Grillende Nachbarn sorgen immer wieder für Ärger in Wohngegenden. Ob die Nachbarn grillen dürfen oder nicht, können nicht einmal die Gerichte eindeutig klären. Dennoch gibt es einige Gesetze, an denen du dich orientieren kannst.
Wie oft man auf dem Balkon oder der Terrasse grillen darf, ist nicht eindeutig geregelt. Verschiedene Gerichte kommen deshalb auch immer wieder zu unterschiedlichen Urteilen. Das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 545/96) hat beispielsweise entschieden, dass man von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen darf. Allerdings muss man Mitbewohner zwei Tage vorher darüber informieren.
Das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96) urteilte, dass dreimal im Jahr auf der Terrasse gegrillt werden darf. Das Amtsgericht Schöneberg (Az. 3 C 14/07) sah es als zulässig an, wenn die Nachbarn eines Jugendgästehauses 20- bis 25-mal im Jahr für zwei Stunden das Grillen der Nachbarn akzeptieren müssen. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02) urteilte, dass an vier Abenden pro Jahr der Grill angeworfen werden darf.
Die unterschiedlichen Urteile zeigen, dass die Abwägung der nachbarlichen Interessen wesentlich ist. Daneben gibt es weitere Punkte, die bei der Entscheidung bedacht werden. Dazu gehört unter anderem auch der Standort des Grills. Er sollte möglichst weit entfernt vom Nachbarn aufgebaut werden. Außerdem ist der Ort wesentlich: Steht der Grill auf dem Balkon, im Garten, an einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus? Zudem ist die Menge der Geruchs- und Rauchbelästigung entscheidend sowie die Art des Grills, die Hausordnung und nicht zuletzt auch die Ortsüblichkeit. Unter Umständen gelten sogar eigene Regelungen zwischen den Nachbarn.
In einem Mehrfamilienhaus kann der Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten. Er kann dies in einer Hausordnung festlegen, die mit dem Mietvertrag zum Vertragsgegenstand geworden ist. So urteilte das Landgericht Essen (Az. 10 S 438/01). Ist das Grillen verboten, gilt es auch für Elektrogrills.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung die Hausordnung ergänzen und das Grillen mit offener Flamme verbieten. So entschied das Landgericht München (Az. 36 S 8058/12 WEG).
Gegen Grill-Belästigungen durch Nachbarn kannst du dich mit mithilfe des Unterlassungsanspruchs wehren. Der gilt beispielsweise, wenn du gezwungen bist, die Fenster zu schließen, weil dein Nachbar grillt und die Geruchs-, Lärm- und Rauchbelästigung so groß ist, dass du auch den Garten nicht nutzen kannst. Dieser Anspruch ergibt sich aus §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Diesen Unterlassungsanspruch steht allerdings nur dem Eigentümer zu. Wer zur Miete wohnt, muss sich die Ansprüche des Vermieters abtreten lassen. Alternativ forderst du den Vermieter zum Handeln auf. Wird der Vermieter nicht tätig, kann der Mieter mit der Ankündigung einer Mietminderung Druck ausüben.
Hinweis: Eine Mietminderung kannst du nicht einfach ohne eine schriftliche Aufforderung zur Schadensbehebung an den Vermieter vornehmen. Anrufe reichen nicht. Ab wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Auch die Höhe der Mietminderung muss dem Schaden angemessen sein. Hol dir dazu vorab professionellen, juristischen Rat ein. Bei unberechtigter Mietminderung kann sonst unter Umständen die Kündigung folgen.
Betroffene Nachbarn können sich auch wehren, indem sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Alternativ dazu ist eine Klage möglich, ein Anruf bei der Polizei, ein Gespräch mit dem entsprechenden Vermieter oder dem Störer. Ihn kann man zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
Wer lieber selbst das Gespräch mit dem grillenden Nachbarn sucht, kann sich dabei auf § 177 OWiG berufen. Es droht im Falle von Partylärm beim Grillabend eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.
In öffentlichen Parks ist Grillen nicht immer erlaubt. Erkundige dich bei deiner Gemeinde, wo du den Grill anwerfen darfst.
Wer auf dem Balkon nicht grillen darf, sieht oft den Park als Ausweichmöglichkeit. Doch in öffentlichen Parks ist das Grillen nicht immer erlaubt. Es gelten die kommunalen Regelungen. Meist gibt es eine Grillordnung, die das Grillen nur an bestimmten Plätzen erlaubt. Oft müssen auch bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Wegen der Brandgefahr sind außerdem verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsabstände zu Bäumen sowie das gründliche Löschen der Glut.
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