OBI Rauchrohrbogen mit Tür für Systemabgasanlagen Ø 150 mm - 210 mm
Art.Nr. 1180207Artikelbeschreibung
Art.Nr. 1180207

Der OBI Rauchrohrbogen 45° mit Tür eignet sich für Systemabgasanlagen - speziell zum Anschluss von Regelfeuerstätten im Unterdruckbetrieb, deren Abgase durch die Verbrennung von Öl, Gas oder Festbrennstoff entstehen. Der Bogen mit Tür aus rostfreiem Edelstahl kommt außen an Gebäuden zum Einsatz. Durch eine einfache und passgenaue Verbindungstechnik garantiert Ihnen der Bogen eine leichte Montage sowie einfaches Nachrüsten an der Fassade. Der Innendurchmesser beträgt 150 mm, der Außendurchmesser 210 mm. Durch die Verwendung hochwertiger und korrosionsbeständiger Edelstahllegierungen verspricht der Bogen eine lange Lebensdauer.
Technische Daten
Produktmerkmale
- Art:
- Rauchabzugsrohre
- Durchmesser Ofenrohr:
- 150 mm
- Material:
- Edelstahl
- Länge:
- 44 cm
Maße und Gewicht
- Gewicht:
- 4,00 kg
- Höhe:
- 40,0 cm
- Breite:
- 21,0 cm
- Tiefe:
- 21,0 cm
Datenblätter
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten uns gegenüber besteht eine Hersteller-Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Garantiegeber: Emil LUX GmbH Emil-Lux-Straße 1, 42929 Wermelskirchen
Art der Garantie: Material- und Verarbeitungsmängel, Durchrosten
Garantiezeit ab Kaufdatum: 5 Jahre
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- für Schäden durch natürliche Abnutzung oder durch gewerblichen Gebrauch
- bei nicht bestimmungsgemäßer Benutzung
- für Verschleißteile wie z.B. Batterien, Glühbirnen, Akkus, Dichtungen, etc.
- für Schäden, die durch Eingriffe entstanden sind, die durch nicht von LUX autorisierte Servicepartner vorgenommen wurden.
- für Schäden die durch gewaltsame, physikalische oder chemische Einwirkungen verursacht wurden
- bei Missachtung der entsprechenden Bedienungs,- Aufbau,- Pflegehinweise. Die entsprechenden Hinweise liegen dem Produkt bei.
- für Folge- oder Begleitschäden.
Geltendmachung der Garantie: Garantieansprüche sind unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantie unter Vorlage des Kaufbelegs und der Garantieerklärung geltend zu machen. Weitere Leistungen werden nicht gewährt. Dies gilt insbesondere für die Ein- und Ausbau, Transport,- Arbeits,- Versandkosten etc., die nicht erstattet werden.Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.
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