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Modernes, weißes Einfamilienhaus

Ein Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Wohngebäude ist. Die Dokumentation erfolgt dabei anhand standardisierter Verfahren zur Berechnung und Bewertung. Auf diese Weise werden Wohngebäude mit Blick auf die Energieeffizienz vergleichbar. Neben dem ermittelten Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr enthält ein Energieausweis immer auch Modernisierungsempfehlungen. Diese Empfehlungen sind eine wertvolle Orientierung, um die Energieeffizienz eines Gebäudes gezielt zu verbessern.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument zur Bewertung der Energieeffizienz insbesondere für Wohngebäude aber auch für Nichtwohngebäude und Gewerbeimmobilien. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 sind Hausbesitzer verpflichtet, einen Energieausweis beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Hauses oder einer Wohnung vorzulegen. Die Idee hinter dem Dokument: Hauskäufer oder Mieter sollen vergleichen und beurteilen können, wie der energetische Zustand eines Hauses ist. Anhand des Ausweises bekommen sie Aufschluss über die Klimafreundlichkeit und Energiebedarf des Gebäudes. Das bietet zusätzlich einen Anhaltspunkt zu den zu erwartenden Kosten für Wärme und Warmwasser.

Ein Energiepass kann als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. In diesem Fall bildet der tatsächlich gemessene Energieverbrauch die Bewertungsgrundlage. Ausführliche Informationen zum Energieverbrauchsausweis findest du hier:

Verbrauchsausweis – Alles Wissenswerte auf einen Blick

Alternativ kann ein Energieausweis als Bedarfsausweis erstellt werden. In diesem Fall dienen Informationen zu Art und Zustand der Heizung sowie zahlreiche bauliche Informationen wie zum Beispiel die Gebäudedämmung als Berechnungsgrundlage. Auch zum Bedarfsausweis bieten wir dir ausführliche Informationen:

Bedarfsausweis – Alles Wissenswerte auf einen Blick

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darin ist unter anderem geregelt, wer wann einen Energieausweis benötigt und wie die jeweiligen Ausweise im Detail berechnet werden. Das GEG ist seit 2020 in Kraft. Bis dahin galt seit 2012 die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Grundlage für Energieausweise.

Der Aufbau des Energieausweises ist standardisiert:

  • Seite 1: Allgemeine Angaben zum Gebäude wie Baujahr, Gebäudetyp oder Alter der Heizung

  • Seite 2: Angaben zum Energiebedarf (wird nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt)

  • Seite 3: Angaben zum Energieverbrauch (wird nur beim Verbrauchsausweis ausgefüllt)

  • Seite 4: Sanierungsempfehlungen

  • Seite 5: Erläuterungen

Je nach Art des Ausweises enthält die zweite oder dritte Seite die ermittelten Angaben zum Endenergiebedarf. Der Endenergiebedarf ist die entscheidende Kennzahl, um die Energieeffizienz verschiedener Gebäude miteinander vergleichen zu können.

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Energieeffizienz verbessern

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Wie funktioniert die Erstellung eines Energieausweises?

Energieausweis

Einen Energieausweis musst du in jedem Fall von einer qualifizierten Person erstellen lassen. Das sieht das Gebäudeenergiespargesetz vor. Für die Erstellung eines Energieausweises sind häufig Energieberater sowie Architekten, Ingenieure sowie viele Handwerker qualifiziert.

Die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises erfolgt anhand entsprechender Nachweise über die Energieverbräuche, beispielsweise anhand von Jahresabrechnungen. Die erforderlichen Abrechnungen reichst du zusammen mit allen notwendigen Angaben und gegebenenfalls Nachweisen beim Ausweis-Ersteller ein.

Für einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigt der Ersteller weitaus umfangreichere und auch spezieller Angaben zum Gebäude. Aus diesem Grund vereinbaren viele Ersteller eine Vorort-Begehung und Beratung. Das ist vom Gesetz her nicht zwingend vorgeschrieben. Gerade bei einem Bedarfsausweis bietet sich dieses Vorgehen aber durchaus an, da eine korrekte Datenerhebung für Laien oft nur schwer möglich.

Hinweis:
Ein Energieausweis ist grundsätzlich höchstens zehn Jahre lang gültig. Insbesondere nach größeren Umbauten und ganz speziell energetischen Sanierungen sollte der Ausweis erneuert werden. Nur so entsprechen die Angaben im Ausweis den tatsächlichen Gegebenheiten.

Welchen Energieausweis erstellen lassen?

Der Bedarfsausweis wie auch der verbrauchsorientierte Energieausweis sind zwei unterschiedliche Varianten des Energieausweises. In den meisten Fällen, in denen du einen Energieausweis benötigst, kannst du die Art des Ausweises wählen. Lediglich bei älteren Wohngebäuden mit Bauantragstellung vor dem 01. November 1977, weniger als fünf Wohneinheiten und die die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist ausschließlich ein Bedarfsausweis zulässig.

Für Neubauten wird automatisch ein Bedarfsausweis erstellt, sobald das Gebäude fertiggestellt ist. Können die erforderlichen Nachweise zum Energieverbrauch für eine Gebäude nicht vorgelegt werden, kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Grundsätzlich gilt der Bedarfsausweis im Vergleich zum verbrauchsorientierten Energiepass als etwas aussagekräftiger. Er ist jedoch aufwendiger in der Erstellung und damit meist mit höheren Kosten verbunden.

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Bei Verkauf oder Vermietung ist Energieausweis Pflicht

Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn du ein Gebäude oder eine Wohnung vermieten, verkaufen oder verpachten möchtest. Das gilt grundsätzlich gleichermaßen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Als Verkäufer oder Vermieter bist du verpflichtet, Interessenten für deine Wohnung oder dein Haus einen aktuellen, gültigen Energieausweis vorzulegen. Spätestens bei einem Besichtigungstermin. Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis müssen schon in kommerziellen Immobilienanzeigen für Vermietung oder Verkauf gemacht werden, sofern ein Ausweis bereits vorliegt. Verpflichtende Angaben in Immobilien- und Wohnungsanzeigen sind:

  • Art des vorliegenden Energieausweises

  • Energieeffizienzklasse gemäß Ausweis

  • Endenergie-Kennwert

  • Baujahr des Gebäudes

  • (Haupt-)Energieträger für die Beheizung

Wer braucht keinen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigst du verpflichtend nur in den im vorangegangenen Absatz genannten Situationen. Für dein eigenes Haus, das du selbst bewohnst, benötigst du nachträglich keinen Energieausweis, solange sich an dieser Situation nichts ändert.

Darüber hinaus gibt es einige Fälle, die ausdrücklich von der Energieausweispflicht ausgenommen sind. Für folgende Gebäude benötigst du grundsätzlich keinen Energieausweis:

  • Denkmalgeschützte Gebäude

  • Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche

  • Gebäude, die weniger als 3 Monate im Jahr genutzt und beheizt werden, beispielsweise Ferienhäuser

Allerdings ist ein Energieausweis nicht nur lästige Pflicht. Er bietet vielmehr eine gute Grundlage für eine energetische Sanierung. So kannst du dein Haus klimafreundlicher und mit geringeren Verbrauchskosten für Energie betreiben. Dafür gibt dir der Energieausweis in jeder Ausführung auf der vierten Seite Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Verbesserung deines Hauses. Das sind konkrete Empfehlungen, was du mit einem vertretbaren Aufwand an deinem Gebäude verändern kannst, um größtmögliche Energieeinsparungen zu erzielen. Häufig sind das zum Beispiel unterschiedliche Maßnahmen zur Dämmung. Informationen rund um das Thema Dämmung findest du im OBI Ratgeber Richtig dämmen.

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Kosten für einen Energieausweis

Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Energieverbrauchsausweis ist in der Regel mit geringeren Kosten verbunden als ein bedarfsorientierter Ausweis. Das hängt vor allem mit dem erforderlichen Aufwand bei der Erstellung zusammen. Dieser Aufwand ist bei einem Verbrauchsausweis grundsätzlich etwas geringer, was sich auch in den Kosten niederschlägt. Größe und Beschaffen des Gebäudes haben ebenfalls Einfluss auf die Kosten für einen Energieausweis. Lässt du einen Energieausweis von einem Energieberater oder einem anderen qualifizierten Ersteller ausstellen, solltest du mit folgenden Kosten rechnen:

- Verbrauchsausweis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus: 100 bis 150 Euro

- Bedarfsausweis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus: 250 bis 500 Euro

Viele Immobilienmakler aber auch Anzeigeportale für Immobilienanzeigen bieten dir die Erstellung eines Energieausweises als kostenlose Inklusivleistung an, wenn du ihre Dienste in Anspruch nimmst.

Im Internet findest du außerdem zahlreiche Angebote, mit denen du einen Energieausweis online erstellen lassen kannst. Häufig zu unschlagbar günstigen Preisen. Solche Angebote sind durchaus zulässig. Allerdings erfolgt nicht bei allen Anbietern eine Plausibilitätsprüfung im gewünschten Umfang. Machst du unwissentlich fehlerhafte Angaben, kann es passieren, dass diese automatisiert übernommen werden und es zu einem Ergebnis kommt, das nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Informiere dich daher gründlich zu Seriosität und Arbeitsweise eines Online-Anbieters für Energieausweise.

Bei einem Bedarfsausweis ist die Zusammenarbeit mit einem Ersteller vor Ort zu empfehlen. Die Aussagekraft des Ergebnisses hängt direkt mit der Sorgfalt bei der Erstellung zusammen. Auch die Erhebung der erforderlichen Daten ist zum Teil recht anspruchsvoll. Viele Ersteller bitten daher um eine Vorort-Begehung. Auf diese Weise können sie die Gegebenheiten direkt vor Ort prüfen und aufnehmen. Das Ergebnis einer solchen gründlichen Vorgehensweise ist meist das beste. Gerade bei einem Verkauf empfiehlt sich ein umfassender Bedarfsausweis. Der energetische Zustand eines Hauses hat oft einen direkten Einfluss auf den Gesamtwert eines Hauses.

FAQ – Fragen und Antworten zum Energieausweis

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