LED-Spot 1er Monza EEK: A+
Art.Nr. 7066707Artikelbeschreibung
Art.Nr. 7066707
Die Leuchten der Serie Monza bieten Lichtquellen, die nahezu in alle vier Himmelsrichtungen scheinen können. Die enorme Flexibilität der kranzförmigen und in Nickel-matt eingefassten LEDs eröffnet Ihnen spannungsvolle Beleuchtungsmöglichkeiten. Dieser Wandspot bietet sozusagen eine Rundumversorgung an wirkungsvoller Ausleuchtung.
Die Leuchte wird inklusive 2 x 5 W fest verbauten LEDs geliefert. Die LEDs haben eine lange Lebensdauer von 20.000 Stunden und strahlen in Warmweiß mit einer Farbtemperatur von 3.000 K.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Stilrichtung: | Modern |
Farbe: | Nickel matt |
Inklusive Leuchtmittel: | LED |
Leuchtmittel austauschbar: | Nicht austauschbares Leuchtmittel |
Lichtfarbe: | Warmweiß (2.700 bis 3.300 Kelvin) |
Anzahl Lichtquellen: | 1 |
Lumen: | 360 lm |
IP-Schutzklasse: | IP20 |
Bewegungsmelder: | Ohne Bewegungsmelder |
Dimmbarkeit: | Nicht dimmbar |
Energieeffizienzklasse: | A+ |
Fernbedienung: | Ohne Fernbedienung |
Nachtlichteffekt: | Ohne Nachtlichteffekt |
Sternenhimmelfunktion: | Ohne Sternenhimmeleffekt |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 331 g |
Höhe: | 15,0 cm |
Breite: | 8,0 cm |
Tiefe: | 18,5 cm |
Weitere Details
Energieeffizienzklasse: A+
Lichtstrom der Lampe: 360 Lumen (lm)
Leistungsaufnahme: 5 Watt (W)
Mittlere Nennlebensdauer: 20.000 Stunden (h)
Erläuterungen gemäß EU Richtlinie
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)
Lichtstrom der Lampe
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Leistungsaufnahme
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.