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Grillen auf dem Balkon

Sommer ist Grillsaison – doch nicht jeder Grillbegeisterte besitzt auch einen eigenen Garten. Für viele Wohnungsbesitzer und Mieter ist der Balkon oft der einzige Ort, um den Grill zu platzieren. Doch ist Grillen auf dem Balkon in Deutschland eigentlich erlaubt? Wir klären, welche Rechte und Regeln gelten und geben Tipps für einen entspannten Grillabend auf dem Balkon.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, auf dem Balkon zu grillen. Jedoch gilt es, verschiedene Szenarien zu unterscheiden:

  • Das Grillen auf dem eigenen Balkon und auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, solange Rücksichtnahme besteht und sich Nachbarn aufgrund der Rauchentwicklung o. Ä. nicht belästigt fühlen oder beschweren.

  • Das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung ist nur dann erlaubt, wenn es im Mietvertrag oder der Hausordnung nicht explizit verboten ist. Und auch hier gilt es, Rücksichtnahme auf Nachbarn zu nehmen und ggf. anderweitige Regelungen im Mieterbund zu berücksichtigen.

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Ist das Grillen auf dem Balkon rechtlich geregelt?

Nein, das Grillen auf dem Balkon ist tatsächlich nicht eindeutig rechtlich geregelt. Es gibt weder ein festes Grillrecht noch ein festes Grillverbot im deutschen Gesetz. Als sogenannte „sozialadäquate Handlung“ muss das Grillen von Nachbarn in einem angemessenen Rahmen grundsätzlich geduldet werden, solange durch die Geruchs-, Lärm- oder Rauchentwicklung beim Grillen die Nutzung des Nachbargrundstücks oder der Nachbarwohnung nicht eingeschränkt wird.

Kann das Grillen auf dem Balkon verboten werden?

Ja, im Falle eines Mehrfamilienhauses bzw. eines Mietobjekts kann der Vermieter das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse verbieten oder einschränken. Er kann dies in einer Hausordnung festlegen, die mit dem Mietvertrag zum Vertragsgegenstand geworden ist. So urteilte das Landgericht Essen (Az. 10 S 438/01). Ist das Grillen verboten, gilt das auch für Elektrogrills.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung die Hausordnung ergänzen und das Grillen mit offener Flamme verbieten. So entschied das Landgericht München (Az. 36 S 8058/12 WEG).

Wie oft ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Es gibt keine eindeutige Regelung, wie oft man auf dem Balkon oder der Terrasse grillen darf – wenn es denn erlaubt ist. Verschiedene Gerichte kamen deshalb bei Streitfällen auch immer wieder zu unterschiedlichen Urteilen:

  • Das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 545/96) hat beispielsweise entschieden, dass man von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen darf. Allerdings muss man andere Anwohner zwei Tage vorher darüber informieren.

  • Das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96) urteilte, dass dreimal im Jahr auf der Terrasse gegrillt werden darf.

  • Das Amtsgericht Schöneberg (Az. 3 C 14/07) sah es als zulässig an, wenn die Nachbarn eines Jugendgästehauses 20- bis 25-mal im Jahr für zwei Stunden das Grillen der Nachbarn akzeptieren müssen.

  • Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02) urteilte, dass nächtliches Grillen bis 24 Uhr an vier Abenden pro Jahr erlaubt ist.

Diese unterschiedlichen Urteile zeigen, dass vor allem die Abwägung der nachbarlichen Interessen wesentlich ist. Zudem erwiesen sich auch die folgenden Punkte als relevant:

  • Der Standort des Grills: Auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten? Am besten möglichst weit vom Nachbarn entfernt.

  • Art des Grills und Grad der Geruchs- und Rauchentwicklung: Holzkohlegrills verursachen mehr Rauch als Gasgrills.

  • Ortsüblichkeit: Wie oft Grillen gilt als ortsüblich?

  • Vorhandene Hausordnungen o. Ä., die ggf. das Grillen einschränken oder verbieten.

  • Ggf. eigenverantwortliche Regelungen zwischen Nachbarn

Tipp: Besitzt du ein eigenes Grundstück oder ist das Grillen in deinem Mietshaus erlaubt, kann es Sinn machen, sich einmal mit den Nachbarn abzusprechen und eine gemeinschaftliche Lösung für das Thema Grillen zu finden. Kläre, wie oft Grillen für deine Nachbarn prinzipiell in Ordnung ist und ob du frühzeitig Bescheid geben solltest, falls du einen Grillabend planst. Wenn du diese Fragen vorher klärst, vermeidest du Stress, wenn die Grillsaison beginnt.

Starke Qualmentwicklung über einem Grill.

Beim Grillen kann eine Menge Qualm entstehen. Und auch am Geruch stören sich Nachbarn hin und wieder.

Wie kann man sich gegen das Grillen auf dem Balkon wehren?

Es gibt grundlegend drei Wege, sich gegen das Grillen auf dem Balkon rechtlich zu wehren: das Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit, ein Unterlassungsanspruch oder ein Schlichtungsverfahren.

Eine Ordnungswidrigkeit beim Grillen liegt dann vor, wenn es gegen das Immissionsschutzgesetz verstößt. Das ist dann der Fall, wenn es zu übermäßiger Rauch-, Geruchs- oder Lärmbelästigung im Zuge des Grillens kommt und so Nachbarwohnungen oder -grundstücke unzumutbar beeinträchtigt werden. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden.

Alternativ kannst du dich gegen Grill-Belästigungen durch Nachbarn mithilfe eines Unterlassungsanspruchs wehren. Das gilt beispielsweise, wenn du gezwungen bist, die Fenster zu schließen, weil dein Nachbar grillt und die Geruchs-, Lärm- und Rauchbelästigung so groß ist, dass du auch den Garten nicht nutzen kannst. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Dieser Unterlassungsanspruch steht allerdings nur dem Eigentümer zu. Wer zur Miete wohnt, muss sich die Ansprüche des Vermieters abtreten lassen. Alternativ forderst du den Vermieter zum Handeln auf. Wird der Vermieter nicht tätig, kannst du als Mieter mit der Ankündigung einer Mietminderung Druck ausüben.

Hinweis: Eine Mietminderung darfst du in Deutschland nicht eigenmächtig vornehmen – du musst den Vermieter zuerst schriftlich zur Behebung des Mangels auffordern. Reagiert dieser nicht, kann eine angemessene Minderung des Mietzinses gerechtfertigt sein. Um hier keine rechtlichen Nachteile zu riskieren, ist es ratsam, sich vorher juristisch beraten zu lassen.

Als letzte Möglichkeit können sich betroffene Nachbarn auch wehren, indem sie ein Schlichtungsverfahren einleiten – also eine dritte neutrale Partei hinzuziehen, um die Streitfrage zu klären.

Bevor du aber zu solchen drastischen Maßnahmen greifst, solltest du zur Wahrung des Nachbarschaftsfriedens in Erwägung ziehen, zuerst das Gespräch mit deinen Nachbarn zu suchen und die Problematik zu schildern. Wenn sich das Problem so nicht lösen lässt, kannst du immer noch auf eine Unterlassung drängen oder die Ordnungswidrigkeit anzeigen.

Grillen auf dem Balkon – Tipps für entspannte Grillabende

Um das Grillen auf dem Balkon für alle Beteiligten möglichst angenehm zu gestalten und Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Grillbegeisterte einige Tipps beachten.

Um eine übermäßige Rauchentwicklung und damit Qualm zu reduzieren, ist es ratsam, statt eines Holzkohlegrills zu einem Gasgrill oder Elektrogrill zu greifen. Neben weniger Rauch bieten diese auch noch weitere Vorteile: Sie sind schneller einsatzbereit und am Ende auch leichter zu reinigen, da keine Asche entsorgt werden muss.

Doch natürlich entsteht auch auf einem Gasgrill Rauch beim Grillen. Um diesen zu reduzieren, achte bewusst darauf, Fettauffangschalen oder Grillschalen zu nutzen. Diese verhindern, dass Fett in die offenen Flammen tropft und so übermäßiger Qualm entsteht. Und auch die Größe des Grills spielt eine Rolle: Für zwei Personen reicht unter Umständen schon ein kleiner Tischgrill für einen gemütlichen Grillabend aus.

Wähle zudem einen passenden Standort auf dem Balkon. Je nach Größe am besten möglichst weit weg von der Hauswand oder von den Fenstern benachbarter Wohnungen. Achte zudem auf die Windrichtung, vor allem wenn der Wind in Richtung Nachbarwohnungen weht. Dann ist es besser, den Grill entweder umzustellen oder zu warten, bis sich der Wind dreht oder legt.

Auch ein kleiner Hinweis für die Nachbarn, in dem du offen kommunizierst, dass sie dich ansprechen können, falls sie beim Grillen etwas stört, kann hilfreich sein.

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Ist Grillen im Park erlaubt?

Eine Personengruppe im Hintergrund eines brennenden Kugelgrills

In öffentlichen Parks ist Grillen nicht immer erlaubt. Erkundige dich bei deiner Gemeinde, wo du den Grill anwerfen darfst.

Ob Grillen im Park erlaubt ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt von lokalen Regelungen und Bestimmungen ab.

Wer auf dem Balkon nicht grillen darf, sieht Parks und öffentliche Anlagen oft als Ausweichmöglichkeit. Doch in öffentlichen Parks ist das Grillen nicht immer erlaubt. Hier gelten die kommunalen Regelungen. Meist gibt es eine Grillordnung, die das Grillen nur an bestimmten Plätzen erlaubt. Oft müssen auch bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Wegen der Brandgefahr sind z. B. verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsabstände zu Bäumen sowie das gründliche Löschen der Glut.

Informiere dich hier vorher umfassend, ob das Grillen im Park deiner Stadt erlaubt ist oder nicht und welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Bei Verstößen gegen geltende Vorschriften drohen teils hohe Bußgelder.

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FAQ – Fragen und Antworten zum Grillen auf dem Balkon

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