist der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis unterscheiden sich vorrangig darin, auf welcher Datengrundlage der jeweilige Energiepass für ein Wohngebäude oder eine Gewerbeimmobilie ausgestellt wird:

  • Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr anhand der gemessenen Energieverbräuche in der Vergangenheit berechnet. Dabei dient ein Dreijahreszeitraum als Grundlage für die Berechnung.

  • Der Bedarfsausweis wird anhand vieler verschiedener Gebäude- und Heizungseigenschaften erstellt. Darunter zum Beispiel Baujahr des Gebäudes, technische Gebäude- und Heizungsdaten, Anzahl der Wohnungen oder die Gesamtwohnfläche.

Wie der Verbrauchsausweis genau erstellt wird, liest du hier:

Verbrauchsausweis für Haus und Wohnung

Der Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis etwas aufwendiger in der Erstellung, dafür aber auch aussagekräftiger. Er wird in allen Fällen anerkannt, in denen ein Energieausweis erforderlich ist. Für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die die Vorgaben der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben. Ein Verbrauchsausweis reicht für diese Gebäude nicht aus.

Neubauten bekommen grundsätzlich einen Bedarfsausweis, sobald sie fertiggestellt sind. Für den Bauantrag muss bereits im Vorfeld ein Bedarfsausweis auf Grundlage der Bauplanungen erstellt und mit dem Bauantrag eingereicht werden.

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Mit diesen Maßnahmen senkst du deinen Energiebedarf

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Informationen im Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis enthält Informationen zum Gebäude und zur Energieeffizienz und umfasst in der Regel fünf Seiten. So sind auf Seite 1 zum Beispiel das Baujahr des Gebäudes, Adresse und Lage sowie das Alter der Heizungsanlage enthalten.

Auf Seite 2 wird der ermittelte Energiebedarf des Hauses dargestellt und auf einer Skala von A+ bis H eingeordnet. Dabei wird zwischen dem Primärenergiebedarf und dem Endenergiebedarf des Gebäudes unterschieden. Der Primärenergiebedarf gibt den rechnerischen Energiebedarf aus fossilen Energien inklusive deren Förderung und Erzeugung an. Werden zusätzlich regenerative Energien zur Wärmegewinnung oder Warmwassererzeugung verwendet, werden diese im Endenergiebedarfswert gegengerechnet. Auf diese Weise kann der Endenergiebedarf geringer sein als der Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarfswert gibt einen Anhaltspunkt zu den voraussichtlichen Energiekosten eines Gebäudes oder einer Wohnung. Anders als der Verbrauchsausweis spiegelt der Bedarfsausweis nicht die tatsächlichen früheren Verbräuche für ein Haus oder eine Wohnung wider.

Seite 3 ist für die gemessenen Verbrauchswerte vorgesehen. Beim Bedarfsausweis bleibt diese Seite leer. Seite 4 enthält Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes und Seite 5 abschließende Erläuterungen.

Tipp: Auch wenn du als Hauseigentümer dein Haus nicht verkaufen oder vermieten möchtest, kann ein Energieausweis durchaus sinnvoll sein. Er gibt dir Aufschluss über den energetischen Zustand deines Haues. Außerdem enthält er Modernisierungshinweise, mit denen du die Energieeffizienz gezielt und wirkungsvoll verbessern kannst. So kannst du unterm Strich deinen Energieverbrauch reduzieren und Geld sparen. Außerdem steigerst oder erhältst du mit Modernisierungen häufig den Wert deiner Immobilie. Eine mögliche energetische Modernisierung kann zum Beispiel eine zusätzliche Dämmung sein. Ausführliche Informationen zum Thema Dämmung findest du im OBI Ratgeber Richtig dämmen.

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Wie wird ein Bedarfsausweis erstellt?

Ein Mann und eine Frau stehen nebeneinander. Die Frau schreibt etwas auf.

Der Bedarfsausweis wird rechnerisch anhand von Eigenschaften des Gebäudes und der Heizungsanlage berechnet. Berechnungsgrundlage sind insbesondere:

  • Baujahr

  • Bauunterlagen mit Angaben zu Adresse, Gebäudetyp, Gesamtwohnfläche und Anzahl der Wohnungen im Gebäude

  • Technische Daten zum Gebäude, der Heizung, Gebäudehülle, Warmwasserbereitung und Lüftung

Die Kennwerte für den Energiebedarf werden dabei immer unter standardisierten Rahmenbedingungen in Bezug auf Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur ermittelt.

Im Vergleich zum Verbrauchsausweis sind die Kennwerte beim Bedarfsausweis unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner. Das ist ein entscheidender Vorteil. Allerdings ist der Bedarfsausweis in der Erstellung etwas aufwendiger und meist auch kostenintensiver.

Die Ergebnisse hängen zudem stark von der Sorgfalt des Erstellers oder der Erstellerin ab. In diesem Zusammenhang kann eine gemeinsame Begehung vor Ort sinnvoll sein. Zwingend erforderlich oder vorgeschrieben ist eine Begehung jedoch nicht. Es ist ausreichend, wenn du alle erforderlichen Daten und gegebenenfalls auch aussagekräftige Bilder bereitstellst.

Bedarfsausweis online erstellen lassen

Im Internet findest du Anbieter, bei denen du einen Bedarfsausweis online erstellen lassen kannst. Prinzipiell spricht nichts gegen solche Angebote. In diesen Fällen beruht die Berechnung allein auf den von dir gemachten Angaben. Informiere dich daher vorab, ob und wie die Angaben gegengeprüft werden. Das ist leider nicht immer der Fall. Unterläuft dir bei deinen Angaben nämlich ein Fehler, kann das ohne Prüfung das Ergebnis des Energiebedarfsausweises verfälschen. Im Falle eines Immobilienverkaufs kann das weitreichende Konsequenzen haben.

Grundsätzlich gilt: Je wichtiger ein Energieausweis ist, desto sorgfältiger sollte er erstellt werden. Die Erstellung eines Bedarfsausweises mit Begehung und Vor-Ort-Beratung ist zwar meistens die kostspieligste aber in der Regel auch die gründlichste Methode, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.

Wie viel kostet ein Bedarfsausweis?

Mehrere Münzstapel in ansteigender Höhe, daneben hält eine Hand eine leuchtende Glühbirne.

Die Kosten für einen Bedarfsausweis für ein Wohngebäude richten sich unter anderem nach der Größe des Gebäudes und nach dem Aufwand bei der Erstellung. Angebote mit einem Vorort-Termin zur Begehung und Beratung sind meist am preisintensivsten. In der Regel belaufen sich für einen Bedarfsausweis die Kosten auf 250 bis 500 Euro für ein Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich der Preis meist nach der Anzahl der Wohneinheiten. Damit liegt der Preis für einen Bedarfsausweis in der Regel deutlich höher als für einen Verbrauchsausweis. Viele Immobilienmakler bieten die Erstellung eines Bedarfsausweises als Inklusivleistung beim Verkauf einer Immobilie ohne zusätzlich Kosten an.


Hinweis: Der größere Aufwand für einen Bedarfsausweis rechtfertigt in der Regel die höheren Kosten. Das bedeutet im Umkehrschluss: Bei auffällig günstigen Angeboten besteht die Gefahr, dass nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet wird. Die ist aber für die Aussagekraft eines Bedarfsausweises besonders wichtig.


Im Rahmen einer umfassenderen, förderfähigen Energieberatung für Wohngebäude kannst du häufig einen Bedarfsausweis kostenlos miterstellen lassen. Gegebenenfalls fallen hier weitere Kosten für die eigentliche Energieberatung an. Möchtest du dein Haus energetisch sanieren, kann das aber durchaus eine sinnvolle Option sein. Über Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen und entsprechende Beratungen kannst du dich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Informieren.

Wer darf einen Bedarfsausweis ausstellen?

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Personen mit entsprechenden Aus- und Weiterbildungen und Berufspraxis einen Bedarfsausweis erstellen. Üblicherweise sind das vor allem Energieberater, Ingenieure, Architekten und Handwerker. Einen offiziellen Nachweis, wie zum Beispiel ein Zertifikat, gibt es jedoch nicht. In vielen Fällen ist die Wahl eines Ausweiserstellers reine Vertrauenssachen. Du kannst bei deiner Suche jedoch auf verschiedene Hilfsmittel zurückgreifen:

  • Expertenliste für Bundesförderprogramme zur Energieeffizienz – Experten, Energieberater, die hier gelistet sind, müssen ihre Qualifikationen nachweisen und regelmäßig überprüfen lassen. Auf Experten aus dieser Liste solltest du in jedem Fall zurückgreifen, wenn du eine energetische Sanierung planst und dafür KfW-Fördermittel beantragen möchtest.

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) – auch hier findest du Listen mit geprüften Experten.

Auch verschiedene Berufsverbände wie Architektenkammern können ein guter Anlaufpunkt bei der Suche nach einem qualifizierten Aussteller für einen Bedarfsausweis sein. Bei der Auftragserteilung solltest du dir in jedem Fall einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung geben lassen. So bist du im Falle eines fehlerhaften Ausweises vor möglicherweise entstehenden Ansprüchen geschützt, etwa beim Verkauf der Immobilie.

FAQ – Fragen und Antworten zum Bedarfsausweis

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