Wofi Halogen-Spot 2er Nini EEK: D
Art.Nr. 7066517Artikelbeschreibung
Art.Nr. 7066517
Die Leuchten der Serie Nini präsentieren auf ihre eigene Art und Weise eine vornehme Zurückhaltung. Dies bedeutet ein Maximum an Funktionalität und ein Minimum an Design, welche zusammen den Grundstock für diese bemerkenswerte Strahlerserie legen. Diese Wandleuchte mitsamt einer Oberfläche in Nickel-matt/gebürstetem Chrom ist mit einem Schalter ausgerüstet und die Halogenleuchtmittel sind inklusive.
Die Leuchte wird inklusive 2 x GU10, 50 W Hochvolt-Halogenleuchtmittel (250 V) geliefert.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Stilrichtung: | Klassisch |
Farbe: | Nickel matt |
Inklusive Leuchtmittel: | Halogen |
Leuchtmittel austauschbar: | Austauschbares Leuchtmittel |
Lichtfarbe: | Warmweiß (2.700 bis 3.300 Kelvin) |
Anzahl Lichtquellen: | 2 |
Lumen: | 250 lm |
IP-Schutzklasse: | IP20 |
Bewegungsmelder: | Ohne Bewegungsmelder |
Dimmbarkeit: | Nicht dimmbar |
Fassung: | GU10 |
Energieeffizienzklasse: | D |
Fernbedienung: | Ohne Fernbedienung |
Nachtlichteffekt: | Ohne Nachtlichteffekt |
Sternenhimmelfunktion: | Ohne Sternenhimmeleffekt |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 454 g |
Höhe: | 32,0 cm |
Breite: | 32,0 cm |
Tiefe: | 14,0 cm |
Weitere Details
Energieeffizienzklasse: D
Lichtstrom der Lampe: 330 Lumen (lm)
Leistungsaufnahme: 50 Watt (W)
Mittlere Nennlebensdauer: 2.000 Stunden (h)
Erläuterungen gemäß EU Richtlinie
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)
Lichtstrom der Lampe
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Leistungsaufnahme
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.