Fiskars Gärtnerspaten Xact L Spitz
Art.Nr. 5206412Artikelbeschreibung
Art.Nr. 5206412

Der Fiskars Gärtnerspaten Xact L Spitz passt sich genau an die Bedürfnisse der Anwender an und überzeugt durch herausragende Ergonomie und optimalen Komfort. Er eignet sich zum Graben in harten und steinigen Böden, dabei erleichtert das ergonomische Design die Bodenbearbeitung.
Die unterschiedlichen Arbeitswinkel der Geräte gewährleisten bei jeder Anwendung die richtige Körperhaltung. Der verbesserte D-Griff mit rutschfester Oberfläche bietet für die Hände immer die optimale Position. Des Weiteren verfügt der Gärtnerspaten über eine geschärfte Kante und einen rutschfesten Tritt für leichtes Einstechen und bequemes Arbeiten. Ein verstärktes Blatt und eine optimale Blattform sorgen für eine erhöhte Stabilität.
Die empfohlene Körpergröße des Benutzers liegt bei 175 cm - 195 cm.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Art: | Spaten |
Material Blatt: | Borstahl |
Material Stiel: | Kunststoff |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 1,90 kg |
Höhe: | 120,0 cm |
Breite: | 19,0 cm |
Tiefe: | 8,7 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Art der Garantie: Haltbarkeitsgarantie - bei normaler zweckentsprechender Beanspruchung. Nicht auf die Verschleißteile.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 25 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Deutschland, Österreich und die Schweiz
Garantiegeber: Fiskars Germany GmbH
Lieferantenadresse: Kölnerstraße 10 65760 Eschborn
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- Unsachgemäßen Gebrauch
Geltendmachung der Garantie:
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.