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HL Drainpflaster Füllstein 7,4 cm x 7,4 cm x 4,9 cm Anthrazit
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Füllstein passend zum HL Rasengitter
Ohne Unterbau - auch für Pkw-Belastung
Ideal für Stellplätze, Einfahrten, Gehwege, Wohnmobilstellplätze, Stellplatzmarkierungen und mehr
100 Füllsteine entsprechen 1 m² im verfüllten Zustand
Der HL Drainpflaster Füllstein für Pflasterflächen ist der Ergänzungsstein für das massive HL Rasengitter, das aus hochwertigen Materialien produziert wird und mit dem sogar Pkw-Flächen ohne Unterbau befestigt werden können. Der Pflasterstein wird in die Kammern des Kunststoff-Rasengitters eingesetzt - für vollflächige Pflasterflächen oder zur Stellplatzmarkierung auf begrünten Flächen. Zur Gestaltung eigener Designkreationen können die Farben beliebig miteinander kombiniert werden.
In Kombination mit dem massiven HL Rasengitter erhalten Sie versickerungsfähige Pflasterflächen, die selbst starke Niederschläge problemlos aufnehmen können. Mit 328.000 l/(s*ha) verfügen diese Pflasterflächen über eine außergewöhnlich hohe Versickerungsleistung, die zusätzliche Entwässerungseinrichtungen überflüssig macht.
Je nach Bedarf ist das HL Rasengitter bis 20 t Achslast befahrbar. Und das bei deutlich reduziertem Unterbau im Vergleich zu konventionellen Belägen.
Pro Quadratmeter benötigen Sie 100 Pflastersteine.
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Ladebordwand und Hubwagen (bei größeren Mengen mit Mitnahmestapler). D. h. vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit für einen Sattelzug (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet sein. Bitte achten Sie darauf, dass keine Zufahrtsbeschränkungen bestehen und ggf. Wendemöglichkeiten vorhanden sind.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person muss bei der Anlieferung anwesend sein.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf befestigtem Untergrund (Asphalt, Beton, Pflaster). Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.