Karibu Saunahaus Espen 2 mit Glastür
Art.Nr. 4679148Artikelbeschreibung
Art.Nr. 4679148

Das Saunahaus aus besten 38 mm starken Wandbrettern aus nordischer Fichte wird im Steck-/Schraubsystem montiert. Mit einem Gesamtmaß von 231 cm x 231 cm bietet es genügend Platz für ungestörte Wellnessstunden im eigenen Garten. Der Saunaraum ist mit einer Fläche von 219 cm x 219 cm natürlich ebenfalls ausreichend dimensioniert. Innen bieten 3 Saunabänke Platz zur Entspannung. Das formschöne und praktische Satteldach aus Massivholz sorgt für den Witterungsschutz von oben. Für den nötigen Abstand zum Erdreich sorgen kesseldruckimprägnierte Bodenbalken. Auf diese werden die Wandbretter und die Nut- und Federbretter des Fußbodens montiert. Ein Ofenschutzgitter und alle notwendigen Schrauben und Beschläge sowie eine aussagekräftige Montageanleitung sind selbstverständlich ebenfalls dabei.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Inkl. Ofen: | Nein |
Einstiegsart: | Fronteinstieg |
Maße (HxBxT): | 235 x 231 x 231 cm |
Wandstärke: | 38 mm |
Personenanzahl: | 5 Stück |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 789,6 kg |
Höhe: | 2,35 m |
Breite: | 2,31 m |
Tiefe: | 2,31 m |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Karibu Holztechnik GmbH
Umfang der Garantie:
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen - jedoch nur auf unsere Holzprodukte soweit sie aus Holz bestehen, nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile unseres Produktes aus anderem Material als Holz - ab unserem Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte oder fehlende Teile der Ware nach unserer Wahl kostenlos ersetzt. Eventuell weiter anfallende Kosten, zB Montage-, Liefer- oder andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch jedoch nicht enthalten.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen durch:
Von der Garantie sind Schäden grundsätzlich ausgeschlossen, bei:
- unsachgemäßen Fundamenten und Gründungen
- nicht gemäß unserer Aufbauanleitung durchgeführte Montagen
- Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
- Dachlasten über 75 kg/m² (zB Schnee, Dachbegrünung)
- bauseitigen Veränderungen am Bausatz
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehenden Mängeln
- unzureichender Pflege des Holzes
- fehlerhaftem Holzschutzanstrich (bei Produkten im Außenbereich)
- Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
- nicht Einhalten eines Mindestabstandes der Sauna/Infrarotkabine von 10 cm zur Decke und zu den Wänden
- gewerblicher Nutzung
Auf einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden kommt es generell nicht an. Holztypische Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche normale, durch den Naturstoff Holz begründete Eigenschaften, und deren Folgen sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen generell nicht unter die Garantiebestimmungen. Für aus anderem Material als Holz bestehende Bauteile gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und sonstige Gesetze, hierfür gilt die Herstellergarantie nicht. Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Voraussetzungen der Garantie:
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalkontrollzettel (mit Kontrollnummern) und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen uns gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt aber eine geordnete Darstellung des Schadens in Bild und Text und Begründung der Mangelverursachung durch die Karibu Holztechnik GmbH voraus!
Garantiezeit ab Kaufdatum: 5 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Innerhalb Deutschlands
Geltendmachung der Garantie:
:
Karibu Holztechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Postfach 15 04 53
28094 Bremen
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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