Biohort Fahrradständer BikeHolder für StoreMax 190
Art.Nr. 3974011Artikelbeschreibung
Art.Nr. 3974011
Biohort Fahrradständer BikeHolder ist für den Biohort StoreMax 190 geeignet und dient einer schnellen, einfachen Fixierung der Fahrradreifen. Er ermöglicht Ihnen durch einen verstellbaren Klemmbügel das optimale und geordnete Abstellen Ihrer Fahrräder. Der Fahrradständer besteht aus feuerverzinktem Stahlblech und bietet Platz für maximal zwei Fahrräder pro Ständer.
Produktmerkmale
Produktmerkmale | |
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Material: | Metall |
Art: | Fahrradständer |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir Ihnen eine Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Das Biohort-Produkt wurde von einem Biohort-Vertriebspartner erworben. Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung. Das Biohort-Produkt wurde zum Verstauen von Gartengeräten, Gartenmöbel, Fahrrädern etc. und nicht zweckfremd verwendet. Das Biohort-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut.
Garantiezeit ab Kaufdatum: 20 Jahre
Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Europa
Garantiegeber: Biohort GmbH, Pürnstein 43, 4120 Neufelden, Österreich, office@biohort.at
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf:
- Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung)
- fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen (z.B. Hagel)
- allgemeine Montagefehler
- Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich
- ungeeigneter Aufstellungsort und/oder fehlende Verankerung
- Lackschäden und Kratzer, welche nicht unverzüglich ausgebessert wurden
- Wartungsfehler (z.B. nicht ölen/fetten des Zylinderschlosses und der Scharniere)
- überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B.: salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft, aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe)
- Verschleiß (z.B. Zylinderschloß)
- Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können
Für Gummi- und Kunststoffteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Unbeschadet der vorangegangenen Bestimmungen sind Korrosions-/Rostschäden an Biohort-Produkten, welche innerhalb einer Entfernung von bis zu 300 Meter zur Meeresküste platziert sind, von der Garantie ausgeschlossen.
Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.
Inhalt und Umfang der Garantie:
Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.
Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch mit dem OBI-Kundenservice in Verbindung.
Während der Garantiezeit werden die von der Garantie erfassten Artikel oder Teile des Artikels, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.