Wolfcraft Einhandzwinge EHZ Easy 75-150
Art.Nr. 7158744Artikelbeschreibung
Art.Nr. 7158744

Ob Dübeln, Leimen, Bohren - mit der Wolfcraft Einhandzwinge EHZ Easy 75-150 wird das sichere Fixieren von Werkstücken kinderleicht. Die Zwinge begeistert mit einfachster Handhabung, das Spannen und Lösen erledigen Sie mühelos einhändig, und der Griff liegt bei jeder Anwendung angenehm und rutschfest in der Hand. Mit der EHZ Easy erreichen Sie eine Spannkraft von bis zu 90 kg. Auch den Umbau zur Spreizfunktion erledigen Sie mit wenigen Handgriffen. Die speziell gehärtete Stahlschiene und der glasfaserverstärkte Kunststoff machen die EHZ Easy zu einer langlebigen Zwinge, die Sie in Ihrer Werkstatt oder Ihrem Hobbykeller nicht mehr missen wollen.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Art: | Zwingen |
Länge: | 150 mm |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 538 g |
Höhe: | 35,0 cm |
Breite: | 24,0 cm |
Tiefe: | 4,5 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
bei ausschließlicher Nutzung der Geräte im Heimwerkerbereich. Garantieansprüche können nur unter Vorgabe der Rechnung/ des Kaufbeleges geltend gemacht werden.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 10 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Weltweit
Garantiegeber: Wolfcraft®, Wolff-Straße 1, 56746 Kempenich
Art der Garantie: Haltbarkeitsgarantie
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- unsachgemäße Bedienung oder fehlende Wartung
- übliche Abnutzungserscheinungen und gebrauchsüblicher Verschleiß
- Mängel und Schäden, die dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt waren
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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