Scherf Rasenerde mit Wasserspeicher Braun 0 mm - 10 mm 1.000 kg Big-Bag
Art. Nr: 1680271
229,99
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Die Scherf Rasenerde eignet sich hervorragend für die Herstellung und Sanierung von Rasenflächen, sowohl für neue als auch bestehende Flächen, indem sie Unebenheiten ausgleicht und den Humusgehalt verbessert. Sie ist besonders geeignet für Standorte mit längeren Trockenperioden.
Weitere Anwendungsbeispiele sind das Anlegen von Pflanzbeeten oder die Nutzung als Unterbau für Rollrasen. Durch die enthaltene Pflanzenkohle verfügt die Erde über eine hohe Wasserspeicherfähigkeit. Sie ist unkrautfrei, mikrobiologisch stabil und ohne Torf.
Pflanzenkohle erhöht dauerhaft die Fruchtbarkeit der Erde, speichert Wasser und Nährstoffe, puffert Schadstoffe und speichert klimaschädlichen Kohlenstoff dauerhaft. Die Beschaffenheit der Erde besteht aus Kompost der Güteklasse A, ton- und schluffhaltigem Quarzsand sowie Pflanzenkohle.
Technische Daten
- Körnung: 0 mm - 10 mm
- Farbe: Braun
- Schüttgewicht: 800 kg/m³
- Verpackung: Big-Bag
- Inhalt: 1.000 kg
Weitere Anwendungsbeispiele sind das Anlegen von Pflanzbeeten oder die Nutzung als Unterbau für Rollrasen. Durch die enthaltene Pflanzenkohle verfügt die Erde über eine hohe Wasserspeicherfähigkeit. Sie ist unkrautfrei, mikrobiologisch stabil und ohne Torf.
Pflanzenkohle erhöht dauerhaft die Fruchtbarkeit der Erde, speichert Wasser und Nährstoffe, puffert Schadstoffe und speichert klimaschädlichen Kohlenstoff dauerhaft. Die Beschaffenheit der Erde besteht aus Kompost der Güteklasse A, ton- und schluffhaltigem Quarzsand sowie Pflanzenkohle.
Technische Daten
- Körnung: 0 mm - 10 mm
- Farbe: Braun
- Schüttgewicht: 800 kg/m³
- Verpackung: Big-Bag
- Inhalt: 1.000 kg
Herstellerangaben
Scherf GmbH & Co KG
Flattendorf 4
8230 Hartberg
AT
office@scherf.atEAN(s): 9004179051192
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Produktdaten
| Verpackungsart Erde | Big Bag |
|---|---|
| Bio | Nicht Bio |
| Torf | Torffrei |
| Geeignet für ökologischen Landbau | Für ökologischen Landbau geeignet |
| Körnung | Extra fein (bis 10 mm) |
| Packungsinhalt | 1.250 l |
| Anwendungsbereich | Garten/Außenbereich |
| Torfgehalt in % | 0 % |
Maße & Gewicht
| Gewicht | 1.000,0 kg |
|---|---|
| Höhe | 100,0 cm |
| Breite | 73,0 cm |
| Tiefe | 85,0 cm |
Verpackt und geliefert für Großmengen in BigBag, MiniBag, TandemBag oder Gitterkörben
Ein BigBag ist eine kostengünstige Großverpackung. Es handelt sich dabei um einen großen Einweg-Sack aus Polypropylen, der oben offen ist. Die Auslieferung erfolgt auf einer Mehrweg-Euro-Palette. BigBags sind für den Transport mit LKW-Ladekränen konzipiert und können auch an schwer zugänglichen Orten abgestellt oder entleert werden (über Zäune, auf Dächer oder im städtischen Bereich).
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, d. h. vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
Mit der Onlinebestellung des Produkts ist der Endkunde mit den oben genannten Lieferbedingungen einverstanden. Bei der Nichterfüllung können Kosten entstehen, die der Empfänger zu tragen hat.
Lieferung frei Bordsteinkante.
Ein BigBag ist eine kostengünstige Großverpackung. Es handelt sich dabei um einen großen Einweg-Sack aus Polypropylen, der oben offen ist. Die Auslieferung erfolgt auf einer Mehrweg-Euro-Palette. BigBags sind für den Transport mit LKW-Ladekränen konzipiert und können auch an schwer zugänglichen Orten abgestellt oder entleert werden (über Zäune, auf Dächer oder im städtischen Bereich).
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, d. h. vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
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Lieferung frei Bordsteinkante.
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