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Bevor Sie in Ihrem OBI Markt Dämmstoffe für Dachausbau oder Sanierung kaufen, sollten Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Wärmeschutzdämmung vertraut machen. Das ist auch deshalb wichtig, weil für Sie vielleicht Förderungen infrage kommen. Zudem beeinflussen diese Regelungen zur Energieeinsparung natürlich die Wahl der Dämmstoffe. Informieren Sie sich im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens, ob es in Ihrer Stadt oder Kommune besondere Anforderungen an die Dämmung gibt.
Grundsätzlich ist bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. 1977 trat in Deutschland die erste Wärmeschutzverordnung für Gebäude in Kraft. 2002 wurde sie von der bis heute laufend erneuerten Energieeinsparverordnung abgelöst: Mit der EnEV 2014, die 2013 beschlossen wurde und seit Mai 2014 rechtskräftig ist, wurden die vorerst letzten Änderungen wirksam. Juristisch wie handwerklich ist Wärmeschutzdämmung kein ganz einfaches Thema – OBI hilft. Verschaffen Sie sich mit OBI einen ersten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, damit Sie Ihre Auswahl an geeigneten Dämmstoffen sorgfältig treffen können.
Für fast alle Gebäude, die klimatisiert oder geheizt werden, gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Etwa ein Drittel der CO2-Emissionen und rund 40 % des Energieverbrauchs in Deutschland lassen sich Gebäuden zuschreiben. Wird in diesem Bereich Energie gespart, ist das nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein, sondern reduziert die Abhängigkeit von importierter Energie und rückt Ziele im Klimaschutz näher. Deshalb gibt es die EnEV, die 2013 erneuert wurde und seit Mai 2014 gilt. Neben Vorgaben zur Beheizung und Klimatisierung regelt sie vor allem die Wärmeschutzdämmung von Gebäuden. Die positiven Nebeneffekte für Sie sind ein gemütliches Zuhause, ein angenehm „warmes“ Arbeitsklima und sinnvoll reduzierte Heizkosten.
Egal ob Sie sanieren, neu bauen oder innen oder außen an Ihrem Haus Veränderungen vornehmen: Wärmeschutzdämmung ist Pflicht. Die unterschiedlichen Regelungen für Alt- und Neubauten, für Innen- und Außenwände, für Fenster und Türen, für Dächer und Keller finden Sie in der Energieeinsparverordnung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der EnEV 2014, die die Wärmeschutzdämmung von Gebäuden betreffen.
Ab dem Jahr 2016 steigern sich die energetischen Vorgaben für Neubauten um 25%. Die Nutzung von regenerativen Energien kann hier die Lösung sein. Auch der Dämmstandard wird entsprechend erhöht: etwa um 20%. Ziel dieser Steigerungen ist das „Niedrigstenergiegebäude“, das ab 2021 europäischer Standard werden soll. Der Name ist Programm: Die verbrauchte Energie soll auf ein Minimum reduziert werden und nach Möglichkeit aus erneuerbaren Quellen stammen. Für den Bauherren ist es daher sinnvoll, sich nicht nur an diese neuen Regelungen zu halten, sondern diese im besten Fall sogar zu übertreffen. Dies ist keinesfalls Zukunftsmusik, sondern in zahlreichen Gebäuden bereits verwirklicht: Das Stichwort lautet Passivhausstandard. Im Passivhaus wird nur noch halb so viel Energie verbraucht wie es die gesetzlichen Regelungen für 2016 vorschreiben. Außerdem kommen für Sie vielleicht Förderungen der KfW-Förderbank infrage: Erkundigen Sie sich dort nach Anforderungen und eventuellen Zuschüssen.
Gibt es in Ihrem Haus unbeheizte Dachräume? Dann ist es bis 2015 Ihre Pflicht, die angrenzenden obersten Geschossdecken zu dämmen, wenn diese keinen „Mindestwärmeschutz“ aufweisen. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie die Geschossdecken – egal, ob begehbar oder nicht – unter ihrem Speicher dringend überprüfen lassen. Alternativ dazu können Sie auch das Dach dämmen beziehungsweise dämmen lassen. Handelt es sich um Holzbalkendecken, genügt es, Dämmstoff in die Hohlräume zu füllen.
Ist eine umfassende Modernisierung eines Bestandsgebäudes geplant, also zum Beispiel eine Kernsanierung, dann muss eine Bilanz des Gesamtenergiebedarfs des Gebäudes erstellt werden. Dieser darf dann ab 2016 um 65 % höher sein als der eines entsprechenden Neubaus.
Bei singulären Sanierungsmaßnahmen – Austausch der Fenster oder Türen, Innendämmung, Fassadendämmung – legt die EnEV den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des entsprechenden Bauteils fest. Diese Vorgaben haben sich mit der Erneuerung der Energieeinsparverordnung nicht verändert – lediglich für Haus- und Außentüren werden nun einige Werte strenger angesetzt. Moderne, in Ihrem OBI Markt erhältliche Türen erfüllen diese Vorschriften bereits.
Wie beim Neubau ist es auch bei Modernisierung und Sanierung ratsam, die geltenden und anvisierten Vorschriften mit vergleichsweise geringem Aufwand zu wahren. Die Entscheidung für eine dickere Dämmung etwa macht im Anschaffungspreis nur einen geringen Unterschied und amortisiert sich ohnehin rasch in der Energieeinsparung.
Die EnEV 2014 stellt die Anforderungen an einzelne Dämmstoffe neu auf: Grundsätzlich erhöht sich die Dämmstoffdicke, wobei hier nachwachsende Rohstoffe als Dämmmaterial eindeutig auf der Gewinnerseite sind.
Den perfekten Dämmstoff gibt es nicht – die Wahl des richtigen Dämmstoffs ist abhängig vom Einsatzort. Auch die im Zuge der EnEV 2014 so beliebten ökologischen Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen lassen sich nicht überall verbauen.
Das vielleicht entscheidende Kriterium bei der Wahl des Dämmstoffes ist seine Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert, λ). Der Lambda-Wert verrät, wie viel Wärme durch das Dämmmaterial nach außen dringt. Jeder Dämmstoff ist mit einer Wärmeleitstufe (WLS) gekennzeichnet. Analog dazu gibt es auch noch die Bezeichnung WLG (Wärmeleitgruppe). Der WLG-Wert wird in anderen Schritten errechnet als der WLS-Wert. Für beide Bezeichnungen aber gilt: Je niedriger der entsprechende Wert ist, desto besser ist die Dämmwirkung.
Neben der Wärmeleitfähigkeit sind Feuchtigkeit, Schimmelvermeidung, Brandschutz oder Schalldämmung nur einige der Kriterien, die die Wahl des Dämmstoffes zusätzlich beeinflussen können.
Der Energieausweis ist seit Juli 2009 verpflichtend beim Verkauf oder der Vermietung von beheizten oder klimatisierten Gebäuden. Interessierte Mieter und potenzielle Käufer haben auf diese Weise einen übersichtlichen Energie-Steckbrief vor sich und können Kosten und Komfort kalkulieren. Spätestens zum Abschluss des Miet- beziehungsweise Kaufvertrags muss der Energieausweis vorgelegt werden – und zwar unaufgefordert. Sollten Sie bereits Mieter sein und Einsicht in den Energieausweis nehmen wollen, so ist dies leider nicht möglich. Bei neu ausgestellten Energieausweisen sind inzwischen Effizienzklassen (ähnlich wie bei Kühlschränken oder anderen Elektrogeräten) Vorschrift, in Immobilienanzeigen müssen diese ausgewiesen werden. Mit der Energieeffizienz bei Neubau oder Sanierung steigt somit auf gar nicht allzu lange Sicht auch der Wert Ihrer Immobilie.
Hilfreich bei der Kalkulation und auch, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, ist der Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Hier können verschiedene Szenarien der Modernisierung – auch der Wärmedämmung – durchgespielt werden. Der nächste Schritt wäre eine individualisierte Energieberatung.
Die OBI GmbH & Co. Deutschland KG schließt bei nicht sach- und fachgerechter Montage entsprechend der Anleitung sowie bei Fehlgebrauch des Artikels jede Haftung aus. Ihre gesetzlichen Ansprüche werden hierdurch nicht eingeschränkt. Achten Sie bei der Umsetzung auf die Einhaltung der persönlichen Sicherheit, tragen Sie, wenn notwendig, entsprechende Schutzausrüstung. Elektrotechnische Arbeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften (DIN VDE 1000-10) ausgeführt werden. Bei dem Aufbau der Artikel müssen die Arbeiten nach BGV A3 durchgeführt werden. Führen Sie diese Arbeiten nicht aus, wenn Sie mit den entsprechenden Regeln nicht vertraut sind. Wir sind um größte Genauigkeit in allen Details bemüht.
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