Classen Vinylboden Neo 2.0 Beton Silvergrey Concrete
Art.Nr. 6548838Artikelbeschreibung
Art.Nr. 6548838

Der Classen Vinylboden Neo 2.0 Coolgrey Loft ist ein Stein-Imitat für Wohnräume aller Art. Seine authentische Fliesen-Optik ist kaum von der eines echten Steinbodens zu unterscheiden. Sie ist dazu so neutral, dass der Vinylboden zu nahezu jedem Einrichtungsstil passt.
Unterschiedlich einsetzbar
Mit der Nutzungsklasse 23/32 kann der Vinylboden sowohl in Wohnräumen mit hoher, als auch in gewerblichen Räumen mit mittlerer Nutzung verwendet werden. Daher ist der Bodenbelag auch in einem Büro nutzbar. Der Vinylboden ist besonders pflegeleicht, strapazierbar und robust. Wegen seines mineralischen Trägerboards ist der Neo 2.0 frei von PVC-Weichmachern und damit sehr umweltfreundlich.
Schnell, leicht und sauber verlegt
Dank des innovativen Click-Systems wird bei der Verlegung auf Leim verzichtet, sodass die Arbeit schnell und vor allem sauber durchgeführt werden kann. Im Paket enthalten sind 2,37 m² des Vinylbodens in Steinoptik mit den Maßen 31 cm x 63,8 cm.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Optik: | Fliesen |
Farbton: | Mittel |
Verlegeart: | Klicken |
Material: | Ceramin-Trägerplatte |
Stärke: | 4,5 mm |
Nutzungsklasse: | 32 |
Feuchtraum geeignet: | Ja |
Dekor-Nachbildung: | Betonoptik |
Fußbodenheizung geeignet: | Ja |
Abriebsklasse: | AC 4 |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 15,7 kg |
Höhe: | 5 mm |
Breite: | 31,0 cm |
Tiefe: | 63,8 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Im Folgenden sehen Sie die Angaben des Herstellers:
Garantiegeber:
Classen Vertriebs GmbH / Werner-von-Siemens-Str. 18-20 / 56759 Kaisersesch
Umfang der Garantie:
Über den Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hinaus, gewährt der Hersteller eine Garantie auf Abriebschäden für die auf der Vorderseite der Packungseinleger ersichtliche Dauer gemäß nachstehender Regelungen. Als Abrieb im Sinne dieser Garantieerklärung gilt der vollständige Durchrieb der Dekorschicht auf einer Fläche von mindestens 1 qcm. Abrieb-Erscheinungen an den Elementkanten sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich nur auf Abriebschäden des Laminatbodenpaneels bei Nutzung im Wohnbereich, entsprechend üblicher Beanspruchung privat genutzter Wohnräume. Solche mit HDF-Trägermaterial, die in Feucht- und Nassräumen, wie Badezimmern, Saunen etc. verlegt, sind von der Garantie ausgeschlossen. Es sei denn, sie wurden ausdrücklich als entsprechend geeignet ausgelobt (z.B. als spezieller Designböden mit wasserresistentem PVC-Träger).
Garantieansprüche sind ausgeschlossen durch:
Schäden, die durch außergewöhnliche Belastungen, mechanische Beschädigungen oder durch fehlende oder unsachgemäße Behandlung, wozu auch eine nicht ordnungsgemäße Pflege zählt, entstehen, sind von der Garantie nicht umfasst.
Voraussetzungen der Garantie:
Dielen, die bereits vor der Verlegung sichtbare Mängel aufweisen, dürfen nicht verlegt werden. Deshalb ist vor der Verlegung eine gründliche Überprüfung auf Materialfehler hin vorzunehmen. Mindestmaßgabe für die Erfüllung ist insbesondere die Beachtung und Einhaltung aller Hinweispunkte dieser Verlegeanleitung. Für einen ausreichenden Schmutzfang muss gesorgt sein. Falls keine Verlegeanleitung beiliegt, gelten ersatzweise die anerkannten Regeln des Handwerks.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 15 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Deutschland & Österreich
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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